Nebenkosten 2008 - Hebeanlage?

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)
Nebenkosten 2008 - Hebeanlage?

Hallo,
da mein ehemaliger Vermieter höhere Nebenkosten verlangt, als letztendlich abgerechnet werden, muss er an die Mieter Geld auszahlen. Da er da immer in Depressionen ausbricht, wenn er Geld geben muss, dauert das halt dementsprechend.
Aber er hat es in diesem Jahr geschafft, die Nebenkostenabrechnung 2008 vor dem 31. Dezember zu versenden. Bin ganz baff.

Aber was bisher noch nie aufgeführt war, war die Wartungsarbeit für die Hebeanlage. Die Hebeanlage ist vorhanden, weil noch eine Kellerwohnung vorhanden ist, die ich bewohnt hatte.

Das er Heizungswartung auf die Mieter umlegen darf, war mir klar, aber die Hebeanlage auch ??????


Gruß

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"NetteS"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Hallo,
in deinem Mietvertrag, bzw. Aufstellung der Betriebskosten wird sicher folgender Satz stehen:
die Kosten der Entwässerung,
hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe ;

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
§2, Satz 3

freundliche Grüsse Werner


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