Nebenkosten 10 Monate später

18. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)
Nebenkosten 10 Monate später

Hi Leutz,

ich habe eine wichtige Frage und brauche wenn es geht eine schnelle Antwort(oder mehrere :grins: ).
Meine Lebensgefährtin ist vor ca 11 Monaten bei Ihrem Ex Freund ausgezogen. Die Beiden hatten eine Wohnung, wo auch beide im Mietvertrag standen. Alles wurde aufgeteilt, die Stadtwerke wurden bezahlt und die Wohnung von beiden seiten gekündigt. Jetzt entschloss sich Ihr Ex-Freund allerdings nach einem Monst, da er da schon wieder eine Neue hatte, die Wohnung zu übernehmen und schloss den Mietvertrag neu ab. Durch das hin und her dachte niemand daran Gas und Wasser abzulesen, dass an die Vermieterin gezahlt werden muss. Jetzt kam die Jahres Endabrechnung und der Ex soll ca 1000 Euro für Gas und Wasser bezahlen. Meine Freunin bekam daraufhin einen Anruf mit der Aufforderung sich an der Abrechnung zu beteiligen.
Jetzt meine Frage: Hat er nach dieser Zeit noch einen Rechtsanspruch auf Beteiligung, da er und seine Neue ja ein ganz anderes Heiz und Dusch Verhalten als meine freundin haben können. Wenn ich mir unsere Abrechnung ansehe, dann kann das auch nicht an ihr gelegen haben, weil wir zumindest für Gas sogar noch was wieder bekommen haben. Wasser haben wir noch nicht.
LG Angelus :rock:

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"Bürger sollten keine Angst vor dem Staat, sondern der Staat vor den Bürgern haben."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nk kosten 12 monate lang abgerechnet werden, allerdings nur bis zum ende des mietverhältnisses. wenn die uhren beim auszug nicht abgelesen worden sind, muss geschätzt werden, was anhand der vorherigen verbrauchsdaten aber nicht wirklich ein problem sein sollte.

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Lieber Angelus,

weil wir zumindest für Gas sogar noch was wieder bekommen haben

Das ist nicht abhängig vom Verbrauch oder Verbrauchsverhalten, sondern von den geleisteten Vorauszahlungen = für einen möglichen Vergleich vollkommen irrelevant.

Abgesehen davon ist dies keine mietrechtliche, sondern eine privatrechtliche Frage.

Da ich davon ausgehe, daß keine der Parteien für so etwas eine gerichtliche Auseinandersetzung anstrebt, sollten sich die beiden an einen Tisch setzen und die Sache aushandeln.

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#3
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

Hi Leutz,
vielen Dank für Eure Antworten. ich werde es so weitergeben.
LG Angelus :cheers:


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