Nasser Keller unter unserer Paterrewohnung

27. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sheikh-D
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nasser Keller unter unserer Paterrewohnung

Eine Frage: Wir ziehen gerade in eine neue Paterre-Wohnung ein - Mietbeginn 01.08.2010. Bei der Besichtigung wies uns der Makler darauf hin, dass der Keller nicht nutzbar weil kaum begehbar sei (zu niedrig). Im Rahmen des Umzuges machte mich der Umstand stutzig, dass alle Wände aus Trockenbauwänden bestehen. Wir haben uns dann doch den darunterliegenden Keller angesehen. Dieser ist trotz monatelanger Trockenheit klitschnass und mit ein Wasserpumpe ausgestattet. Ich erwarte Feuchtigkeits- und Schimmelprobleme für Herbst und Winter und fühle mich vom Makler betrogen. Andere Mieter bestätigen mehrjährige Feutigkeitsprobleme in der Wohnung. Da wir jetzt schon viel investiert haben, können und wollen wir jetzt nicht kurzfristig ausziehen. Aber was kann ich tun wg. Mietminderung, Verkürzung der Kündigungsfrist und ggf. Schadenersatz wg. Verschweigens erheblicher Mängel.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.09.2010 14:35:16
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Daher empfehle ich den örtl. Mieterbund oder einen Fachanwalt direkt mit einzuziehen.

Wird das dann nicht verdammt eng in der Wohnung ?



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.09.2010 14:35:16
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Nur so können Sie ihre Interessen & Rechte gegenüber dem VM durchsetzen!
Na ja, hier war ja wohl erst mal die Frage, welche Rechte eigentlich bestehen.
Un die Interessen des TE sind noch nicht so ganz klar: Wieso verkürzte Kündigungsfrist, wenn man gar nicht ausziehen will? Wieso Schadenersatz, wenn gar kein Schaden (der Keller ist nicht mitvermietet, seine Benutzbarkeit interessiert also erst mal nicht)?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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