Nebenkosten Heizkosten

30. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
dienchen73
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Heizkosten

Hallo,
ich zahle jeden Monat 60€ für die Heizkosten.
Gestern bekam ich meine Nebenkosten Abrechnung.
Es bei Heizkosten nur der Betrag von 720€.
Äh ich weiß gar nicht was ich verbrauche!!?
Mietshaus mit Eigentümerin im 1. Stock und Sohn im 2. Stock. Ich Erdgeschoss.
Sammelheizung/ Öl.
Muss denn einem nicht angegeben was man verbraucht an Heizung.
Danke.

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3182x hilfreich)

Zitat (von dienchen73):
Muss denn einem nicht angegeben was man verbraucht an Heizung.


Doch muss, auch müssen Erfassungsgeräte ad Heizkörpern sein.

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#2
 Von 
dienchen73
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nö, sowas hab ich nicht an den Heizkörpern.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1440x hilfreich)

Zitat (von dienchen73):
Mietshaus mit Eigentümerin im 1. Stock und Sohn im 2. Stock. Ich Erdgeschoss.


Also ein 2FH.

Ist vertraglich vereinbart das die Heizkosten anders, z. B. nach der Wohnfläche, umgelegt werden?

Das wäre bei einem 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen nämlich zulässig.

Ist nichts anderes vereinbart muß der VM gem. HeizkostenVO abrechnen.

Tut er das nicht darf der Mieter den Posten Heizkosten in der Abrechnung um 15 % kürzen.

Es gibt da allerdings einen kleinen Haken, bei der Konstellation, 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen, hat der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht.

Es wäre auch zu überlegen ob es lohnt auf sein Recht zu pochen.

Wie groß ist denn die Wohnung und wie war der Nutzungszeitraum? 12 Monate oder weniger?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1364x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Das wäre bei einem 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen nämlich zulässig.

Ich habe mal die Parteien durchgezählt und bin auf 3 gekommen, also muss die Abrechnung nach Heizkostenverordnung erfolgen.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3182x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Also ein 2FH.


Nö ...

Zitat (von dienchen73):
Eigentümerin im 1. Stock

Zitat (von dienchen73):
Sohn im 2. Stock

Zitat (von dienchen73):
Ich Erdgeschoss


da zähle ich drei, verbessern Sie mich bitte, wenn ich falsch liege?

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3182x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Ich habe mal die Parteien durchgezählt und bin auf 3 gekommen, also muss die Abrechnung nach Heizkostenverordnung erfolgen.


Zeitgleich gepostet ;) ... ich bin ganz Ihrer Meinung.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45446 Beiträge, 16163x hilfreich)

Zitat:
Doch muss, auch müssen Erfassungsgeräte ad Heizkörpern sein.


DieErfassung kann auch mit Hilfe von Wärmemengenzählern erfolgen, die sich in der Rohrleitung für die Heizung befinden.

Irgendeine Art von Zählern muss es aber geben, da andernfalls ein Verstoß gegen die Heizkostenverordnung vorliegt.

Aber selbst wenn nach Wohnfläche umgelegt wird, muss aus der Abrechnung hervorgehen, wie man auf den Betrag kommt. Es wäre übrigens wie ein 6er im Lotto, wenn das Abrechnungsergebnis auf den Cent genau mit den Vorauszahlungen übereinstimmt.

-- Editiert von hh am 31.03.2019 09:27

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3182x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es wäre übrigens wie ein 6er im Lotto, wenn das Abrechnungsergebnis auf den Cent genau mit den Vorauszahlungen übereinstimmt.


Stimmt ;) aber auch die soll es ja geben.

Ich jedoch gehe davon aus, dass es keinerlei Erfassungsgeräte gibt und dass die Eigentümerini sich halt nicht auskennt und einfach die Abrechnung so gemacht hat wie vor 30 jahre und früher üblich.

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#9
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1440x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
da zähle ich drei, verbessern Sie mich bitte, wenn ich falsch liege?


Ok, Ok ... hatte zu der Zeit noch Koffeindefizit ;)

Bei Aussage

Zitat (von Anitari):
Es wäre auch zu überlegen ob es lohnt auf sein Recht zu pochen.


bleibe ich aber.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3182x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Bei Aussage

Zitat (von Anitari):
Es wäre auch zu überlegen ob es lohnt auf sein Recht zu pochen.

bleibe ich aber.


In Unkenntnis der Größe der Wohnung (und der anderen Wohnungen) ... halte ich mich erst mal zurück.

... wie war das nochmal seinerzeit bei dir? Keine ordentliche Abrechnung etc.pp., hattest du da die Vorauszahlungen nicht zurückverlangt und erhalten?

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#11
 Von 
dienchen73
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vermieterin ist 86 Jahre und macht die Abrechnung selber. Bestimmt schon seid 30 oder mehr Jahren. Ob der Sohn darüberschaut, keine Ahnung.
Ich im Erdgeschoss, Vermieterin 1.Stock, 2.Stock leere Wohnung, Sohn von Ihr im Dachgeschoss.
Ob die jetzt irgendwelche Fühler/ Zähler am Kessel haben, keine Ahnung. Die Zähler sind alle bei denen im Haus. Ich habe einen separaten Eingang.
Irgendwie habe ich ein komisches Gefühl mit den Heizkosten.

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#12
 Von 
dienchen73
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Wohnung, 2 Zimmer ( mit Wohnküche), Bad. 45qm.
Die Wohnungen über mir, denke so 60-65qm

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3182x hilfreich)

Im Schnitt haben unsere Mieter bei Wohnungen dieser Größe zwischen 600/800 EUR HK. Kommt ja auch auf das Heizverhalten an.

Zitat (von dienchen73):
Ich im Erdgeschoss, Vermieterin 1.Stock, 2.Stock leere Wohnung, Sohn von Ihr im Dachgeschoss.


... und das Haus wird immer größer ;)

Ehrlich gesagt schließe ich mich jetzt Anitari an. Wenn sonst alles OK ist mit der Wohnung und den Wohnverhältnissen, dann würde ich es dabei belassen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1440x hilfreich)

Zitat (von dienchen73):
Meine Wohnung, 2 Zimmer ( mit Wohnküche), Bad. 45qm.


Da würde ich wegen der Heizkosten kein Trara machen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#15
 Von 
dienchen73
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Heizverhalten, eigentlich sehr niedrig. Wohnzimmer/ Wohnküche wird nur beheizt. Im Schlafzimmer und Bad brauch ich keine Heizung.
Das Mietverhältnis ist sehr gut. Die kennen mich schon als Kleinkind, der Sohn ist Jahrgang wie meine Schwester. Ist halt ein kleines Dorf, da kennt jeder jeden

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3182x hilfreich)

Zitat (von dienchen73):
Das Mietverhältnis ist sehr gut. Die kennen mich schon als Kleinkind, der Sohn ist Jahrgang wie meine Schwester. Ist halt ein kleines Dorf, da kennt jeder jeden


Dann überlegen Sie sich gut, ob Sie das wegen evt. einzusparender 100 EUR aufs Spiel setzen wollen. Ich würde es dabei belassen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1440x hilfreich)

Zitat (von dienchen73):
Mein Heizverhalten, eigentlich sehr niedrig


Angenommen die Vermieterin würde gesetzeskonform abrechnen.

Dann würden ein Teil der Heizkosten, 30 - 50 %, verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche umgelegt.

Dazu kämen noch div. Heiznebenkosten wie z. B. die Kosten für Ablesung, Erstellen der Abrechnung, Miete für Meßgeräte, Betriebsstrom der Heizungsanlage, Wartungskosten und Kosten der Emissionsmessung.

Ob Du da besser weg kämst wage ich zu bezweifeln.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#18
 Von 
dienchen73
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was anderes noch.
Kann ich die Nebenkosten Nachzahlung beim Jobcenter einreichen? Oder gucken die doof wenn da nur der Gesamtbetrag von 720€ steht?
Wasser muss ich nachzahlen ( da weiß ich meinen Zählerstand)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3182x hilfreich)

Zitat (von dienchen73):
Kann ich die Nebenkosten Nachzahlung beim Jobcenter einreichen? Oder gucken die doof wenn da nur der Gesamtbetrag von 720€ steht?


Wieso Nachzahlung?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dienchen73
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mist hab die Hälfte vergessen!
Also, muss Wassergeld nachzahlen.
(da kenn ich meinen Stand und die Verbrsuchsmenge)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28236 Beiträge, 5142x hilfreich)

Zitat (von dienchen73):
Kann ich die Nebenkosten Nachzahlung beim Jobcenter einreichen?
WEnn du Leistungen von den beziehst, kannst du das machen.
Die gucken nicht doof--- die wollen nur spielen---ähh--- d.h. vielleicht nicht zahlen.
Die kennen deine Vorauszahlung für die Betriebskosten.
Du kannst die komplette Abrechnung (das, was von der Vermieterin kam) einreichen und die Kostenübernahme beantragen.
Auch für Wasser----
dann abwarten, was das JC antwortet.

Wie war das denn in den Vorjahren? Keine Nachzahlung? Kein Guthaben?
Wahrscheinlich war das Heizöl in 2018 teurer... ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
dienchen73
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wohne seid 05/16 hier.
Die vergangenen Jahre, hatte ich 1x 10€ Wasser nachzahlen, danach ca. 35€ Beide Jahre aber gearbeitet, nix Jobcenter. Erst seid 09/18.

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28236 Beiträge, 5142x hilfreich)

Zitat (von dienchen73):
Erst seid 09/18.
Die BK-Abrechnung ist für 2018 gesamt.
Die Nachzahlung ist jetzt fällig. Also ist jetzt das JC zuständig. Gesamt.

Bitte die Abrechnung komplett einreichen und Kostenübernahme-Antrag dazulegen.

Du kannst gern die Vermieterin fragen, was in 2018 bei den Heizkosten so teuer geworden ist---------es wird wohl bei allen Mietparteien so sein.
STOP:

Zitat (von dienchen73):
ich zahle jeden Monat 60€ für die Heizkosten.
Gestern bekam ich meine Nebenkosten Abrechnung.
Es bei Heizkosten nur der Betrag von 720€.

60 x 12 = 720,-
Kann es +- 0 sein?
Also gar keine Nachzahlung?

-- Editiert von Anami am 31.03.2019 12:22

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dienchen73
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann reiche ich mal ein. Mal sehen was passiert!
Richtig! 60€x12= 720€

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28236 Beiträge, 5142x hilfreich)

Zitat (von dienchen73):
Richtig! 60€x12= 720€
LOL. Ja, Das ist richtig.
Aber wenn die Abrechnung 720,-€ heißt, dann brauchst du wohl nichts nachzahlen. Denn das hast du schon bezahlt. Jeden Monat 60,-
Zitat (von dienchen73):
Wasser muss ich nachzahlen ( da weiß ich meinen Zählerstand)
Also kannst du die komplette Abrechnung beim JC einreichen. Und die Kostenübernahme für die Wassernachzahlung beantragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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