Nasse fenster und schimmel

21. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jockeljenni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nasse fenster und schimmel

Hallo
wir haben probleme mit sehr hoher luft feuchtigkeit in der wohnung und daduch schimmlige fugen an den fenstern und unter dem fensterbrett.
Der Vermieter weist die schuld von sich und gibt uns die schuld.Die schimmligen fugen werden nun durch neue ersetzt und der vm schreibt das "die beseitigung der schimmligen fugen sowie schimmliger flecken aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vogenommen wird".Weiter wirft er uns vor " eine ordnungsgemässe Belüftung,wie von ihnen dargestellt wird bestritten" wir sagten ihm das täglich mehrmals gelüftet wird da ich nur auf dem Balkon rauche und in der zeit die balkontür offen ist. Laut dem vm sollen wir mehrmals am tag alle fenser der Wohnung öffnen sollen das ein durchzug herscht und danach die heizung voll aufdrehen sollen. Wir wissen nicht wie wir uns dagegen wehren sollen.
Vielen dank im voraus Jockeljenni

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22 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2063x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wehren ist schwierig. Gibt zwei Dinge die du tun kannst: (1) Richtig lüften und heizen, sowie (2), wenn (1) erfüllt, Miete je nach Ausmaß mindern.

In welchen Zimmern habt ihr den Schimmel? Ist es bei euren Nachbarn ähnlich?

Zu (1):
Fenster/Balkontür in allen Räumen richtig auf (nicht nur kippen) und 10 min Durchzug. Je nach Zustand (Alt-/Neubau) des Hauses mehrmals am Tag. Bei einer ordentlichen Heizung erwärmt sich die Bude von alleine recht fix. Über 20 Grad sind zu empfehlen (25 Grad müssen es dann aber auch nicht gleich sein). Ggf. nach dem Duschen und/oder auch Kochen gleiches Spiel.

Zu (2):
dadurch geht der Schimmel zwar nicht weg und ihr solltet ggf. einen Umzug in Erwägung ziehen, aber zumindest den Mangel bekommt ihr dadurch ersetzt

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Was für ein Mangel ?

da ich nur auf dem Balkon rauche und in der zeit die balkontür offen ist.

Offensichtlicher geht es doch wohl garnicht.

Gottseidank raucht Jenni wenigstens.

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#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Sorry morti, aber manchmal stellst du dich schon a bissl deppern an, oder? Absicht oder ist das so? 'Was für ein Mangel ?' Schimmel??? :augenroll:

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Aber selbst verursacht durch nicht ausreichendes und falsches Lüften.

Und so etwas begründet keinen mietminderungsfähigen Mangel.

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#6
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Hier gibt es doch aber gar keine Ungewißheit.

Hier gibt es noch nicht einmal 'vernünftigen' Schimmel, sondern nur ein paar schimmlige Fugen.

Aber Du würdest natürlich mit wehenden Fahnen vor Gericht ziehen.

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#8
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Aber selbst verursacht durch nicht ausreichendes und falsches Lüften.'
Was du interpretiert hast und hier überhaupt noch nicht bewiesen wurde. Den Rest hat bernmuel geschrieben.

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

wir sagten ihm das täglich mehrmals gelüftet wird da ich nur auf dem Balkon rauche und in der zeit die balkontür offen ist.

Was brauchst Du denn noch ?

Das hier vielleicht ?

Laut dem vm sollen wir mehrmals am tag alle fenser der Wohnung öffnen sollen das ein durchzug herscht und danach die heizung voll aufdrehen sollen. Wir wissen nicht wie wir uns dagegen wehren sollen.

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#10
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Laut dem vm sollen wir mehrmals am tag alle fenser der Wohnung öffnen sollen das ein durchzug herscht und danach die heizung voll aufdrehen sollen. Wir wissen nicht wie wir uns dagegen wehren sollen.'
Das sagt mal original nix. Jockeljenni will sich gegen die Vorwürfe des VM, dass sie schuld sei, wehren und zugleich die langfristige Beseitigung des Schimmels. Weiterhin will sie nicht mehr nach Vertrag lüften, was ich wiederum nicht für richtig und auch nicht für rechtlich möglich halte. Weil ich schon ahne was gleich kommt: nein, ihr bisher beschriebenes Lüftungsverhalten lässt keinen Schluss zu, ob dies im Sinne des Vertrages geschehen ist oder nicht. Sie hat ihr Lüftungsverhalten bislang nicht ausreichend genug erläutert.

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Wieso nicht ausreichend ?

Jemand, dem mangelhaftes Lüften vorgeworfen wird, legt bei der Erläuterung gern noch ein Schippchen drauf.

M.E. hat Jenni ihr Lüftungsverhalten ausreichend und abschließend geschildert.

Du bist derjenige, der hier mit aller Gewalt noch etwas für den Mieter Positives hineininterpretieren will.

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#12
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'noch ein Schippchen drauf'
Was eine, zumindest indirekt, wertende Interpretation ist.

'M.E. hat [...]'
Was zunächst mal deine Ansicht und dir insoweit auch gestattet ist.

'Du bist [...]'
Was auch zunächst mal deine Ansicht und dir insoweit auch gestattet ist.

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Was eine, zumindest indirekt, wertende Interpretation ist.

Ist es nicht.
Das bezieht sich nicht auf Jennis Vortrag, sondern soll nur ausdrücken, daß die Mieter ihr Lüftungsverhalten idR nicht 'herunterspielen', sondern eher 'beschönigen', sodaß davon ausgegangen werden kann, daß Jenni uns keinerlei Lüftungstätigkeit 'unterschlagen' hat.

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#14
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Vielleicht liegt es an Deinem trockenen Humor, daß bei Dir nicht so viel Luftfeuchtigkeit entsteht.

immer ein Zimmer nach dem anderen gelüftet
ist zudem etwas anderes als ab und zu für eine Zigarrettenpause die Balkontür zu öffnen (für eine ganze Wohnung).

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#16
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Jennie,


schade so richtige Hilfe erhälst du hier wohl nicht.

Ich kann dir rechtlich leider auch nicht sagen, was du tun kannst außer vielleicht ein Gutachen zu beauftragen.

Moralisch möchte ich dich aber unterstützen, wir haben ein Haus gemietet und indem Haus sind bei allen Fenstern (Holzfenster, doppelt verglast) in den Fugen Schimmel, sowie jeden Morgen und manchmal auch Abends einen halben See an den Fenstern.

Wir lüften regelmäßig und auch ich bin ein Terassenraucher aber daran dürfte es wohl nicht liegen. Wir haben Glück mit unseren VM die werden im Frühjar mal die Fensterfugen erneuern und mal die Fenster genauer unter die Luper nehmen.

LG
Hmanu

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#17
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2063x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#19
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi,

nur mal so am Rande, es ist doch toll das es bald diesen Energieausweis gibt oder?:)

Ich bin mal gespannt wieviel % der VM dann die Schimmelprobleme nicht mehr auf die Mieter abwälzen können.

lg
hmanu

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#20
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#21
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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