Nebenkosten Gasrechnung

28. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
fogfog
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Gasrechnung

Hallo, ich habe im Jahr 2022 meine Wohnung zum 28.2. gekündigt. Damals war kein Ukraine Krieg
oder sonstige Preisexlposionen. Nun bekomme ich eine Nebenkostenabrechnung für diese Zeit mit den total
erhöhten Einkaufspreisen zu Mitte bis Ende 2022. Darf der Vermieter für mich auch die hohen Energiekosten für die 2 Monate abrechnen. ??
Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9654 Beiträge, 4400x hilfreich)

Nebenkosten werden immer über volle 12 Monate abgerechnet. Wenn der Mieter nur einen Teil der 12 Monate in der Wohnung gewohnt hat, wird trotzdem über 12 Monate abgerechnet und der Mieter zahlt eben nur einen Teil der Abrechnung. Wie groß der Teil ist, wird bei Energiekosten sowohl von der Anzahl der Monate als auch vom Verbrauch abhängen.

Soweit die allgemeine Einführung. Du musst auf der Abrechnung schauen, über welchen Zeitraum konkret abgerechnet wurde und die für diesen Zeitraum relevanten Preise prüfen. Im Zweifel wirst du wohl die Belege zur Nebenkostenabrechnung einsehen müssen.

Wenn z.B. der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2022 ist und wenn im Laufe des Jahres 2022 die Preise erheblich gestiegen sind, so wirst du eben deinen Teil (2 Monate bzw. individueller Verbrauch) der Gesamtrechnung für 2022 zahlen müssen. In deiner Abrechnung werden sich somit auch Preise finden, die erst nach deinem Auszug angefallen sind. Das ist soweit auch okay. Erst wird die Gesamtrechnung für die 12 Monate angeschaut und von dieser dann ein Teil auf dich umgelegt.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Enthält die Abrechnung des Gasversorgungsunternehmens nicht Daten welchen den Verbrauch vor der Preiserhöhung und den Verbrauch nach der Preiserhöhung betreffen ?
Mir leuchtet nicht ein, daß ein Vemieter die in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten auch denn zusammen fallen darf, wenn des Verbrauchsdaten vor und nach der Preiserhöhung gibt.
Hintergrund meiner Überlegung ist auch, daß der betroffene Mieter dann die Preiserhöhung 2 x zahlen muß, nächlichin der alten und dann nochmals in der neuen Wohnung.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2043 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Enthält die Abrechnung des Gasversorgungsunternehmens nicht Daten welchen den Verbrauch vor der Preiserhöhung und den Verbrauch nach der Preiserhöhung betreffen ?


Doch, das tut sie.
Entweder durch Ablesung oder durch Berechnung anhand der Gradtagszahlen.
Aber diese Verbrauchswerte sind ausschließlich dafür vorgesehen, Deinen Anteil an den im gesamten Abrechnungsjahr entstandenen Kosten Gesamtkosten.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9654 Beiträge, 4400x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Mir leuchtet nicht ein, daß ein Vemieter die in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten auch denn zusammen fallen darf, wenn des Verbrauchsdaten vor und nach der Preiserhöhung gibt.
Ich verstehe diese Überlegungen irgendwie nicht. Wenn z.B. über das Jahr 2022 abgerechnet wird, der Mieter im Februar auszieht und der Gärnter das erste Mal im April 2022 kommt, dann muss der Mieter auch 2/12 der Jahreskosten des Gärtners zahlen. Auch wenn diese Kosten erst nach seinem Auszug entstanden sind.

Warum soll das bei den Heizkosten anders sein? Es wird immer die Gesamtrechnung für 12 Monate genommen und diese dann aufgeteilt. Typischerweise der verbrauchsunabhängige Anteil nach Gradtagtabelle und der verbrauchsabhängige Anteil eben nach Verbrauch.

Ich sehe auch nicht, wie du da rein praktisch unterschiedliche Energiepreise pro Monat aufdröseln wirst. Die Gradtagtabelle berechnet sich genau auf 12 Monate und der verbrauchsunabhängige Teil ist ein gewisser Prozentsatz von der Gesamtrechnung. Keine Ahnung, wie unterschiedliche Energiepreise pro Monat in so einer Rechnung berücksichtigt werden sollten.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116020 Beiträge, 39198x hilfreich)

Zitat (von fogfog):
Darf der Vermieter für mich auch die hohen Energiekosten für die 2 Monate abrechnen. ??

Grundsätzlich ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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