Nachzahlung korrekt? - Velero Wohnen

20. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
bladerunner9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung korrekt? - Velero Wohnen

Hallo,

bin neu in diesem Forum. Mein Vermieter verlangt fast 1000 Euro Nachzahlung. Früher hatte ich nicht soviel (2016 vs 2017). Ich lebe alleine in Duisburg. Kann jemand die Nebenkostenabrechnung verstehen? Die ist doch bestimmt falsch. Ich hab schon widersprochen und die bieten mir Einblick in die Daten. Vorher wollte ich mich hier informieren. Ich weiß nicht was ich tuen sol bezahlen? Hab keine Rechtsschutzversicherung. Kann man eine Anzeige wegen Wucher machen? Hab beim Scan versucht die Daten zu teilweise zu entfremden.

https://www.flickr.com/photos/167752557@N08/

Grüße



-- Editiert von bladerunner9000 am 20.01.2019 16:15

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wann haben SIe die Abrechnungen erhalten?

Evtl. Additionsfehler ... und Sie haben höhrere Heizkosten als im Vorjahr. Hier müssen Sie die Belege prüfen und dann weitersehen.

-- Editiert von AltesHaus am 20.01.2019 16:30

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bladerunner9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ich meld mich bald wieder. Ich muss das mal nachrechnen. Außerdem hab ich noch andere Seiten von der Nachzahleforderung.

Signatur:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bladerunner9000):
Die ist doch bestimmt falsch.

Interessant das Mieter das immer so reflexartig in die Welt setzen ...



Zitat (von bladerunner9000):
Ich hab schon widersprochen und die bieten mir Einblick in die Daten.

Dann sollte man das man wahrnehmen. Denn man muss man den Widerspruch schon ordentlich begründen..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du hast extrem hohe Heizkosten. Die sind 2,5-Fach höher wie im Vorjahr. Um das zu prüfen müsste man die Abrechnung der Heikosten kennen. War die Heikostenabrechnung beigefügt?

Daneben verstehe ich die Verteilerschlüssel nicht. Es wird zwar alles nach Wohnfläche umgelegt, jedoch sind die Grundwerte sehr unterschiedlich.

Scheinbar gibt es 146 Wohnungen in der Anlage, dennoch werden zahlreiche Kosten auf nur 2 (?) Wohnungen umgelegt. Wie kann das sein?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wann ist denn die Abrechnung für 2017 angekommen, und welches Datum steht auf dem Brief?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bladerunner9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, dass ich so spät reagiere. Ich hatte eine Erkältung.

@hh Grundwerte unterschiedlich? - Nur auf zwei Wohnungen umgelegt? Also stimmt da wirklich etwas nicht. Kann ich das denen bei Velero vorwerfen?

Es kann schon sein, dass ich mehr geheizt habe. Früher hab ich nur ein Zimmer geheizt, später dann zwei.

2015 hat LEG die Wohnungen gekauft. 2016 wurde die Wohnanlage, dann an Velero verkauft. LEG hat die die Nebenkosten um 80 Euro vor dem Verkauf erhöht auf insgesamt 495 Euro. Ich hatte deswegen angenommen, dass die Nachzahlung geringer werden müssten. Die großen Vermieter kaufen und verkaufen so schnell und erhöhen dabei die Miete, deswegen bin ich skeptisch. Ich war auch ein Mieter, der sich oft beschwert hat. Wollten die mich so los werden? Im Vergleich zu denen war zB Vivawest fair.

@gaga92 Das Datum auf der Abrechnung ist 17.12.18. Ziemlich spät für 2017 finde ich.

Ich hab keine Ahnung. Was würdet ihr mir empfehlen? Zahlen oder eine Klage riskieren ohne Rechtsschutzversicherung. Die Nachzahlung ist am 1.2.18 theoretisch fällig.

-- Editiert von bladerunner9000 am 31.01.2019 08:57

Signatur:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bladerunner9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab etwas vergessen: Soweit ich weiß haben alle Bewohner der Wohnanlage eine Nachzahlung von 1000 bis 2000 Euro bekommen.

Mal kucken, ob ich für 2018 eine Nachzahleforderung bekommen.

Signatur:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von bladerunner9000):
Kann jemand die Nebenkostenabrechnung verstehen?


Natürlich, sie ist ja vom Aufbau her nachvollziehbar.
Zitat (von bladerunner9000):
Die ist doch bestimmt falsch.
Warum sollte sie?

Zitat (von bladerunner9000):
Ich hab schon widersprochen und die bieten mir Einblick in die Daten.
Unsinn. Ein rechtswirksamer Widerspruch muss sachlich begründet sein.

"das ist mir zuviel" reicht da nicht. Belegeinsicht ist ok und sollte wahrgenommen werden.

Zitat (von bladerunner9000):
Was würdet ihr mir empfehlen?
Die wesentlichen Belege einsehen und prüfe, ob die berechneten Kosten tatsächlich angefallen sind.
Dann die Abrechnung rechnerisch prüfen und falls ok, den Betrag zahlen und die Vorauszahlungen um 80 € nach oben hin anpassen.

Zitat (von bladerunner9000):
Ziemlich spät für 2017 finde ich.
Was Du findest ist hier nicht relevant. Die Abrechnung war vor dem 01.01.19 bei DIr, also ok.

Zitat (von bladerunner9000):
Die großen Vermieter kaufen und verkaufen so schnell und erhöhen dabei die Miete, deswegen bin ich skeptisch.
jeder kann mit seinem Eigentum machen was er will - also kaufen und verkaufen. Das geht Dich als nur Mieter überhaupt nichts an.
Für eine Mieterhöhung gibt es gesetzliche Vorgaben. Ein Eigentümerwechsel ist dafür nicht erforderlich.

Zitat (von bladerunner9000):
Ich war auch ein Mieter, der sich oft beschwert hat.
Hoffentlich mit etwas mehr Sinn und rechtlichem Verstand als hier zu Tage tritt.


Zitat (von bladerunner9000):
Im Vergleich zu denen war zB Vivawest fair.
Auch die Bemerkung ist Unfug.
Es gibt umlagefähige Kosten, der Vermieter ist also wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde berechtigt, dies Kosten nach dem vereinbarten Umlageschlüssel auf den Mieter umzulegen.

Dein Vermieter macht nichts anderes.

Es liegt an Dir die Abrechnung auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. hinsichtlich der berechneten Posten s. Text oben, hinsichtlich der Umlagefähigkeit durch einen Blick in den Mietvertrag.

Und wenn sich dabei Abweichungen ergeben, diese zunächst mit der Verwaltung des Vermieters klären.


Zitat (von bladerunner9000):
Die Nachzahlung ist am 1.2.18 theoretisch fällig.
Ich vermute mal, dass sie weil der Widerspruch unwirksam ist auch faktisch am 01.02 fällig ist.
Daher zunindest den unstreitigen Teil nachzahlen und nur den Rest klären.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
@hh Grundwerte unterschiedlich? - Nur auf zwei Wohnungen umgelegt? Also stimmt da wirklich etwas nicht. Kann ich das denen bei Velero vorwerfen?


Ob das falsch ist, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es ja einen mir unbekannten Grund, dass das so sein muss.

Was ist denn mit der Heizkostenabrechnung? Oder war die eingescannte Seite alles, was Du bekommen hast?

Zitat:
@gaga92 Das Datum auf der Abrechnung ist 17.12.18.


Und wann lag die bei Dir im Briefkasten?

Zitat:
Was würdet ihr mir empfehlen? Zahlen oder eine Klage riskieren ohne Rechtsschutzversicherung.


Auf Basis der bisherigen Informationen kann ich da noch keine Empfehlung abgeben.

Zitat:
Soweit ich weiß haben alle Bewohner der Wohnanlage eine Nachzahlung von 1000 bis 2000 Euro bekommen.


Das ist sehr ungewöhnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von bladerunner9000):
@hh Grundwerte unterschiedlich? - Nur auf zwei Wohnungen umgelegt? Also stimmt da wirklich etwas nicht. Kann ich das denen bei Velero vorwerfen?

Weshalb gleich vorwerfen?
Zunächst sollte man ganz schlicht mal freundlich nachfragen und um Erklärung bitten.

Da es sich hauptsächlich um Kommunale Abgaben handelt, die auch bei Eigentumswohnungen oft direkt an den Eigentümer berechnet werden, ist anhand der Abrechnung zu vermuten, dass hier EIN Eigentümer ZWEI Wohnungen hat und dass dieser EINE Eigentümer darüber auch nur EINEN Bescheid erhalten hat.
Wenn VOLERO direkt der Eigentümer (und nicht nur die Verwaltungs-/Vermietungsgesellschaft) ist, dann wäre auch denkbar, dass hier bei der Kommune 1 Wohnung mit 102,78 m² geführt ist, dass diese EINE Wohnung, auf die sich die Kommunalen Bescheide beziehen, jedoch geteilt wurde.
> wegen teilweise 102,78m² Gesamt (ansonsten aber 8140,82m² Gesamt) und Nutzer: 51,85m²
Das sollte sich nachvollziehbar aufklären lassen - ggf. nimmt man seine Belegeinsicht wahr und lässt sich die entsprechenden Bescheide/Rechnungen zeigen.

Hinsichtlich der Heizkosten kann man ohne die zugehörige "externe Heizkostenabrechnung" nichts sagen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Es gibt sowohl Positionen, die teurer als auch welche die günstiger geworden sind. Abgesehen von den Heizkosten hält sich das aber die Waage.
Deine Heizkosten sind um ca. 1500 € gestiegen. Hier steckt der Grund für die hohe Nachzahlung. Ob die Heizkostenabrechnung richtig ist, kannst Du erst nach Einsicht in die Abrechnungsunterlagen beurteilen.
Auch bei den hauswartkosten lohnt ein Blick, die sind insgesamt sehr deutlich gestiegen.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bladerunner9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

danke, dass Ihr euch die Mühen gemacht haben zu antworten. Die meisten scheinen auch die Interessen der Mieter im Auge zu haben.

In Berlin zB sollen die großen Vermieter enteignet werden, wegen der hohen Mieten, ua deswegen finde ich meinen Verdacht begründet. Bei uns in der Gegend leben auch viele Migranten. Mit denen kann man ja sowas machen. Heutzutage ist die politische Stimmung schlecht, gelinde gesagt.

Ich stehe sehr unter Druck auch wegen anderer Probleme, deswegen kann ich jetzt nicht mehr beitragen. Bin krank geschrieben. Aber ich halte euch auf dem laufenden.

Die Nachzahleforderung müsste noch 2018 im Briefkasten gewesen sein. Ich werd wohl Einsicht in die Heizkostenabrechnung und Hauswartkosten bitten. Auch bezüglich der unterschiedlichen Grundwerte werd ich nachfragen.

Signatur:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nochmal die Nachfrage:
Ist das, was Du eingescannt hast alles, was Du bekommen hast?

Wenn ja, dann ist jedenfalls die Abrechnung der Heizkosten und der Wasserkosten aus formellen Gründen unwirksam.

Allerdings hast Du in Antwort#2 geschrieben, dass Du noch andere Seiten der Nachzahlungsforderung hast.

-- Editiert von hh am 02.02.2019 15:56

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bladerunner9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, da war mehr. Auch die Messergebnisse. Also ist es wirksam leider.

Ich schlaf echt schlecht, deswegen fehlt mir etwas die Stressresistenz. Hab auch einen Krankenschein. Aber ich werd weiter berichten.

Signatur:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Nein, da war mehr. Auch die Messergebnisse.


Dann scanne die doch bitte auch anonymisiert ein, damit wir einen Blick drauf werfen können.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bladerunner9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

danke @hh für deine Mühen. Ich hätte die Messergebnisse früher uploaden sollen. Aber es geht mir nicht so gut.

Ich hab drei Alben der Heizkosten angelegt: 2015 LEG, 2016 Velero und 2017 Velero. Es ist aber immer die gleiche Wohnung:

https://www.flickr.com/photos/167752557@N08/albums

Signatur:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich hab mir das jetzt mal kurz angesehen, Heizkosten sind ja explodiert. Ich tippe mal auf einen Eingabefehler bei der Abrechnungsfirma.

Haben die anderen auch so hohe Nachzahlungen?

Hier hilft nur eins Einsicht in die Heizkostenbelege, diese abfotografieren und dann nochmal melden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Heizkosten sind ja explodiert

Wenn man dort aber aufhört zu schauen, dann könnte das leicht zu falschen Schlüssen verleiten, denn der gewaltige Anstieg der Heizkosten Gesamt ist nur eine Folge der noch viel immenseren Verbrauchssteigerung:
Abnahme Fernwärme kwh Betrag .............. Einheiten HKV Gesamt ... Nutzer
2017: 175.484 kWh für 10.542,87 Euro....................................28626.....5901
2016: 42.227kWh für 3.481,96 Euro..........................................26683.....7076
Veränderung von 2016 zu 2017:
...........plus 316%.....plus 203%.................................................plus 7,3%..minus16,6%
2015 war nur ein Rumpfjahr > warum?, dort auch keine Fernwärme-Abnahme/Kosten angegeben, daher nicht vergleichbar

Betrachtet man die Veränderung von 2016 zu 2017:
Auf das bezogene kWh-Fernwärme runtergebrochen sich die Fernwärmekosten sogar gesunken.
Die Gesamtsumme Einheiten HKV ist nur +7,3% verändert, der Nutzer hat sogar 16,6% weniger verbraucht.
Durch die Decke schiessen aber die bezogenen kWh-Fernwärme von 42.227kWh auf 175.484kWh - das ist eine Steigerung um plus 316% !!! Dort liegt die Ursache für die Kostensteigerung.

1) Die zugrundeliegenden Belege/Rechnungen Fernwärme einsehen
2) Den Vermieter um Erläuterung für den Anstieg von Gesamtkosten-Fernwärme um 203% und von Gesamtverbrauch-Fernwärme um 316% bitten. Die bezogenen kWh-Fernwärme haben sich ja mehr als vervierfacht!!!
3) Besteht Zugang zum Fernwärme-Hauszählers? Dann jetzt und gelegentlich die Zählerstände ablesen

Es stellt sich einem wirklich die Frage, wo ist die ganze Wärme hin ? bzw. als Vermieter/Abrechnungsdienstleister müsste einem solch ein krasser Anstieg doch auch Kopfzerbrechen bereiten und man würde von sich aus mögliche Fehler ausschliessen wollen.

Schade, dass 2015 nur ein Rumpfjahr war und die Abrechnung die wichtigen Details nicht enthält.
Denkbar wäre z.B., dass 2016 der Fernwärmeversorger zuwenig abgerechnet hat ( z.B. weil der Hauszähler falsch oder gar nicht abgelesen wurde, ein falscher Zählerstand abgerechnet wurde) und die nicht berechnete Abnahme dann erst mit der Abrechnung 2017 abgerechnet wurde.

Allerdings sind die Heizkosten 2016 mit 1,64€/m²/Monat auch nicht auffällig gering - eher für 2017 mit 4,04/m²/Monat ganz krass hoch.

@bladerunner9000: die Rechenarbeit/Ursachenerforschung hast du dir ja schon gespart - jetzt bleibt dir nur noch die eigentliche (Auf)klärung ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Schade, dass 2015 nur ein Rumpfjahr war und die Abrechnung die wichtigen Details nicht enthält.


Diese Zahlen könnte man sich evtl. bei Nachbarn besorgen, bei 146 Einheiten sollte da einer dabei sein, der das volle Jahr dort gewohnt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
bei 146 Einheiten


Irgendetwas passt da nicht. Die Heizkostenabrechnung enthält nur eine Aufteilung auf 4 Wohnungen.
Oder haben die 4 Wohnungen zusammen einen Hauptzähler?

Die Explosion der Heizkosten am Hauptzähler halte ich ebenfalls für unerklärlich. Da gibt es entweder einen Ablesefehler oder einen Zählerdefekt.

Sind die Heizkosten in Wohnungen, die nicht am gleichen Hauptzähler hängen auch explodiert?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Lolle):


1) Die zugrundeliegenden Belege/Rechnungen Fernwärme einsehen
2) Den Vermieter um Erläuterung für den Anstieg von Gesamtkosten-Fernwärme um 203% und von Gesamtverbrauch-Fernwärme um 316% bitten. Die bezogenen kWh-Fernwärme haben sich ja mehr als vervierfacht!!!

Man sollte 1 und 2 paralell angehen und nicht nach einander

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
bladerunner9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

danke für eure Arbeit. An der Heizung wurden neue Messgeräte installiert, die per wlan oder Funk funktionieren. Kann das die Ursache für die Kostenexplosion sein? Das war 2016, glaube ich.

@AltesHaus Mein Vater kennt die Leute dort. Er sagt das gilt für fast alle.

@Lolle 2015 war ein Rumpfjahr, weil ich da eingezogen bin. Ich bin Ende März 2018 ausgezogen, wegen der ersten hohen Nachzahlung von Velero, die etwa 600 Euro war. Ich hab kein Zugang mehr zur Wohnung. Ich kenne die Leute dort auch nicht gut. Ich hab zwar recht "gebildet", hab aber wenig Erfahrung mit sowas, weil ich lange bei den Eltern gelebt habe. Hab ich jetzt zuviel geheizt? Früher hatte ich nur 1 bis 2 Zimmer geheizt, dann 2 bis 3. Oder lässt sich die Kostenexplosion nicht mit normalem heizen erkläre? Danke Lolle sehr informativ.

@AltesHaus Ich kann mal meinen Vater fragen, ob er mir Daten 2015 besorgen kann von den Nachbarn.

@hh In einem Haus gibt es 4 Wohnungen, die getrennt sind in der Mitte. 2 mal 2 Wohnungen. Jeder hatte eine eigene Etage. Ob die am gleichen Hauptzähler, weiß ich aber nicht. Ich glaub, die Kosten gelten für die ganze Gegend. Also ziemlich viele.

@Akkarin Ok werd ich versuchen.

Signatur:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bladerunner9000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich stehe auch wieder in Kontakt mit Velero, wegen eines Termins. Am besten erstelle ich eine Art Fragekatalog, damit ich nicht zu ahnungslos wirke (Chronologisch bzw nach Wichtigkeit).

1. Warum sind die die Grundwerte unterschiedlich? (Was sind denn die Grundwerte?)

2. Es gibt 146 Wohnungen in der Anlage, dennoch werden zahlreiche Kosten auf nur 2 bzw 4 Wohnungen umgelegt. Wie kann das sein? (Sind das die Grundwerte?)

3. Und vor allem: Warum sind die Heizkosten explodiert? Eingabefehler bei der Abrechnungsfirma? Liegt das an der neuen Messtechnik an der Heizung per Funk? Warum haben sich die Fernwärme-Kosten vervielfacht?

Könnt ihr mir bitte helfen die Fragen eventuell besser auszuformulieren bzw spezifischer zu machen mit Daten? Danke sehr.


-- Editiert von bladerunner9000 am 12.02.2019 07:05

Signatur:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Lesen Sie sich mal in Ruhe durch, was Lolle so exzellent für Sie präpariert hat, besser kann man es nicht machen. Wenn Sie das Gelesene nicht verstehen, dann fragen Sie hier nach, es wird Ihnen erklärt.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
An der Heizung wurden neue Messgeräte installiert, die per wlan oder Funk funktionieren. Kann das die Ursache für die Kostenexplosion sein?


Nein, das ist nicht die Ursache. Das Problem liegt beim Hauptzähler, bzw. bei den Gesamtkosten, die der Vermieter an den Lieferanten der Fernwärme zahlt.

Zitat:
Hab ich jetzt zuviel geheizt? Früher hatte ich nur 1 bis 2 Zimmer geheizt, dann 2 bis 3.


Nein, das glaube ich nicht. Die Werte der Heizkostenverteiler haben sich im normalen Rahmen geändert.

Zitat:
1. Warum sind die die Grundwerte unterschiedlich? (Was sind denn die Grundwerte?)


Dassind die Werte, die der Lieferant der Fernwärme dem Vermieter in Rechnung stellt. Diese werte sind explodiert.

Zitat:
2. Es gibt 146 Wohnungen in der Anlage, dennoch werden zahlreiche Kosten auf nur 2 bzw 4 Wohnungen umgelegt. Wie kann das sein? (Sind das die Grundwerte?)


Es ist denkbar, dass jeweils 2-4 Wohnungen einen eigenen Hauptzähler haben. Das müsste im Rahmen der Belegeinsicht geprüft werden.

Zitat:
3. Und vor allem: Warum sind die Heizkosten explodiert? Eingabefehler bei der Abrechnungsfirma? Liegt das an der neuen Messtechnik an der Heizung per Funk? Warum haben sich die Fernwärme-Kosten vervielfacht?


Das ist die große Preisfrage. Für die Antwort benötigt man aktuell eine Glaskugel. Die neuen Heizkostenverteiler an den Heizkörpern würde ich dabei als Ursache ausschließen. Zu prüfen sind in erster Linie die Rechnungen des Lieferanten der Fernwärme. Explodiert ist hier der Verbrauch von ca. 42.000kWh auf 175.000kWh. Das kann nach meiner Auffassung gar nicht sein und deutet auf einen Defekt des Hauptzählers hin.

-- Editiert von hh am 12.02.2019 09:37

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Lieferung (zum Verbraucher) ist explodiert, der Verbrauch ansich nicht.

Zitat (von Lolle):
Abnahme Fernwärme kwh Betrag .............. Einheiten HKV Gesamt ... Nutzer
2017: 175.484 kWh für 10.542,87 Euro....................................28626.....5901
2016: 42.227kWh für 3.481,96 Euro..........................................26683.....7076
Veränderung von 2016 zu 2017:
...........plus 316%.....plus 203%.................................................plus 7,3%..minus16,6%


-- Editiert von AltesHaus am 12.02.2019 09:38

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

@AltesHaus

Ja, habe ich gerade schon korrigiert.

Schon 42.000kWh für insgesamt 204m² Wohnfläche ist ein relativ hoher Verbrauch, aber bei älteren schlecht isolierten Häusern denkbar.

In 2017 ergibt sich jedoch ein Verbrauch von 858kWh/m², was selbst bei extrem schlecht isolierten Häusern nicht vorkommt. Da es offenbar alle Nutzer betrifft, ist auch auszuschließen, dass es daran liegt, dass jemand die Heizungen auf Vollgas hat und die Temperatur durch das Öffnen der Fenster regelt.

Ist ggf. in 2016 oder 2017 der Hauptzähler getauscht worden? Wenn das Problem grundsätzlich in allen 146 Wohnungen auftritt, dann wäre es denkbar, dass der neue Zähler überall in gleicher Weise fehlerhaft eingebaut wurde oder die gesamte Zählerserie einen Defekt hat.

Ich tippe auf einen Tausch des Hauptzählers in 2016, da es in 2016 auch bereits zu einer hohen Nachzahlung gekommen ist, d.h. der Wert in 2016 war bereits erhöht gegenüber dem Wert aus 2015.

Die Nachzahlung würde ich übrigens mit Hinweis auf die BGH-Urteile VIII ZR 148/17 und VIII ZR 189/17 verweigern.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzbund kostet meistens weniger als 50 Euro im Jahr. Angesichts einen Vermieters wie Ihrem lohnt sich das sicher, jede Abrechnung vom Mieterschutzbund prüfen zu lassen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen