Nebenkosten Hausmeister Gebühren

19. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
C.Krauß
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Nebenkosten Hausmeister Gebühren

Hallo,

ich habe folgende Frage: Auf meine Frage an unseren Vermieter die Stadtwerke warum der Hausmeister 2000€ im Jahr mehr kostet kam folgende Antwort: die erhöhten Hausmeisterkosten resultieren daraus, dass die Hausmeister seit dem 01.01.2015 nicht mehr bei den Stadtwerken angestellt sind,

sondern die Leistung von einem Drittlieferanten zur Verfügung gestellt wird.

Durch gesetzliche Änderungen wäre eine Weiterbeschäftigung der Hausmeister bei den Stadtwerken wesentlich teuer geworden als die Mehrkosten durch das Outsourcing.

Zur Info der Hausmeister verdient nicht mehr als vorher. D.H. die 2000€ sind anscheinend nur Gebühren.

Ist das rechtens?



-- Editier von C.Krauß am 19.05.2016 20:40

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Zur Info der Hausmeister verdient nicht mehr als vorher. D.H. die 2000€ sind anscheinend nur Gebühren.

Was der Hausmeister verdient ist Schnuppe, es zählen die Kosten, es ist jetzt eine Fremdfirma, und da sind mehr Kosten, als nur die Personalkosten dabei. Jede Firma hat eine Verwaltung usw. das nennt sich Gemeinkosten, und dazu wird auch ein wenig Gewinn erwirtschaftet werden.

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#2
 Von 
C.Krauß
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Gemeinkosten


Das heisst nur weil der gleiche Hausmeister(auch Mieter bei uns) nun von jemand anderem Verwaltet wird dürfen die dafür 2000€ verlangen und wir müssen diese zahlen?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Nebenkosten müssen wirtschaftlich sinnvoll sein. Keiner von uns kann hier beurteilen, ob sie das bei dir sind. Über wieviel Prozent Kostensteigerung bei den Hausmeistertätigkeiten reden wir denn?

Wobei es sich jetzt auch nicht wirklich lohnt zu spekulieren, ob 2000 Euro extra viel oder wenig ist. Du könntest höchstens mal bei einem Mieterverein vor Ort anfragen, ob die durchschnittliche Kosten für Hausmeistertätigkeiten bei dir in der Region haben. Dann kann man vergleichen, ob deine Kosten drüberliegen und wenn ja wie weit.

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#4
 Von 
C.Krauß
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Von 9000€ auf 11200€ finde ich schon dreist.

Zitat (von cauchy):
Nebenkosten müssen wirtschaftlich sinnvoll sein. Keiner von uns kann hier beurteilen, ob sie das bei dir sind. Über wieviel Prozent Kostensteigerung bei den Hausmeistertätigkeiten reden wir denn?
Wobei es sich jetzt auch nicht wirklich lohnt zu spekulieren, ob 2000 Euro extra viel oder wenig ist. Du könntest höchstens mal bei einem Mieterverein vor Ort anfragen, ob die durchschnittliche Kosten für Hausmeistertätigkeiten bei dir in der Region haben. Dann kann man vergleichen, ob deine Kosten drüberliegen und wenn ja wie weit.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich finde die Bezeichnung Hausmeisterkosten viel zu allgemein.
Hausmeisterkosten sind zusammengefasste und nach der Betriebskostenverordnung zulässige einzelne Betriebskostenpositionen.
Das können Reinigungskosten, Gartenpflegedienst oder Tätigkeiten wie heraus- und hereinstellen von Mülltonnen, sein um einige zu nennen.
Es gibt aber auch Hausmeistertätigkeiten die nicht umlegbar sind, wie Zustände überprüfen / überwachen, Briefe der Hausverwaltung verteilen, Wohnungen zur Neuvermietung zeigen, Mängelanzeigen prüfen oder gar beheben. Auch diese Aufzählung ist nicht vollständig.
Um eine Betriebskostenabrechnung mit Hausmeisterkosten zu prüfen, muss man sich die Verträge zeigen lassen und darauf achten was ein Hausmeister so alles macht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Es kann rechtens sein.
Man müsste halt mal schauen, ob der Betrag im üblichen Rahmen liegt.



Zitat:
Von 9000€ auf 11200€ finde ich schon dreist.

Was heist dreist? Wenn der Gesetzgeber die "billige" Möglichkeit nicht mehr erlaubt, ist das halt Pech.
Mindestlohn und das ganze soziale Drumherum wird nicht von Gottes Manna finanziert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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