Hallo,
Mal eine abstrakte Frage zu einer Nebenkostenabrechnung, bei der ein (Groß-)Teil auf unplausiblen Werten besteht.
Strittiger Punkt sind hierbei die Heizkosten. Es ist zwar alles korrekt verzeichnet und finanziell bewertet (Anfangsbestand, Zukauf, Endbestand, Verbrauch), allerdings überschreitet der Anfangsbestand das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Tankvolumen um etwa 20%.
Wie wirkt sich diese Unplausibilität auf die Umlagefähigkeit der Heizkosten aus, falls der Vermieter nicht in der Lage ist, den tatsächlichen Anfangsbestand (der angegebene ist ja technisch unmöglich) schlüssig zu nachzuweisen? Wird dadurch die gesamte Abrechnung der Heizkosten unmöglich oder nur der unstrittige Teil (Differenz zwischen Lieferungen und Endbestand)?
Vielen Dank schonmal im Voraus,
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-- Editiert von Moderator am 04.03.2015 00:26
Nebenkosten: Heizkosten nicht plausibel
3. März 2015
Thema abonnieren
Frage vom 3. März 2015 | 23:45
Von
Status: Student (2755 Beiträge, 453x hilfreich)
Nebenkosten: Heizkosten nicht plausibel
#1
Antwort vom 4. März 2015 | 09:04
Von
Status: Schüler (161 Beiträge, 113x hilfreich)
Ich würde sagen, der (mögliche) Anfangsstand abzüglich dem Endstand. Hat der Vermieter etwas dazu gesagt. Vielleicht ist das einfach ein Zahlendreher.
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#2
Antwort vom 4. März 2015 | 10:30
Von
Status: Gelehrter (10816 Beiträge, 4750x hilfreich)
quote:
Wird dadurch die gesamte Abrechnung der Heizkosten unmöglich oder nur der unstrittige Teil (Differenz zwischen Lieferungen und Endbestand)?
Ich vermute, du meintest hier den strittigen Teil. Zunächst sollte man versuchen, die Nebenkostenabrechnung in einen strittigen und einen unstrittigen Teil zu trennen und eventuelle Nachzahlungen aus dem unstrittigen Teil leisten.
In diesem Fall scheint der Verbrauch der Heizöls strittig zu sein. Da kannst du den Vermieter auffordern, dir die Ungereimtheiten zu erläutern bzw. du hast einen Anspruch darauf, die Belege einzusehen. Irgendwo muss ja der Anfangsbestand notiert sein. Wenn der dort notierte offensichtlich falsch ist, muss er geschätzt werden. Das kann z.B. dadurch geschehen, dass man den Verbrauch aus den Jahren davor nimmt und daraus mit dem Anfangsbestand des Vorjahres und den Nachkäufen einen Anfangsbestand diesen Jahres schätzt.
Ich würde somit zunächst Einsicht in die Belege fordern und schauen, ob sich das Problem damit von selbst löst. Ansonsten muss man halt schätzen, wobei das sicherlich aufwendig werden kann.
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#3
Antwort vom 4. März 2015 | 11:20
Von
Status: Unbeschreiblich (129544 Beiträge, 41329x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>allerdings überschreitet der Anfangsbestand das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Tankvolumen um etwa 20%. <hr size=1 noshade>
Das ist in der Tat aufklärungsbedürftig.
Möglicherweise hat der Vermieter zuviel eingekauft und der Rest lagert beim Händler zwischen?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#4
Antwort vom 4. März 2015 | 11:54
Von
Status: Schüler (161 Beiträge, 113x hilfreich)
Auf jeden Fall Vermieter darauf ansprechen. Auch Vermieter sind Menschen und die machen bekanntlich Fehler.
Bei der Einsicht der Belege unbedingt nachfragen, vielleicht klärt sich alles auf.
Frage dazu an die Fachleute: Wie weit ist der Vermieter für die Ablesung beweispflichtig? Muss jeder Vermieter mit einer Auswahl Zeugen in den Keller stapfen und gerichtsfest beweisen können, welchen Heizölstand z.B. bei Jahresende Fakt war?
Oder reicht ein durchgehendes Heftchen oder Striche auf dem Öltank?
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