Hallo,
ich halte soeben meine erste Nebenkostenabrechnung in der Hand(wohne erst seit Mai hier), und habe da mal eine Frage.
10 Familienhaus, gemeinsame Gartennutzung.
Der Verwalter läßt durch seine Rentner den Rasen mähen, und Baum- und Strauchschnitte verrichten, was auch soweit okay ist.
Fakt ist, der Betrag lautet 2596,32 für das Haus.
Hm........guter Stundenlohn, wenn man bedenkt, das maximal alle 3 Wochen der Rasen gemäht wird und das auch nur im Sommer ;-).
Keiner kontrolliert, wann und wieviel Stunden hier gearbeitet wird....da kann ein Verwalter doch eigentlich einsetzen, was er will.....oder muß er das auch detailiert vorlegen können?
Andere Frage noch dazu.
5 Parteien wohnen unten, mit direkter Terasse nach draussen, die oben wohnenden dürfen laut Vertrag den Garten mit nutzen.
Nun finden die, die unten wohnen das ja nicht sooo okay, fühlen sich in ihrer Privatsphäre gestört (der Garten ist sehr groß).....und die die oben wohnen, können höchstens mal mit ihren Stühlen runter, und sich dann noch als "geduldet" fühlen, zahlen aber genauso wie die unteren, nach qm die Gartenarbeit mit.
Gibt es da eine Art"gleiches Recht für alle"? Gepflasterte Sitzecke für jeden oder so?
Von der Größe her durchaus machbar, ist ein recht großes Grundstück.
Wichtig aber ersteinmal, muß der Verwalter irgendwo die Stunden notiert haben? Wer ist in der Beweispflicht, das seine Rentner so viel Stunden hier verbracht haben?
Nebenkosten Gartenarbeiten - muss der Verwalter irgendwo die Stunden notiert haben?
Und was angenommen, 2 der oberen Mieter haben es im Vetrag stehen, mit der Mitbenutzung, und 3 nur mündliche Zusage?
Dann haben sie ja keinen Anspruch auf Gartenmitnutzung, wenn die anderen das nicht wollen......dürfen sich aber dann wohl an die Gartenarbeitskosten beteiligen?
Hm.....ich steh im Wald:-(
Zunächst mal muß laut Mietvertrag nicht nur die Erlaubnis bestehen, den Garten nutzen zu können, sondern im Mietvertrag muß auch geregelt sein, daß der Mieter sich an den Kosten für den Garten im Rahmen der Nebenkosten beteiligen muß.
Falls das tatsächlich im Mietvertrag steht, dann haben Sie einen Anspruch darauf, die Kosten detailliert zur Kenntnis nehmen zu können. Das heißt, der Verwalter muß Ihnen Abrechnungen, Quittungen und sonstige Belege vorweisen können, aus der sich die oben genannte Summe ergibt.
Erfüllt er auch diese Voraussetzung, so kann man noch prüfen, ob es sich wirklich um periodische Gartenpflegearbeiten handelt, oder ob auch "Einmal-Kosten" umgelegt wurden. Zulässig sind nur periodische PFLEGE-Arbeiten, nicht jedoch Kosten für das Anlegen oder Neugestalten des Gartens und für Arbeiten, die nur alle paar Jahre mal notwendig sind.
Gruß Justice
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"justice"
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Danke erst einmal Justice,
hat mir schon sehr geholfen.
Also zu zahlen für die Gartenpflege steht in jedem Mietvertrag, nicht aber in jedem steht die Gartennutzung extra mit drin.
Die unteren haben aus dem Wohnzimmer heraus kommend gepflasterte Terasse.
2 der obigen Mieter extra ein Stück für sich, welches sie sich auf eigene Kosten herrichten durften.
Und 3 dürfen zwar zahlen, sind aber darauf angewiesen, das die anderen Mieter sie dulden.
Heißt, sie nuten den Garten kaum, da sie sich als Störenfriede sehen.
Hm......die dürfen zahlen, so viel wie andere auch, haben aber nicht das gleiche Recht auf Nutzung.
Wohl Pech gehabt, oder?
hmm... was die Nutzung berifft, vermute ich auch mal: Pech gehabt....
Denn es ist Sache des Mieters, ob er den angebotenen Vertrag so unterschreibt oder nicht. Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn ihr gar keinen Zugang zum Garten hättet...
Vielleicht kann sich ja noch jemand anderes dazu äußern...
Gruß Justice
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"justice"
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