Guten Tag zusammen
dies ist mein erster Forumsbeitrag und ich habe eine etwas spezifische Frage bzw Problemstellung und hoffe auf Hilfe...
In unserem Mietvertrag steht in einer separaten Nebenvereinbarung (Blatt Mietraumbeschreibung und Übergabeprotokoll), dass wir als Mieter für den Betrieb und die Wartungskosten der Heiztherme verantwortlich sind (Erdgas - Heizungstherme von Vaillant).
Dies haben beide Parteien so unterschrieben, die letzte Wartung ist 6 Jahre her.
Ist eine solche Nebenvereinbarung rechtsgültig oder ist der Vermieter immer an 1. Stelle verantwortlich?
Nebenabrede Mietvertrag Gültigkeit
25. November 2023
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Frage vom 25. November 2023 | 15:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenabrede Mietvertrag Gültigkeit
#1
Antwort vom 25. November 2023 | 16:01
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41099x hilfreich)
Zitat :Ist eine solche Nebenvereinbarung rechtsgültig
Ja nach Wortlaut durchaus.
Es entspricht der Gesetzes- und Rechtslage, dass der Mieter die jeweiligen Kosten zu tragen hat.
#2
Antwort vom 25. November 2023 | 23:52
Von
Status: Gelehrter (10731 Beiträge, 4716x hilfreich)
Ein bisschen genauer sollte man da schon sein. Die Kosten der Wartung dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Normalerweise muss aber der Vermieter die Wartung selber beauftragen.
Was steht denn wortwörtlich in dieser Vereinbarung?
Und jetzt?
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