Nebenkosten: Heizung

15. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dschoeki
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 42x hilfreich)
Nebenkosten: Heizung

Hallo
Ich habe eine Frage:
Normalerweise wird die Heizung in meinem vermieteten Haus 1x jährlich gewartet. Die Kosten habe ich auch immer umgelegt. Nun sagt mir mein Heizungsmonteur die Heizung sollte 2x jährlich gereinigt werden. ( Aufgrund der Größe der Heizung und der in letzten Zeit öftern Störfälle wäre das zu empfehlen. ) Kann ich diese Kosten ( 2. Wartung ) auch umlegen ? Wie sieht es mit einem Wartungsvertrag aus ? Sind die Kosten umlagefähig ? Ich meine die reine Wartung -keine Reparaturen.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. ;-)




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 184x hilfreich)

Hallo Dschoeki,

hab's einfach aus der Betriebskostenverordnung Kopiert


§ 2 Aufstellung der Betriebskosten

Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:

7.
die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;

MfG Gruwo

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#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 184x hilfreich)

Sorry, ich war im falschen Film. ,)

Wenn Sie einen Wartungsvertrag haben, können Sie auch die daraus entstehemden Kosten auf Ihre Mieter umlegen. Die meisten Vermieter/Verwalter regeln die Wartung über entsprechende Verträge.

Die Wartungskosten tauchen i.d.R. innerhalb der Abrechnung der Heizkosten-Einzelabrechnung auf, die von einer Fremdfirma wie z.B. Brunata durchgeführt wird. Mietervereine werden erst misstrauisch, wenn die Betriebsnebenkosten 11% der Brennstoffkosten überschreiten.

Dazu der passende Abschnitt der Betriebskostenverordnung :

4.
die Kosten
1. des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung;

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

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