Nasse Wand - was ist wenn letzte Frist auch verstreicht?

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
corner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Nasse Wand - was ist wenn letzte Frist auch verstreicht?

Hallo,

seit dem 23.102006 wohne ich in unserer neuen Wohnung. Am 31.10.2006 gab es bei uns stürmisches Wetter und Regen mit Wind auf unsere Aussenwand. Einige Tage später am 04.11.2006 bemerkte ich wie die eine Wand nass war, von innen. Ich meldete dies unverzüglich unserem Hausmeisterdienst und unser Hausverwaltung. Daraufhin hatte ich mittlerweilge schon Besuch vom Hausmeister, vom Wohnungsverwalter und letzte Woche von einer Sanierungsfirma. Ihr seht es zieht sich mittlerweile sehr in die Länge. Von dem Sanierungsunternehmen war auch nur ein Geselle vor Ort, der meinte, da müssten wahrscheinlich Fugen versiegelt werden, aber der Meister müsse sich das noch einmal anschauen und sie würden sich melden.

Mittlerweile stinkt mir das alles und ich bin ziemlich sauer, weil die Leute sich mit allem Zeit lassen.

Ich habe nun einigne Fragen:

1) Ich habe dem Hausverwalter bereits mitgeteilt, dass ich Mietminderung machen werde. Aber wieviel kann ich verlangen und kann ich das einfach so machen oder muss ich was beachten?

2) Kann ich auch eine andere Baufirma bauftragen den Mangel zu behben, wenn ich eine letzte Frist setze und dann immer noch nichts geschehen ist?

3) Ist es theoretisch möglich auch so weit zu gehen und zu sagen , dass ein Umzug auf Kosten der Wohnungsverwaltung bzw. Eigentümer nötig ist, wobei auch Umzugswagen, neue Auslegware etc. in Rechnung gestellt wird?

Hier noch einmal der MAngel:

In den ersten zwei Monaten (November, Dezember) hatten wir einen Fleck im Wohnzimmer, von ca. 40cm x 10cm, wo die Farbe abblätterte und sich auch Schimmel niederliess auf der nassen Stelle. Mittlerweile ist an einer anderen Stelle im gleichen Raum eine ca. 15cm x 20cm große Fläche und eine 20cm x 5cm große Fläsche hinzugekommen, außerdem in einem anderen Raum eine kleine Fläche von ca. 5cm x 3cm zu sehen.

Vielen Dank für Tipps und Hinweise.

Gruß

corner

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Biggi 1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo corner,
schau doch mal nach auf "Startseite - Ratgeber - Mietrecht" und gib bei der Suchfunktion ein:
"Was tun bei Schimmelbefall?" Dort findestDu einige nütz-
liche Links. Auf jeden Fall ist Schimmel nicht nur ein Schönheitsproblem, sondern
er beeinträchtigt Eure Gesundheit. Das musst Du
so nicht hinnehmen. Wichtig war, dass Du den Vermieter rechtzeitig informiert hast.Urteil des Amtsgerichts Köln, Aktenzeichen 222 C 371/99:
20% Mietminderung bei Schimmelbefall aufgrund schlechter Wärmedämmung. Das scheint bei Dir ja die Ursache zu sein.
Viele Grüße Biggi 1

-- Editiert von Biggi 1 am 07.01.2007 23:59:38

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#2
 Von 
corner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort und den Tipp. Also der Schimmel kommt ja aber auch nur von außen, also setzt sich erst mal nieder. Auf der Wand die als erstes nass war, sieht man auch nicht mehr wirklich was vom Schimmel.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maddin74
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)

Ist doch bloß ein kleiner Schaden. Und der Aufwand zur Reparatur kann ggf. recht groß sein (Gerüst? welche Etage??), da sind 8 Wochen doch noch nicht lang.
Der (vermutlich wenige) Schimmel kommt übrigens von innen, durch warme feuchte Luft, welche sich auf den kältesten Stellen des Raumes absetzen.

Aber zu Frage 2: Na klar kannst Du, musst Du aber dann auch bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
corner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe gehört, dass man nichts zahlen muss, wenn man eine Frist gesetzt hat und die sich nicht rühren.

Und ich finde 8 Wochen schon sehr lange, wenn man bedenkt, dass noch nicht einmal jemand es sich angeguckt hat der Ahnung hat und auch noch nicht der Fehler gefunden ist.

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