Guten Abend
ich habe einen Mieter der von Sozialhilfe lebt.
Jetzt fordert das Amt einen Nachweis für die Nebenkosten und die Heizkosten an.
Die monatliche Neben- und Heizkosten belaufen
sich auf 100 EUR.
Jetzt ist die Frage muss ich dem Amt sämtliche Nachweise vorlegen?
Bisher hat das Amt nie Nachweise angefordert (5 Jahre nicht)und die Nebenkosten und die Miete haben sich nicht erhöht.
Bis jetzt habe ich zwei Schreiben vom Amt erhalten mit der bitte die Nachweise zu zusenden.
Bin ich nun dazu verpflichtet? Und was kann passieren wenn ich weiterhin nicht auf das Schreiben eingehe?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten
gruß, kirika
Neben- und Heizkosten Nachweise
30. Dezember 2010
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Frage vom 30. Dezember 2010 | 21:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neben- und Heizkosten Nachweise
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2010 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Eine pauschale Abrechnung der Heizkosten ist nicht zulässig, außer in Zweifamilienhäusern, bei denen eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird und die pauschale Abrechnung ausdrücklich vereinbart wurde.
Da Du wahrscheinlich verpflichtet bist, eine Abrechnung zu erstellen, kann das Sozialamt diese auch einfordern.
Wenn Du darauf nicht eingehst, dann kann die Zahlung der Nebenkosten eingestellt werden, um auf diesem Weg die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung zu erzwingen.
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