Nebenabrede Mietvertrag - Betriebskosten

30. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go630667-97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenabrede Mietvertrag - Betriebskosten

Guten Tag,

ich habe vor ein paar Tagen meine Abrechnung für 2021 erhalten. Da ein Guthaben entsteht ist es vernachlässigbar, dass die Frist nicht eingehalten wurde. Mal davon abgesehen, dass ich lediglich eine Excel Tabelle bekommen habe, also die Nachvollziehbarkeit ziemlich gegen 0 geht bin ich noch aus anderen Gründen stutzig geworden. Wir sind im Mai 2021 eingezogen. Im. Mietvertrag wurde folgende Nebenabrede vereinbart:
"Im Monat Mai 2021 beträgt die zu zahlende Miete die Hälfte der Nettokaltmiete. Eine Nebenkostenvorauszahlung und die Miete für den PKW-Stellplatz sind nicht zu zahlen." In der erhaltenen Abrechnung werden nun aber alle Kosten ab 1.Mai 2021 abgerechnet (kalte sowie warme BK). Ist das richtig? Dann hätte ich ja auch gleich die Warmmiete im Mai zahlen können, wenn es dann hinten rum über die BK Abrechnung wieder berechnet wird... Oder sehe ich das falsch? Darf der Vermieter für Mai 2021 alle BK ansetzen?

Viele Grüße, A.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2494 Beiträge, 390x hilfreich)

Ist doch genau wie vereinbart.

Es wurde vereinbart, dass für den Mai nur die Hälfte der Nettokaltmiete anfällt.
Das wäre dann bei Vertragsbeginn am 15. Mai etwa ein Viertel einer Nettokaltmiete (die Hälfte der für den Zeitraum 15.-31. Mai anfallenden Nettokaltmiete).

Dazu ist für den Zeitraum im Mai der Stellplatz kostenlos und es wird keine Vorrauszahlung auf die Nebenkosten geschuldet.
Dass für den Mai keine Betriebskosten abgerechnet werden, wurde nicht vereinbart.
Allerdings sind die Kosten natürlich erst ab Vertragbeginn zu berechnen und nicht ab 1. Mai.

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