Bin Mieter einer 2 Zimerwhg. in Frankfurt/M.(70qm)
Habe die letzten jahre laut nebenkostenabr. stets 261 Euro grundsteuern bezahlt--dann letztes Jahr 305(2007) und jetzt für 2008 wieder 261 Euro.
Der vermieter sagte mir das diese grundsteuern variiern---glaub ich aber nicht!
werden sie nach personenzahl oder qm abgerechnet??
wer kann mir helfen???
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-- Editiert am 15.09.2009 19:16
Nebenkosten-Grundsteuer????
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Das wäre der richtige Moment für eine Belegeinsichtnahme.
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Bevor ich alarm schlage---können die grundsteuern so variieren?
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-- Editiert am 15.09.2009 19:53
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Belegeinsichtnahme ist kein "Alarmschlagen".
Natürlich können Grundsteuern steigern; das sie im nächsten Jahr auf den alten Wert zurücksinken, ist eher ungewöhnlich.
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wird die grundsteuer nach qm oder personen berechnet bzw. umgelegt?
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Müßte im Mietvertrag stehen.
Nach Personen ist eher selten. Gängig und als "Auffangnetz" gesetzlich vorgesehen ist nach qm.
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Ist die Grundsteuer überhaupt im MV erwähnt??
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Nachtrag: Viele wissen nicht, dass die Grundsteuer nur dann auf die Mieter umgelegt werden kann (wie vieles andere auch) wenn es auch im MV vereinbart wurde. Siehe auch hier (Quelle: WISO, ZdF)
<B>Verschiedene Nebenkosten-Arten</B>
Nebenkosten sind grundsätzlich Vermietersache. <U>Mieter brauchen sie nur zu zahlen, wenn dies eindeutig im Mietvertrag geregelt ist</U>. Hiervon ausgenommen sind die Heizkosten, da sie verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Zu den Nebenkosten gehören:
• Kalt-, Warm- und Abwasser
• Heizkosten
• Schornsteinreinigung
• Fahrstuhl
• Beleuchtung
• Hausreinigung
• TV-Versorgung
• Gartenpflege
• Einrichtungen der gemeinsamen Wäschepflege
• Müllabfuhr/Müllbeseitigungskosten
• Straßenreinigung
• Hausmeister
• Sach- und Haftpflichtversicherung
• <U>öffentliche Lasten wie Grundsteuer </U>
• Ungezieferbekämpfung
....oder hier:
´´Der Eigentümer einer Immobilie darf grundsätzlich die Grundsteuer vollständig als Betriebskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Miete umlegen, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde.``
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Möglicherweise hat es Leerstandszeiten
gegeben und der VM hat die volle GrundSt auf die nicht leer stehenden Whng umgelegt. Wenn nach qm abgerechnet wird, wäre dies unzulässig, da der VM den auf die leer stehende Whng entfallenden Anteil selber hätte tragen müssen.
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--- editiert vom Admin
quote:
Ich finde, hier sollte den Mietern mal rübergebracht werden, was ein Leerstand kosten kann.
Leerstand ist das "unternehmerische" Risiko des VM, welches die übrigen M dem VM nicht abnehmen müssen. Kosten des Leerstands können nicht auf die verbleibenden M umgelegt werden, auch wenn viele VM dies immer wieder versuchen.
(Und wenn man sich die hier geführten Diskussionen über Mieterselbstauskünfte, wo auch schon mal von VM-Seite ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird, oder aus Prinzip nicht an HartzIV-Empfänger vermietet wird, dann hat auch der unvoreingenommene Betrachter den Eindruck, dass Leerstand zumindest zum Teil vom VM selbst verursacht wird.)
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quote:
der unvoreingenommene Betrachter
Wer soll das denn sein ?
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Naja, lieber Leerstand, als Transferleistungsberechtigte aller Art in der WHG, denken sich immer mehr VM.
Und sie haben recht.
Dann aber bitte nicht über die Kosten des Leerstands jammern (und erst Recht nicht diese den anderen M unterjubeln), sondern wie ein Mann zu der eigenen unternehmerischen Entscheidung stehen.
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--- editiert vom Admin
Wenn ich mich immer wieder über Mieter ärgern müsste die entweder die Miete nicht zahlen oder Schäden verursachen...oder beides....würde ich doch anstelle des Leerstandes den Verkauf der Immobilie bevorzugen.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Und Leerstand ist teuer! Weisst du, was ein Leerstand kosten kann, nehmen wirt mal das Beispiel einer Gasheizung, die monatlich abgebucht wird nach einer volljährlichen Vermietung, angepasst an den jeweiligen Verbrauch?
Das ist also kein Gejammer?
Was hat das ganze Geschwafel eigentlich mit derFrage des TE zu tun?
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--- editiert vom Admin
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Nehmen wir einen säumigen Mieter, Mietschulden belaufen sich mittlerweile auf 4000 Euro, welche Möglichkeiten hat hier der Vermieter? Weiter schön Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc. bezahlen? Aus eigenem Portemonnaie?
Sie liebe Mrs. haben wohl das Bedürfnis, aus jeder begründeten Frage einen Den-VM-geht’s-so-schlecht-Thread zu machen?
Und wenn Sie mich nach meinem Rechtsempfinden fragen: Selbstverständlich muss der M zahlen. Kann der M das nicht, dann eben der VM. So etwas nennt man PRIVATAUTONMIE. Sie haben sich schließlich Ihren M ausgesucht. Warum sollten die übrigen M oder aber die Gesellschaft die finanziellen Belastungen Ihrer Entscheidung tragen? Soll der Peer jetzt auch noch einen Camarguaise-Rettungs-Fonds auflegen? Oder wünschen Sie sich, dass nach der HRE nun auch noch Ihre leerstehenden Wohnung verstaatlicht werden?
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--- editiert vom Admin
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Kann der M das nicht, dann eben der VM. So etwas nennt man PRIVATAUTONMIE.
Was sollen uns O diese Worte sagen ?
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Momentan biete ich nur eine leerstehende an, 100m2, 4 Zimmer, nichts für Sie, Frau Mausi.
Wieso sollte ich mich verschlechtern?
quote:
Was sollen uns O diese Worte sagen ?
"Taste klemmt"
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--- editiert vom Admin
quote:
Ich habe absolut kein Bedürfnis, aus meinen Mietern irgendwelches Kapital zu schlagen
Das wäre aber nun ein ausgesprochen dümmliches Verhalten eines Vermieters - allerdings ist es wohl eher nichts weiter als die Fortsetzung des dümmlichen Geschwafels.
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--- editiert vom Admin
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