Nebenkosten 2006 - müssen wir den Leuten weiter hinterherlaufen?

26. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
TR1948
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten 2006 - müssen wir den Leuten weiter hinterherlaufen?

Hallo
am 21.12.07 erhielten wir als Mieter die Nebenkostenabrechung 2006, es ist eine saftige Nachzahlung fällig. Am 22.12.07 wurden beim Verwalter per E-Mail Rechnungskopien (gegen Kosten) oder Termin zur Einsicht angefordert.
Mitte Januar und Februar 08 wurde per E-Mail angemahnt, keine Reaktion, der Vermieter erhielt ein Schreiben und als nächster Schritt Kopien der Mails an den Verwalter, keine Reaktion, müssen wir den Leuten weiter hinterherlaufen ?? um eine Prüfung der Abrechnung vornehmen zu können ?
hat jemand dazu eine Meinung ?

Gerd

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Soweit ich weiß müsst ihr erstmal zahlen - sonst droht im Zweifel sogar fristlose Kündigung... kann mich aber auch irren.

Hinterherlaufen müsst ihr natürlich nicht. Anrufen geht auch. Fruchtet das nicht: Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein. Danach sucht ihr euch einen sympathischen Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2069x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chris808
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr müsst auf jeden Fall der BK-Abrechnung widersprechen. Und das Schreiben würde ich dort persönlich vorbeibringen und mir den Empfang bestätigen lassen, wenn das nicht zu weit weg ist für Euch. Zahlen unter Vorbehalt denke ich nicht, Ihr habt ja Einsicht in die Abrechnungen verlangt, die der VM Euch gewähren muss!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CyRiuS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag zusammen, ich hab da mal ne Frage, hab heute (27.02.08) von meinem ex Vermieter Post bekommen das ich doch ein gewissen Betrag zurückzahlen darf, nur ist die Abrechnung von 2006, es gibt auch jede menge stress und ich denk das ist schikane von seiner Seite ich hab auch etwas im Netz gefunden was mich aufatmen lässt. Sein Anspruch verfällt nach 12 Monaten joar und jetzt haben wir 2008! Jetzt die Frage : Muss ich den geforderten betrag noch zurück zahlen oder is der Anspruch nicht mehr geltend?

P.S
Er hat auf den Briefkopf
Nebenkosten für das Jahr 2006 - KORREKTUR
geschrieben aber das tut doich nichts zur Sache oder?

Dank für alle Antworten

MfG Marcel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2069x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TR1948
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten

wir sind bereits im Febr. 07 dort ausgezogen
die benannte Abrechnung war für das Jahr 2006.

warum soll ich dem Vermieter € 1.500 überweisen wenn ich die Belege vorher nicht geprüft habe ? Einspruch habe wir sofort nach Erhalt der Abrechnung eingelegt und gleichzeitig damit auch die Rechnungsunterlagen angefordert sowie mehrmals diese Unterlagen angemahnt (3+2), Kopien sind rechtens denn es besteht die Möglichkeit die Belege von einem Dritten außerhalb der Betriebsräume des Verwalters oder Vermieters prüfen zu lassen. Leider kommt von beiden keine Reaktion.

Gerd

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.613 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.563 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen