NebenKostenabrechnung 2018

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb486801-40
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
NebenKostenabrechnung 2018

Hallo. Wir wohnen seit Oktober 2018 in einem 4 Parteien Haus. Nun bekamen wir unsere Heiz und Wasser Abrechnung von den 3 Monaten/2018.
Ich bin der Meinung das an dieser Abrechnung von Techem nicht ganz was stimmt. Wir zahlen 250€ Nebenkosten und müssen 4€ und paar gequetschte nachzahlen, das ist ja nicht das Thema. Wirklich komisch finde ich es das laut dieser Abrechnung Räume geheizt wurde, in denen wir nie eine Heizung an hatten (Schlafzimmer, ja schlafen gerne kalt) nicht nur das wir da angeblich super viele geheizt haben, so haben wir im Vergleich im Wohnzimmer etwas weniger geheizt ( im Winter dauerhaft Heizung an, da sie um 23 Uhr ausgeht). Zudem kommt, das warm und kalt Wasser in unserer Wohnung abgelesen werden muss!!!!, aber bei uns niemand war zum ablesen.... jetzt kommen wir eher zu meiner eigentlichen Frage, wie gehe ich dagegen vor? Kann ich solch einen Fehler überhaupt beweisen?! Wir hatten jetzt erstmal unsere Vermieterin informiert und unsere Bedenken geäußert , sie sagte sie kümmert sich, leider ist das schon ewig her. :(

-- Editiert von fb486801-40 am 07.02.2020 19:10

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von fb486801-40):
wie gehe ich dagegen vor?

1. Belegeinsicht nach Terminvereinbarung nehmen und Kopien machen
2. Dann prüfen, was genau die Ableseprotokolle besagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Mit welchem Messverfahren erfolgt die Heizkostenerfassung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb486801-40
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb486801-40):
wie gehe ich dagegen vor?

1. Belegeinsicht nach Terminvereinbarung nehmen und Kopien machen

Belegeinsicht? Was ist das

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Zitat (von fb486801-40):
Belegeinsicht? Was ist das
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-40-belegeinsicht-in-abrechnungsunterlagen-zur-betriebskostenabrechnung-und-heizkostenabrechnung-mit-musterschreiben.htm

Dann lies gleich mal weiter: Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung, Gradtagszahlentabelle
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html
https://www.waermemessdienst.com/upload/1374692_15.pdf


Zitat (von fb486801-40):
Zudem kommt, das warm und kalt Wasser in unserer Wohnung abgelesen werden muss!!!!
sicher?
Hintergrund: gemäß dem neuen EED müssen Ablesesysteme ab Einbau 2020 mit Funkablesetechnik ausgerüstet sein - kein physisches Ablesen mehr erforderlich
https://www.vermieter-ratgeber.de/fernablesung-wird-pflicht-europa

Wenn sich durch die Belegeinsicht herausstellt, dass tatsächlich keine Ablesung erfolgte, dann gilt es herauszufinden, warum und ob die schätzbasierte Abrechnung nach HeizkVO zulässig war.


Zitat (von fb486801-40):
müssen 4€ und paar gequetschte nachzahlen, das ist ja nicht das Thema.
Auch eine Nachzahlung von ganz grob 375€ (aus 3* 250€/2) wäre noch plausibel, wenn der Abrechnungszeitraum Jan-Dez beträgt und hier 3 anteilige Nutzungsmonate Okt+Nov+Dez abgerechnet werden, weil eben die Heizkostenvorauszahlungen aus den Sommermonaten fehlen

Das Ergebnis an sich weis also erstmal nicht auf einen Fehler hin bzw. passt im Gegenteil zu deiner Angabe, ihr habt wenig geheizt.
Grundsätzlich ist es mit "Fehler" rufen nicht getan - etwaige Einwendungen gegen die Abrechnung musst du schon begründen > und eine Begründung lässt sich nur mit Belegeinsicht herausarbeiten (siehe oben - hier: Ableseprotokolle, Zählerstände alt-neu)

Für die Begründung deiner Meinung "zu hoher Verbrauch" kannst du z.B. die abgerechneten Verbrauchswerte mit deinen Eigenablesungen gegenüberstellen - und, da es ja in der betreffenden Abrechnung nur um Okt-Nov-Dez ging erforderlichenfalls nach Kalendertagen bzw. Gradtagszahlen (Heizung) entsprechend umrechnen.

"Verbrauch in Räumen, in denen wir nie eine Heizung an hatten"
Heizkörper können auch trotz AUS-Stellung anspringen (Frostschutz) - falsches Lüften (zu lang, Dauerkipp) führt da leicht zu bösen Überraschungen
Bedacht, dass 30-50% der Heizkosten nach Wohnfläche (und nicht nach Verbrauch) abgerechnet werden müssen?





Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von fb486801-40):
Wirklich komisch finde ich es das laut dieser Abrechnung Räume geheizt wurde, in denen wir nie eine Heizung an hatten
Das hat mit an/aus nichts zu tun. Falls ihr Heizkostenverteiler an den Heizkörpern habt, die *fühlen* auch. Leider verteilen sie die Heizkosten nicht auf andere Personen...der Name trügt. ;)
Ob ihr kalt schlaft oder nicht, ist relativ egal.
Zitat (von fb486801-40):
leider ist das schon ewig her.
Was ist ewig?

Eure Nebenkosten von 250,- beinhalten sicher viele Posten.
Wie viel zahlt ihr monatlich im Voraus für Heizung und Warmwasser?
-----------------------------------------

Zitat (von Lolle):
Hintergrund: gemäß dem neuen EED müssen Ablesesysteme ab Einbau 2020 mit Funkablesetechnik ausgerüstet sein - kein physisches Ablesen mehr erforderlich
Bisschen sehr viel Angstmache.
Es geht um die BK-Abrechnung 2018.
Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Kostenverteiler sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden (neuer Art. 9c).
Hat Deutschland schon eine neue HeizkostenV ?
Der Fragesteller ist doch Mieter!

0x Hilfreiche Antwort

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