Nebenkosten Frage

2. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Nebenkosten Frage

moin !

ich habe im jahre 1998 einen (unbefristeten) mietvertag für eine wohnung abgeschlossen. im mietvertrag war ein pauschal betrag für die nebenkosten von 60 dm vereinbart.es sind aber keine zähler für wasser, gas und strom installiert gewesen, so dass eine genaue abrechnung nicht möglich war. es gibt auch noch einen 2ten mieter (mit dem gleichen mietvertrag wie ich) und der vermieter selber wohnt im haus.

inzwischen sind einige jahre ins land gezogen und es gab fast jedes jahr ein problem mit den nebenkosten. wir haben uns immer zu dritt zusammengesetzt und die nebenkosten besprochen bzw. aufgeteilt (soweit es geht-meist aber gedrittelt). dazu wurde der abschlagsbetrag für die gemeinde angepasst und anteilig auf die miete aufgeschlagen.

es hat nie eine detaillierte nebenkostenabrechnung für uns mieter gegeben. inzwischen gibt es zumindest stromzähler, so dass die stromkosten real aufzuteilen sind.

nun ist es fürs jahr 2008 zu etwas "merkwürdigen" zahlen gekommen, die wir aber aufgrund fehlender zähler nicht nachvollziehen können.

frage ist nun: welche rechte hat man als mieter ? kann man eine dateillierte nebenkosten abrechnung verlangen ? problem an der sache ist nur, dass wenn ich mich darauf berufen, dann wird mein mietvertrag wohl gekündigt, weil der vermieter nicht bereit ist, die zähler installieren zulassen (aus kostengründen, weil man diese investition nicht auf die mieter umschalgen darf).

bei heizung/gas kenne ich es so, dass die kosten nach quadratmeter wohnfläche aufgeteilt werden sollten. der vermieter sagt aber dazu nur, dass das nicht gerecht wäre, da er in seinen räumen kaum heizt (es ist auch immer kalt da). die heizung für die beidem mietwohnungen können nicht vom mieter selber beinflusst werden, da die steuerung für die räume im Keller des vermieters liegen. das wird einfach auf zuruf geregelt.

irgendwelche tips bevor ich mich in die diskussion mt dem vermieter begebe ?

vielen dank schon mal....

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Grundsätzlich ist es zulässig, die Nebenkosten pauschal abzurechnen. Bei einer Nebenkostenpauschale besteht dann kein Anspruch auf Abrechnung der nebenkosten.

Nur für Heizkosten gibt es gesetzliche Sonderregelungen. Da ist eine Abrechnung nach Wohnfläche nur in Häusern mit maximal zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, zulässig. Da in dem von Dir bewohnten haus sich aber 3 Wohnungen befinden, ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung zwingend erforderlich (§ 2 HeizkostenV)

Wenn wie in Eurem Fall keine Zähler vorhanden sind, dann wird nach Wohnfläche umgelegt und das Ergebnis für die Mieter um 15% gekürzt. Das Heizverhalten des Vermieters spielt keine Rolle (§ 12 HeizkostenV). Für wie gerecht der Vermieter das hält, spielt keine Rolle. Das Gesetz ist ganz bewusst so gestaltet worden, damit die Vermieter finanzielle Nachteile erleiden, wenn sie keine Verbrauchserfassung für die Heizkosten durchführen.

Eine Kündigung wäre übrigens nicht zulässig, nur weil der Mieter seine gesetzlichen Rechte einfordert. Wenn Du also eine Kündigung erhalten würdest, dann wäre die unwirksam.

Die Kosten für die Zähler kann der Vermieter übrigens sehr wohl auf die Mieter umlegen. Nur die Zähler, die in seiner eigenen Wohnung dann auch installiert werden müssen, muss er natürlich selbst bezahlen. Zähler für die Erfassung der Heizkosten können auch einfach an den Heizkörpern montiert werden, so dass es keinen technischen Grund gibt, keine Zähler zu montieren.
Wenn der Vermieter also tatsächlich so wenig heizt wie er sagt und unter Berücksichtigung der Kosten für Zähler, Ablesung und Erstellung der Abrechnung kann es für die Mieter am Ende natürlich teurer werden, wenn die Heizkosten erfasst werden.

Bei Wasserzählern kann je nach Verlauf der Wasserleitungen der nachträgliche Einbau sehr aufwändig sein. Den Einbau von Wasserzählern kann man daher nicht erzingen.

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#3
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

naja... ich hab meinen mietvertrag nun gerade nicht zur hand um den wortlaut zu nennen, aber ich meine es steht schon so etwas wie "miete 960 dm, inkl. 60 dm nebenkosten"

das mit dem heizzähler wird auch schwer, da das ganze haus und alle wohnungen nur über fussbodenheizungen verfügügen, die nur vom vermieter geregelt werden kann. also nix mit zähler an jedem heizkörper.

es ist aber schon gut zu wissen, dass mit der kündigung.. aber wieso ist das ungültig... er kann mich doch ganz normal mit einhaltung aller kündigungsfristen kündigen... er muss doch nicht fristlos oder so wg. dem "problem nebenkosten" kündigen.... oder seh ich das falsch ?

er hat mir aber ja schon angekündigt, dass sich eine forderung nach nebenkosten abrechnungen negativ auf die miete auswirken würde... was mittelfristig ja zu mehrkosten für mich führen würde... bzw. auch evlt. eine kündigung...

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn mir keine nk abrechnung zusteht, ist aber auch nicht möglich, dass der vermieter von mir eine nachzahlung haben will, oder ? er kann dann nur die miete erhöhen um nächstes jahr auf der sicheren seite zu sein....oder ?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

++ich meine es steht schon so etwas wie "miete 960 dm, inkl. 60 dm nebenkosten"++

Das sieht nach Pauschalmiete aus ohne Anspruch auf Abrechnung der Nebenkosten.

++er kann mich doch ganz normal mit einhaltung aller kündigungsfristen kündigen++

Nein, das kann er nicht. Er kann nur unter den Bedingungen des § 573 BGB (z.B. Eigenbedarf) kündigen. Den Eigenbedarf müsste er nachvollziehbar begründen können.

++dass sich eine forderung nach nebenkosten abrechnungen negativ auf die miete auswirken würde++

Wie denn? Die Miete kann er auch nicht einfach nach eigenem Gutdünken erhöhen.

++da das ganze haus und alle wohnungen nur über fussbodenheizungen verfügügen, die nur vom vermieter geregelt werden kann.++

Das ist auch nicht zulässig. Die Heizung muss von Dir geregelt werden können und zwar für jeden Raum einzeln.

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#7
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank für die antworten !

pauschalmiete hab ich auch so verstanden ! d.h. aber auch der vermieter kann nicht so ohne weiteres die entstandenen nebenkosten am ende des jahre nachfordern, nur weil er sich bei der kalkulation am anfang vertan hat und er mit dem geld aus der pauschalmiete nicht auskommt. und das er nicht so ohne weiteres die miete erhöhen kann ist mir auch klar.. aber ich habe dunkel in erinnerung, das er alle 2 jahre max 20 % draufschlagen kann... und das würde wohl passieren, wenn er feststellt, dass er mit dem geld nicht auskommt....

das mit der kündigung ist dann auch schon mal gut.. obwohl eigenbedarf ja gerne mal nen streitpunkt ist... aber ich möchte auch nicht mit meinem vermieter unter einem dach wohnen und mit ihm dann im dauerstreit liegen... wohlmöglich nicht vor gericht... ist irgendwie uncool... da ich ja auf ihn angwiesen bin... siehe heizung....

zur heizung: wenn es unzulässig ist, kann ich ja darauf bestehen das es geändert wird... das ist ja nun ein grosser kostenaufwand... der kann dann auf die mieter verteilt werden ?

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#8
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

das ich mit meiner pauschalmiete gut dran bin will ich ja gar nicht abstreiten... mit ging es ja auch nur um rechte und plflichten... was kann mr passieren.. was ist zugelassen... z.b. das mit der heizungssteuerung und die abrechnung nach qm minus 15 % ist ja auch mal gut zu wissen. ich wollte halt gewapnet sein, da es diesmal zu diskussion kommen wird da wir befürchten, der vermieter verbrauch strom, wasser und heizung/gas auf unsere kosten... denn wir haben ja immer fleissig nachgezahlt am ende des jahres, wenn mehr verbraucht wurde bzw. es teuerer geworden ist...

und kündigen kann man mich ja auch anscheinend nicht so ohne weiteres... .-)

ist das mit der mieterhöhung um 20 % in 2 jahren auch immer noch so ?

nochmals vielen dank !

-- Editiert von frogger13 am 03.02.2009 11:17

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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

weil uns das fair erschien... die kosten sind gestiegen bzw. es ist mehr verbraucht worden... der vermieter muss an die gemeinde nachzahlen... und das haben wir z.zt. mitgetragen... dazu wurde dann die miete erhöht um einige euros, damit der abschlag an die gemeinde besser passt und am ende des jahres keine nachzahlung kommt.

ich weiss: eigentlich ein problem des vermieters, wenn er die pauschalmiete falsch kalkuliert.... oder ? dann muss es sie für die zukunft anheben um das zu vermeiden.. oder ?

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