Nebenkosten-Grundsteuer????

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Adolfo
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten-Grundsteuer????

Bin Mieter einer 2 Zimerwhg. in Frankfurt/M.(70qm)
Habe die letzten jahre laut nebenkostenabr. stets 261 Euro grundsteuern bezahlt--dann letztes Jahr 305(2007) und jetzt für 2008 wieder 261 Euro.
Der vermieter sagte mir das diese grundsteuern variiern---glaub ich aber nicht!
werden sie nach personenzahl oder qm abgerechnet??
wer kann mir helfen???

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-- Editiert am 15.09.2009 19:16

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29 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Das wäre der richtige Moment für eine Belegeinsichtnahme.



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#2
 Von 
Adolfo
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Bevor ich alarm schlage---können die grundsteuern so variieren?

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-- Editiert am 15.09.2009 19:53

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#3
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Belegeinsichtnahme ist kein "Alarmschlagen".

Natürlich können Grundsteuern steigern; das sie im nächsten Jahr auf den alten Wert zurücksinken, ist eher ungewöhnlich.



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#4
 Von 
Adolfo
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

wird die grundsteuer nach qm oder personen berechnet bzw. umgelegt?

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#5
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Müßte im Mietvertrag stehen.

Nach Personen ist eher selten. Gängig und als "Auffangnetz" gesetzlich vorgesehen ist nach qm.



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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ist die Grundsteuer überhaupt im MV erwähnt??

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Nachtrag: Viele wissen nicht, dass die Grundsteuer nur dann auf die Mieter umgelegt werden kann (wie vieles andere auch) wenn es auch im MV vereinbart wurde. Siehe auch hier (Quelle: WISO, ZdF)

<B>Verschiedene Nebenkosten-Arten</B>
Nebenkosten sind grundsätzlich Vermietersache. <U>Mieter brauchen sie nur zu zahlen, wenn dies eindeutig im Mietvertrag geregelt ist</U>. Hiervon ausgenommen sind die Heizkosten, da sie verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Zu den Nebenkosten gehören:
• Kalt-, Warm- und Abwasser
• Heizkosten
• Schornsteinreinigung
• Fahrstuhl
• Beleuchtung
• Hausreinigung
• TV-Versorgung
• Gartenpflege
• Einrichtungen der gemeinsamen Wäschepflege
• Müllabfuhr/Müllbeseitigungskosten
• Straßenreinigung
• Hausmeister
• Sach- und Haftpflichtversicherung
• <U>öffentliche Lasten wie Grundsteuer </U>
• Ungezieferbekämpfung

....oder hier:

´´Der Eigentümer einer Immobilie darf grundsätzlich die Grundsteuer vollständig als Betriebskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Miete umlegen, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde.``


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#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Möglicherweise hat es Leerstandszeiten gegeben und der VM hat die volle GrundSt auf die nicht leer stehenden Whng umgelegt. Wenn nach qm abgerechnet wird, wäre dies unzulässig, da der VM den auf die leer stehende Whng entfallenden Anteil selber hätte tragen müssen.

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#9
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ich finde, hier sollte den Mietern mal rübergebracht werden, was ein Leerstand kosten kann.

Leerstand ist das "unternehmerische" Risiko des VM, welches die übrigen M dem VM nicht abnehmen müssen. Kosten des Leerstands können nicht auf die verbleibenden M umgelegt werden, auch wenn viele VM dies immer wieder versuchen.

(Und wenn man sich die hier geführten Diskussionen über Mieterselbstauskünfte, wo auch schon mal von VM-Seite ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird, oder aus Prinzip nicht an HartzIV-Empfänger vermietet wird, dann hat auch der unvoreingenommene Betrachter den Eindruck, dass Leerstand zumindest zum Teil vom VM selbst verursacht wird.)



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#11
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
der unvoreingenommene Betrachter


Wer soll das denn sein ?



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#12
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

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#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Naja, lieber Leerstand, als Transferleistungsberechtigte aller Art in der WHG, denken sich immer mehr VM.
Und sie haben recht.

Dann aber bitte nicht über die Kosten des Leerstands jammern (und erst Recht nicht diese den anderen M unterjubeln), sondern wie ein Mann zu der eigenen unternehmerischen Entscheidung stehen.


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#16
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#17
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Wenn ich mich immer wieder über Mieter ärgern müsste die entweder die Miete nicht zahlen oder Schäden verursachen...oder beides....würde ich doch anstelle des Leerstandes den Verkauf der Immobilie bevorzugen.

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#18
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#19
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

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#20
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#21
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Und Leerstand ist teuer! Weisst du, was ein Leerstand kosten kann, nehmen wirt mal das Beispiel einer Gasheizung, die monatlich abgebucht wird nach einer volljährlichen Vermietung, angepasst an den jeweiligen Verbrauch?


Das ist also kein Gejammer?

Was hat das ganze Geschwafel eigentlich mit derFrage des TE zu tun?

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#22
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#23
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Nehmen wir einen säumigen Mieter, Mietschulden belaufen sich mittlerweile auf 4000 Euro, welche Möglichkeiten hat hier der Vermieter? Weiter schön Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc. bezahlen? Aus eigenem Portemonnaie?

Sie liebe Mrs. haben wohl das Bedürfnis, aus jeder begründeten Frage einen Den-VM-geht’s-so-schlecht-Thread zu machen?

Und wenn Sie mich nach meinem Rechtsempfinden fragen: Selbstverständlich muss der M zahlen. Kann der M das nicht, dann eben der VM. So etwas nennt man PRIVATAUTONMIE. Sie haben sich schließlich Ihren M ausgesucht. Warum sollten die übrigen M oder aber die Gesellschaft die finanziellen Belastungen Ihrer Entscheidung tragen? Soll der Peer jetzt auch noch einen Camarguaise-Rettungs-Fonds auflegen? Oder wünschen Sie sich, dass nach der HRE nun auch noch Ihre leerstehenden Wohnung verstaatlicht werden?




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#24
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#25
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Kann der M das nicht, dann eben der VM. So etwas nennt man PRIVATAUTONMIE.


Was sollen uns O diese Worte sagen ?



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#26
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Momentan biete ich nur eine leerstehende an, 100m2, 4 Zimmer, nichts für Sie, Frau Mausi.

Wieso sollte ich mich verschlechtern?
quote:
Was sollen uns O diese Worte sagen ?

"Taste klemmt"

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#27
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Ich habe absolut kein Bedürfnis, aus meinen Mietern irgendwelches Kapital zu schlagen


Das wäre aber nun ein ausgesprochen dümmliches Verhalten eines Vermieters - allerdings ist es wohl eher nichts weiter als die Fortsetzung des dümmlichen Geschwafels.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

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