Hallo, Forum,
in unserem MV sind bei den Nebenkosten die Kosten für die Gartenpflege ausdrücklich ausgenommen (der Posten ist durchgestrichten). Sie wurden auch jahrelang nicht abgerechnet, bis sich im Haus die Eigentumsverhältnisse geändert haben. Wir haben sie zwei Mal bei der Nebenkostenabrechnung gezahlt, wider besseren Wissens und um des lieben Friedens willen. Nun überlegen wir, diese Kosten bei der anstehenden NK-Abrechnung nicht mehr zu zahlen. Haben wir die Gartenpflegekosten durch zweimaliges Zahlen soz. für die Zukunft anerkannt und müssen sie jetzt immer übernehmen? Danke, der Paul
Nebenkosten Gartenarbeiten
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wird man wohl nur so auslegen können
Wenn man es denn auslegen müßte, aber
Gottseidank brauchen wir das ja nicht (beim Auslegen bleibt immer ein Quentchen Unsicherheit), denn
Wir haben sie zwei Mal bei der Nebenkostenabrechnung gezahlt, wider besseren Wissens
und um des lieben Friedens willen
.
Paulchen,
was hat sich denn geändert ?
Kein Interesse am lieben Frieden mehr ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
warum nicht? Man könnte ja durchaus mal testen ob der Vermieter auch des lieben Friedens willen von der Forderung Abstand nimmt.
insgesamt schließe ich mich an, dass die Kosten für die gartenpflege nicht bezahlt werden müssen.
Frieden ist etwas, an dem man nicht zuviel herumtesten sollte.
Zahnpasta bekommt man auch nicht zurück in die Tube geschoben.
--- editiert vom Admin
Moment mal,
soll Paulchen etwa lügen
?
Böses Paulchen aber auch.
--- editiert vom Admin
Das erklärt Barbara Salesch aber immer anders.
--- editiert vom Admin
Warten wir erstmal ab, was Paulchen noch zum Sachverhalt zu berichten hat.
Ich horche bei 2 Punkten auf:
die Kosten für die Gartenpflege ausdrücklich ausgenommen (der Posten ist durchgestrichten
... bis sich im Haus die Eigentumsverhältnisse geändert haben
Da fällt mir spontan ein potentielles Szenario ein.
wo ist jetzt in einem solchen Brief eine Lüge?
Ja, wo issi denn ?
Wenn die Sache strittig weitergeht, findet irgendwann eine Verhandlung statt.
Mehrere Mieter = mehrere Zeugen.
Und wenn mehrere Zeugen eine einheitliche Aussage machen sollen, die nicht ganz falsch aber auch nicht ganz richtig ist, wird es idR lustig.
--- editiert vom Admin
ach, der VM darf einseitig den MV ändern?
Sprich, neue NK einsetzen wie er lustig ist?
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@bernmuel
Mein Beitrag bezog sich auf den Beitrag vor mir (v. Scalar12)
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Zum Thema Gartenarbeiten....
Bei uns ist es so, dass die einzelnen Parteien sich die Gartenpflege teilen, wobei bisher noch nichts Konkretes beschlossen wurde.
Die Mieterin der ME darf den Garten jedoch nicht nutzen, muss also nichts pflegen.
Meine Mieter wurden von mir darauf hingewiesen (auch im MV), dass sie ab Frühjahr, sobald ein entsprechender Plan aufgestellt wurde, sich an der Gartenpflege beteiligen müssen. Ich hatte für diesen Zweck Privat einen Hausmeisterservice beauftragt und bis März bezahlt. Sie haben die Wahl, ihn ab April selbst zu beauftragen, oder aber sie können die Gartenpflege selbst in die Hand nehmen.
Was ist aber, wenn bei der nächsten ETV wir Eigentümer beschliessen, dass ein Gärtner für die Gartenpflege beauftragt wird? Können diese Kosten von mir nachträglich auf die Mieter umgelegt werden?
Hi, Morti,
geändert hat sich, dass sich der VM, der auch Verwalter ist, praktisch um nichts mehr kümmert, z.B. wie's ums Haus herum aussieht,
teilweise wild gelagerter Müll auf dem Grundstück, total überfüllte Mülleimer, ein dreiviertel Jahr lang nicht gemachte Kehrwoche. Wenn ich in einem angeblich ruhigen Haus in guter Lage wohne, will ich das auch merken. Ist das nicht mehr der Fall, schaue ich ein bisschen genauer, was ich laut MV zahlen muss und auf was ich verzichten kann.
Bin ich jetzt ein böses Paulchen?
Gruß, der Paul
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
...Bin ich jetzt ein böses Paulchen?
Keiner hat behauptet dass Du böses Paulchen se.
Sondern bös ist derjenige, der sich unehrlich verhält, dazu zählen auch Verheimlichungen, .. vor allem vorm Gericht abgespielt.
Das mit Schieflage der Hausordnung ist ein anderes paar Schuhe. - Womöglich gerade deshalb sind Gartenarbeiten notwendig geworden.
Hanni ist meinem möglichen Szenario schon ziemlich auf der Spur.
'Alter Eigentümer hat den Garten selbst und allein genutzt; deshalb keine Gartenpflege von den Mietern zu tragen.
Neuer Eigentümer (wohnt womöglich gar nicht selbst in der Wohnung) nutzt den Garten nicht; der Garten ist zum Allgemeingut für das Haus geworden; Gartenpflege ist umzulegen'.
Jetzt müssen wir von Paulchen nur noch erfahren, ob es eine Änderung bei den Nutzungsverhältnissen gegeben hat.
Ps. Bernie, Bernie, immer gleich an Belegverfälschungen denken, manchmal gibt es auch ganz harmlose Gründe (die suche ich zuerst).
--- editiert vom Admin
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Hi, Morti,
über die Nutzungsrechte sagt weder der MV noch die Hausordnung etwas aus. Die Hausordnung sagt lediglich, dass eine freiwillige Gartenarbeit aller Hausbewohner willkommen, aber keine Pflicht sei. Die Pflege übernahm schon seit Jahren ein Mitbewohner, der auch bezahlt wurde, nur haben eben die ursprünglichen 2 Eigentümer die Kosten übernommen. Nachdem einer der Eigentümer seine Wohnungen verkauft hat, hat die Eigentümerversammlung beschlossen, die Kosten anteilig auf alle Bewohner/Eigentümer umzulegen, dies ist ja auch in den letzten beiden Nebenkostenabrechnungen geschehen. Nur, nachdem sich ein paar Probleme ergeben haben (Müll, Kehrwoche etc.) und sich keiner drum kümmert, schau ich halt mal genauer hin, was ich eigentlich zahlen muss und was nicht. Im Übrigen kann die Eigentümerversammlung beschließen, was sie will, das hat mit meinem MV nichts zu tun. Gruß, der Paul
--- editiert vom Admin
Hi, Hani,
wir haben nur zufällig im Verlaufe eines Gesprächs davon erfahren, d.h. einen schriftlichen Nachtrag o.ä. hat es nie gegeben,und schon gar nicht unser Einverständnis, sondern eben nur diesen Beschluss der Eigentümerversammlung. Aber bricht denn WEG-Recht BGB-Recht?
Gruß, der Paul
Hi Paul,
ich würde das zum Verhandlungsgegenstand für das machen, was Dich sonst noch stört (also einen Deal machen).
Wenn Du allein gegen die Gartenumlage vorgehst und gewinnst (was ja noch nicht einmal hundertprozentig sicher ist), hast Du zwar ein paar Euro gespart, aber den eigentlichen Ärger immer noch am Hals.
Soweit Du ansonsten 'befriedigt' wirst, warst Du ja schon bereit, die Umlage zu zahlen.
Und jetzt?
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