Nebenkosten: Änderung Gesamtfläche wg Dachgeschossausbau

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fangri
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten: Änderung Gesamtfläche wg Dachgeschossausbau

Bei einem Ausbau des Dachgeschosses erhöht sich die Gesamtfläche, weshalb auch der Schlüssel zur Verteilung der Nebenkosten angepasst werden muss. Mir stellt sich nun die Frage, ab welchem Zeitpunkt die erweiterte Fläche als Bemessungsgrundlage herangezogen werden muss (Erstbezug?, Abnahme durch Eigentümer?, etc.)
In meinem konkreten Fall, handelt es sich um einen Alleineigentümer. Das Objekt wurde von 4 auf 5 Geschosse aufgestockt.
Zusatzfrage: Prinzipiell wurde der Baustrom in den meisten Fällen separat erfasst. Der größte Stromverbraucher für den Gemeinstrom ist jedoch die Aufzuganlage, die exzessiv genutzt wurde. Dürfen diese Mehrkosten auf die Mieter umgelegt werden und falls nicht, wie könnte damit umgegangen werden, da ja eine separate Erfassung nicht möglich ist.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von fangri):
ab welchem Zeitpunkt die erweiterte Fläche als Bemessungsgrundlage herangezogen werden muss
Ab dem Zeitpunkt der veränderten Wohnfläche
Zitat (von fangri):
In meinem konkreten Fall, handelt es sich um einen Alleineigentümer.
Und der vermietet nun auch die DG-Wohnung?
Die Gesamtfläche des Hauses verändert sich ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Die Wohnfläche DG ab Mietbeginn.

Zitat (von fangri):
Dürfen diese Mehrkosten auf die Mieter umgelegt werden
Nicht die Mehrkosten, sondern die Kosten für den Aufzug.
Da nun nach Ende der Baumaßnahme 1 Mieter mehr im Haus wohnt und die Bauzeit-Mehrkosten für den Aufzug sich nicht wiederholen werden, wird sich das ausgleichen.
Der Mieter im EG muss auch die Aufzugskosten immer schon mittragen, obwohl er den Aufzug nie oder seltenst nutzt.
Ich auch, obwohl zu 90% die Treppe in die x.Etage nehme.
Umlagefähig---wird umgelegt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen