Nebenkosten Eigentumswohnung - ich als Mieter!

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Madame
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Eigentumswohnung - ich als Mieter!

Hallo,

vielleicht kennt sich hier jemand aus oder weiß einen Link, wo ich mich informieren kann!?

Vor zwei Jahren trennte ich mich von meinem Mann und bezog mit meinem Sohn eine Eigentumswohnung, die meine Ex-Schwiegermutter kurz zuvor gekauft hatte.
Sie ist also meine Vermieterin und wir verstehen uns auch immer noch sehr gut.

Meine Miete beträgt für ca. 56 qm warm 520 Euro, darin enthalten sind 150 Euro Nebenkosten. Die NK erscheinen mir sehr hoch, da Heizung darin nicht enthalten ist und ich für Gasetagenheizung gesondert bezahle. Mehrmaliges Bitten, mir doch eine NK-Abrechnung zu erstellen, blieben erst einmal erfolglos.
Jetzt habe ich von meiner Schwiegermutter eine Kopie der Wohngeldberechnung der Hausverwaltung für diese Wohnung erhalten, was ja nix mit NK-Abrechnung für den Mieter, also mich, zu tun hat!

Auf dieser Abrechnung sehe ich, dass die NK für die Eigentümerin 1 zu 1 an mich weitergeleitet und von mir bezahlt werden.

So und nun zu meiner eigentlichen Frage:

Betriebskosten für Wasser, Kanal, Allgemeinstrom etc. betragen 87 Euro, soweit o.k.

Instandhaltungsrücklagen 49 Euro!!!!
Muss ich als Mieter diese Rücklagen tatsächlich bezahlen? Ich nehme an, damit sind Rücklagen für neue Fenster, Fassade usw. gemeint.

Verwaltungskosten 17 Euro? Hier handelt es sich um Hausverwaltungskosten der Objektverwaltung des Hauses, also nicht Hausmeister! Was habe ich als Mieter mit den Verwaltungskosten zu tun? Auch hier die Frage, muss ich das bezahlen?

Ich denke, die letzten beiden Posten hätten auf meiner NK-Abrechnung nichts zu suchen.

Wer weiß da genaues? Wäre toll, wenn ich etwas schriftliches hätte, das ich meiner Schwiemutter vorlegen könnte. Ist eh eine blöde Situation von wegen Familie.

Bedanke mich schonmal im voraus!
Gruß Madame


Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

schließe mich ganz eindeutig an !

-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Madame
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

herzlichen Dank für die Auskunft!

Nun habe ich ja zwei Jahre lang 67,00 Euro mtl. zuviel an Betriebskosten gezahlt, kann ich diese von der Vermieterin zurückfordern?

Gruß Madame

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ja, kannst Du.

Während Nachzahlungsforderungen durch den vermieter schon nach einem Jahr verjähren, gilt für Rückzahlungsforderungen durch den Vermieter die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Du hättest in dieser Situation sogar das Recht, Deine Schwiegermutter auf Rückzahlung der kompletten Nebenkosten zu verklagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.106 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen