Nachzahlung laut Wirtschaftsplan

15. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
whydo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung laut Wirtschaftsplan

Hallo zusammen,

Meine Frage: Darf ein Vermieter (nach Beendigung des Mietverhältnis) eine Hausgeldabrechnung für 2007 auf Basis des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2007 stellen? Es gibt hierfür keine Rechnungen und Belege.

Wäre toll wenn jemand hierzu was weiss.

Gruß whydo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Nein, das darf er in meinen Augen nicht. Bei dem Wirtschaftsplan handelt es sich ja nur um eine "Prognose" und nicht um die tasächlichen Kosten, die angefallen sind.

Gruss, JoKu

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Allenfalls als eine Schätzung, um Deine Teil-
kaution im voraus zurückzu-
zahlen.

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