Nebenkosten: Gemeinschaftsantenne

9. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
chill-kroete@gmx.net
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 39x hilfreich)
Nebenkosten: Gemeinschaftsantenne

Darf die Gemeinschaftsantenne für eine SAT- Anlage bei den Nebenkosten berechnet werden, wenn der Mieter sich ein DVBT Gerät gekauft hat und die Gemeinschftsantenne nicht mehr nutzt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Sofern im Mietvertrag unter Nebenkosten die Antennenkosten aufgeführt sind, dürfen die Kosten weiter berechnet werden.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chill-kroete@gmx.net
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 39x hilfreich)

Das sollte doch aber sicher für alle Mietparteien gelten?! Meine Nachbarin zahlt nicht - sie hat sich Kabel legen lassen.

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#3
 Von 
katzekloh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Antennenkosten können auf den Mieter umgelegt werden, wenn das in seinem Mietvertrag so steht. Was andere Mieter im Haus zahlen müssen, richtet sich nur nach deren Mietvertrag. Allerdings können die Kosten falsch umgelegt sein, wenn manche sozusagen für andere mitzahlen sollen.

Wenn wir schon dabei sind:
Es fallen Kabelgebühren an, und zwar pro angeschlossener Wohnung. Vermieter stellt AGB: Wird umgelegt auf alle Mieter, unabhängig davon, ob sie den Anschluss auch nutzen.
Der Mieter hält diese Klausel für insgesamt unwirksam. Er nutzt den Kabelanschluss, will diesen aber nicht bezahlen. Muss er?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Felimaus
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich muss er Zahlen, wenn die Position im Mietvertrag vereinbart ist.

Viele große Firmen haben Kombiverträge mit den Kabelanbietern und melden bei jeden Auszug die noch nicht angeschlossenen Wohnungen nach. Ob das dem Nachmieter gefällt oder nicht.

Wenn es Mietvertrag seht dann muss er auch zahlen- auch wenn er dieses nicht Nutzt.

Allerdings darf der Vermieter nur die für seine Wohnung anfallenden Kosten berechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
katzekloh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Also "natürlich" ist mir ein nicht sehr überzeugendes Argument.

Es gibt eine starke Meinung, dass der Mieter den Kabelanschluss nicht zahlen muss, wenn er diesen nicht nutzt. Teilweise wird überlegt, dass der Mieter dann aber eine Verplombung der Antennendosen hinnehmen muss.

Ich habe hier einen Mietvertrag liegen, in dem steht eine halbe Seite zu dem Thema, dort werden alle Eventualitäten abgehandelt. Falls ein Kabelanschluss vorhanden ist oder gelegt wird, soll der Mieter zahlen, auch wenn er diesen gar nicht nutzt.

Diese Klausel befindet sich nicht in dem Teil des Mietvertrages, in dem alle anderen Nebenkosten aufgelistet werden. Sie steht drei Seiten später.

Der Kabelanschluss war bei der Wohnungsbesichtigung vorhanden. Ich meine, der Mieter hat einen Anspruch auf diesen Ansschluss, muss aber die Kosten nicht zahlen, da die Klausel komplett nichtig ist.

Ich werd's wohl drauf anlegen. :)

Der Kabelanbieter berechnet pro Wohnung. Jeder angeschlossene Mieter kostet einen bestimmten Betrag.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chill-kroete@gmx.net
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 39x hilfreich)

Habe nun Post von meiner Hausverwaltung. Ich muss tatsächlich die 116€! im Jahr für die SAT- Anlage bezahlen, da ich diese Klausel mit Mietvertrag unterschrieben habe. Allerdings frage ich mich, ob mein Vermieter tatsächlich 580€ (116 x 5 Mietparteien) im Jahr für die Wartung der SAT- Anlage ausgibt.
Hat da jemand Erfahrungswerte?

39x Hilfreiche Antwort

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