Hallo,
habe da mal ein Frage.
Wir leben seit 2005 in einer Mietwohnung und haben bis jetzt lediglich die Nebenkostenabrechnung für 2005 erhalten. Können wir die fehlenden Abrechnungen irgendwie einfordern?
Und desweiteren würde mich interessieren, ob die gewerbliche Nutzung einer Praxis, mit unserem Wohnraum in den Nebenkosten gleich angerechnet werden darf.
Die Nebenkosten werden zu 50% auf die Quadratmeterzahl umgerechnet.
Vielen dank für eine Antwort.
Nebenkosten 2006 - Können wir die fehlenden Abrechnungen irgendwie einfordern?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Die fehlende Abrechnung für 2006 kannst du einfordern (ich unterstelle Abrechnungszeitraum 1.1.2006-1.12.2006). Kommt der Vermieter der Forderung nicht nach, kannst du Vorauszahlungen zurückfordern (ggf. Klage). Schickt er die Abrechnung und es entsteht:
- Guthaben: muss dir dieses der VM auszahlen
- Nachzahlung: brauchst du die nicht zahlen
Voraussetzung ist: Vermieter hat Verzögerung zu verschulden, normalerweise hat er bis zu einem Jahr Zeit die Abrechnung vorzunehmen. Hat die Abrechnungsfirma gebummelt, auch Pech für VM.
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"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"
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Die Nebenkosten werden zu 50% auf die Quadratmeterzahl umgerechnet.
Meinst Du jetzt nicht eher die Heizkosten ?
So habe jetzt mal schnell die Abrechnung eingescannt die wir Mitte 2007 erhalten haben.
Ist das so o.k? Wir bekommen ja keinerlei Zahlen oder Belege zu sehen wie sich das genau zusammensetzt. Haben die 190€ natürlich bezahlt, wussten nicht das er keinen Anspruch mehr drauf hat. Und die Nebenkosten wurden Ende 2006 auf 250€ erhöht.
Hier der Link zur Abrechnung:
http://de.tinypic.com/view.php?pic=eu5a21&s=3
Gruß Stefanie
--- editiert vom Admin
Unser Vermieter (Hauseigentümer) macht die Nebenkostenabrechnung selbst.
Gruß
Stefanie
--- editiert vom Admin
Die Abrechnung ist nicht nur verspätet eingegangen, sie ist auch formell nicht in Ordnung. Es fehlt die Höhe der Gesamtkosten zu den jeweiligen Punkten.
Wenn keine Abrechnungskopie der Fa. ISTA beigefügt wurde, dann fehlt zu den Heiz- und Wasserkosten auch der Umlageschlüssel.
Auch ist es nicht zulässig, dass hier die Nebenkosten in insgesamt nur 3 Positionen zusammengefasst wurden. Jede Kostenart muss einzeln aufgeführt werden.
Eine Nachzahlung auf Basis einer solchen Nebenkostenabrechnung müsst Ihr also auch dann nicht leisten, wenn Ihr sie pünktlich erhaltet.
Da der Vermieter die Nebenkostenabrechnung weder pünktlich noch formgerecht erstellt hat, steht Dir ein Zurückbehaltungsrecht für die zukünftigen Nebenkostenabschläge zu (BGH-Urteil v. 29.03.2006 – VIII ZR 191/05
).
Die von ah_xy erwähnte Rückforderung bereits getätigter Vorauszahlungen ist nur dann möglich, wenn der Mietvertrag bereits beendet wurde.
??? Und was mache ich, wenn der VM nicht abrechnet, dass Mietverhältnis aber noch besteht?
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Hat @hh doch geschrieben:
steht Dir ein Zurückbehaltungsrecht für die zukünftigen Nebenkostenabschläge zu
--- editiert vom Admin
Wir haben keinerlei Anlage erhalten, nur dieses einzelne Blatt.
Es ist so das Vermieter gleichzeitig Verwandschaft ist und wir das Vertrauen hatten das schon alles so stimmt.
Aber jetzt ist Ärger aufgetreten ( siehe Beitrag Sonderkündigungrecht des Vermieters) und wir machen uns über so einige Dinge Gedanken.
und wir das Vertrauen hatten das schon alles so stimmt
Probleme in der formellen Darstellung bedeuten ja nicht zwangsläufig, daß die Beträge nicht stimmen.
Die Nebenkostenabrechnung 2005 ist von uns bezahlt worden und das belassen wir jetzt dabei. Wenn wir aber die Abrechnung 2006 irgendwann mal erhalten, werden wir ihm mitteilen, das wir gerne die Gesamtkosten aufgelistet haben wollen.
Und jetzt?
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