Mein Mieter will die Nebenkosten nicht zahlen, bzw verlangt eine Aufteilung der Warmwasserkosten.
Sachlage: Abgerechnet wird von Ista für den Zeitraum 1.1.03-12.12.03. Abgelesen wurde im April 2004
Die Heizkosten werden über Stichtagszähler zum 31.12.03 ermittelt. Die Warmwasserkosten sind jedoch normale Zähler (ohne Stichtagserfassung) und belaufen sich daher auf den Stand bis April 2004.
Frage: Muss ich jetzt den Warmwasserverbrauch anteilig auf 2003 herunterrechnen und den Rest in die Abrechnung 2004 übernehmen? Ich halte das für sehr lästig und auch für den Mieter viel undurchsichtiger, weil jetzt alles säuberlich auf der Originalabrechnung steht.
Müssen die Abrechnungszeiträume in der NK für Heizkosten und Wasserkosten immer gleich sein?
Danke - Bernd
Nebenkosten Abrechnungszeitraum
28. Dezember 2004
Thema abonnieren
Frage vom 28. Dezember 2004 | 20:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Abrechnungszeitraum
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Dezember 2004 | 20:47
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo Bernd,
da sind die Vorschriften eindeutig: die Abrechnung muss jährlich erfolgen. Der Abrechnungszeitraum kann zwar vertraglich kürzer vereinbart werden, aber nicht länger. Um die Abgrenzung der Kosten werden Sie nicht umhin kommen. Das Problem wird sein, dass Sie den tatsächlichen Verbrauch zum Stichtag nicht kennen, hier kann Ihnen aber wiederum ISTA bei der Lösung behilflich sein.
Grds. können Sie bei Vertragsabschluss auch unterschiedliche Abrechungzeiträume für Heiz- und Warmwasserkosten vereinbaren, allerdings können Sie nicht in bestehenden Vertragsverhältnissen die Zeiträume durch einseitige Erklärung ändern.
MfG Gruwo
Und jetzt?
Schon
267.664
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten