Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Frage bezüglich einer Nebenkosten-Nachzahlung. Ich bewohne meine jetzige Wohnung seit knapp 15 Monaten. Heute kam ein formloses Schreiben von der Verwaltung, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mein Mietkonto nach Berechnung der Betriebskosten einen Rückstand aufweist. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Forderung zusammen mit der Maimiete eingezogen wird (Der Vermieter hat eine Einzugsermächtigung).
Der Brief besteht aus zwei Sätzen plus Grußformel. Meine Frage ist jetzt: Ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine genaue Abrechnung zu machen und dem Mieter auch die Belege vorzulegen? Man muss noch die Forderung auch nachvollziehen können. Meine bisherigen Vermieter haben das zumindest immer so gehandhabt. Kann ich diese Abrechnung verlangen?
Auch wenn die Forderung nicht sehr hoch ist, muss man mir doch mitteilen, wie der Betrag zustande kommt.
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen, vielen Dank schon mal im Voraus.
Nebenkosten-Forderung
29. März 2005
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Frage vom 29. März 2005 | 17:41
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten-Forderung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 29. März 2005 | 18:24
Von
Status: Praktikant (567 Beiträge, 223x hilfreich)
Die Nebenkostenabrechnungen muss man Dir geben, damit Du prüfen kannst.
Normal ist dann eine Zahlung innerhalb 4 Wochen.
Belege können eingesehen werden. Meistens jedoch mit vorherigem vereinbarten Termin. Belege müssen nicht mitgeschickt werden.
Kopien dürfen berechnet werden.
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