Nebenkosten/ Heizkostenabrechnung

2. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nise912
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten/ Heizkostenabrechnung

Hallo an alle
Hoffentlich kann mir hier jemand eine Antwort geben…
Wir sind am 1.9.21 in unsere Wohnung eingezogen. Wir haben Wasseruhren …2Stück für Kaltwasser und 2 Stück für Warmwasser, sowie 2 Mess/Ableseuhren für die Heizung. Diese Messen im Durchlaufprinzip… wenn also Heizung aus ist, dann entstehen keine Kosten. Alle Uhren wurden zum Einzug abgelesen und dann am 31.12.21. Soweit also alles korrekt. Nach Erhalt der NK Abrechnung bin ich allerdings etwas sehr geschockt… unsere Vorauszahlungen liegen mtl bei 350€ … was bedeutet, das wir für den Zeitraum 1.9-31.12. insgesamt 1400€ voraus bezahlt und sollen jetzt für diese 4 Monate noch 1550€!!! Nachzahlen!!! Der Wärmelieferant ist ein Flüssiggastank und das Haus hat 3 Wohneinheiten. Für die Berechnung unserer Nebenkisten wurden nun alle Gasllieferungen von 2021 zusammen gerechnet und dann mit unseren Ablesewerten anteilig gerechnet. Es gibt keine Berechnung aufgrund von qm!
Das heißt für mich, das ich auch Kosten für den Zeitraum 1.1.21-31.8.21 zahle obwohl ich hier garnicht gewohnt habe. Müsste die Abrechnung nicht korrekterweise so lauten, das zum 1.9. die tatsächlich angefallenen Gaslieferungen - abzüglich der Restgasmenge im Tank - unserem Vormieter und den anderen 2 Mietparteien in Rechnung gestellt werden und ab 1.9 dann die Restgasmenge plus der Tankung im Oktober, uns und den 2 weiteren Mietparteien als Berechnungsgrundlage für unsere Nk genutzt werden???? Ich könnte alles nachvollziehen, wenn die Kosten rein auf die Qm und dem Mietzeittraum umgelegt werden würden, aber die Berechnung erfolgt bei dem Verbrauchswerten nur auf die Ablesewerte….. Müll, Versicherung etc werden mit qm/ Mietzeitraum geschlüsselt.
Vielen Dank an alle die helfen können!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

Zitat (von Nise912):
1.9-31.12. insgesamt 1400€ voraus bezahlt und sollen jetzt für diese 4 Monate noch 1550€!!! Nachzahlen!!!

Nicht ungewöhnlich, denn es fehlen ja die Vorauszahlungen aus den heizfreien Monaten.



Zitat (von Nise912):
Es gibt keine Berechnung aufgrund von qm!

Logisch, denn die Berechnung nach Verbrauch ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn er denn möglich ist.

Ansonsten kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen zu dem Thema an.

Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.



Zitat (von Nise912):
Für die Berechnung unserer Nebenkisten wurden nun alle Gasllieferungen von 2021 zusammen gerechnet

Und eine Restgasmenge wurde nirgendwo berücksichtig?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49462 Beiträge, 17383x hilfreich)

Zitat (von Nise912):
Es gibt keine Berechnung aufgrund von qm!


Handelt es sich um eine gemeinsame Zentralheizung für alle 3 Wohneinheiten? Wenn ja, dann ist eine Abrechnung zu 100% nach verbrauch nur dann zulässig, wenn das ausdrücklich so im Mietvertrag vereinbart wurde.

Zitat (von Nise912):
Das heißt für mich, das ich auch Kosten für den Zeitraum 1.1.21-31.8.21 zahle obwohl ich hier garnicht gewohnt habe.


Nein, da ja nur der Verbrauch ab dem 01.09.2021 gerechnet wird.

Zitat (von Nise912):
Müsste die Abrechnung nicht korrekterweise so lauten, das zum 1.9. die tatsächlich angefallenen Gaslieferungen - abzüglich der Restgasmenge im Tank - unserem Vormieter und den anderen 2 Mietparteien in Rechnung gestellt werden und ab 1.9 dann die Restgasmenge plus der Tankung im Oktober, uns und den 2 weiteren Mietparteien als Berechnungsgrundlage für unsere Nk genutzt werden????


Nein, es muss das gesamte Jahr abgerechnet werden und das Ergebnis wird dann auf den Vormieter und Euch aufgeteilt.

Richtig ist folgende Berechnung:

Gasbestand zum 01.01.
zzgl. Beschaffung vom 01.01.-31.12.
abzgl. Bestand vom 31.12.

Aufteilung auf die 3 Wohneinheiten nach den Zählerständen vom 01.01. und 31.12.

Ergebnis für Eure Wohnung aufgeteilt auf Vormieter und Euch nach Zählerstand Zwischenablesung vom 01.09.

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht ungewöhnlich, denn es fehlen ja die Vorauszahlungen aus den heizfreien Monaten.


Naja, 2.950€ Heizkosten für eine einzelne Wohnung für nur 4 Monate finde ich selbst dann extrem viel, wenn es sich um eine große Wohnung handelt und es nur Heizmonate waren. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass es Ende 2021 eine besondere Kältewelle gab.

-- Editiert von User am 3. Januar 2023 10:05

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37861 Beiträge, 6317x hilfreich)

Zitat (von Nise912):
wenn also Heizung aus ist, dann entstehen keine Kosten.
SO gesagt ist das nicht korrekt.

Was steht denn als --Abrechnungszeit-- in der BK-Abrechnung?
Zitat (von Nise912):
Es gibt keine Berechnung aufgrund von qm!
Sondern?
Wer hat denn die Ablesung gemacht und die Heizkosten/WWKosten berechnet? Der VM selbst oder eine Firma?

Wenn man so schluckt--- sollte man beim Vermieter Belegeinsicht fordern, bevor man die Nachzahlung gibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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