Hallo zusammen,
ich habe eine vermietete Wohnung übernommen (ich bin Vermieter). Diese ist seit min. 1996 vermietet. Im Mietvertrag wurden natürlich die Nebenkosten vereinbart.
Mein Problem: in der Hausgeldabrechnung gibt es Positionen die gar nicht im Mietvertrag vereinbart wurden z.b. :
1)Niederschlagwasser
2)Rauchmelder miete
3)Rauchmelder Wartung
4)Gartenpflege
5)Flurputzdienst.
6)Winderdienst
Meine Frage:
In $4 Absatz 5 des Mietvertrages ist folgender Satz enthalten:
Zitat:Tritt infolge einer Erhöhung der Summe der vereinbarten oder infolge hinzugekommener Betriebskosten eine Mehrbelastung des Vermieters ein, so ist der Mieter nach entsprechender schriftlicher Erklärung des Vermieters verpflichtet, den Mehrbetrag nach vereinabrten Umlageschlüssel zu tragen. Ist kein Umlageschlüssel vereinbart - z.B bei Hinzukommen einer Betriebskostenart-, findet die Umlage statt nach dem Verhältnis der Grundflächen in qm der verm. Wohnung.
Heisst dies, das ich z.B. den Flurputzdienst doch umlegen kann?
Ich hatte es schon einmal versucht, jedoch die Antwort vom Mieterschutzbund bekommen, das dies nicht möglich sei.
Danke
Grüße