Nebenkosten-Heizung

9. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
natalka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten-Heizung

Hallo,

nun habe ich auch eine Frage zur Heizkostenabrechnung.

Neben anteiligen Grund-bzw Verbrauchkosten, die verständlich zu zahlen sind, werden mir zusätzlich zu den Heizungs-Verbrauchskosten auch die
"kostentrennende Abrechnung bei Einzug + kostentrennende Abrechnnung bei Auszug + Kosten Zwischenablesung Hezkostenverteiler bei Auszug" in einer fast drittstelligen Höhe in Rechnung gestellt. Muss ich sie wirklich zahlen?
Wonach richtet sich die Höhe dieser "Neben-Heizung"-Kosten? Gibt´s evtl. Grenzwerte?
Danke im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Dazu habe ich die unterschiedlichsten Urteile gelesen.

Die einen sagen, der Mieter muss zahlen, die anderen sagen aus, daß der Vermieter es übernehmen muss.

Was ich aber gar nicht aktzeptieren würde, bei Ein- und Auszug zu zahlen.

"Die Kosten der Nachablesung sind Kosten, die nach § 7 Abs. 1 Heizkostenverordnung umlegbar sind. Es handelt sich hierbei um die Kosten der Erfassung des Verbrauchs. Da eine Nachablesung, bei der Mitarbeiter der Abrechnungsfirma das Mietobjekt gesondert aufsuchen müssen, Kosten verursacht, bedarf keiner näheren Begründung. Das Gericht erachtet auch die angesetzten Kosten von 42,00 DM für nicht übersetzt, da diese Kosten allenfalls Kosten für eine halbe Arbeitsstunde darstellen. Es erscheint auch angemessen, diese Kosten, die grundsätzlich entstehen, nicht der Gemeinschaft der Verbraucher sondern der Partei aufzuerlegen, die sie verursacht hat. Insoweit sind die Kosten der Nachablesung mit den Kosten einer Zwischenablesung bei Mieterwechsel vergleichbar. Für diese Kosten ist anerkannt, daß die Kosten der Zwischenablesung zu Lasten desjenigen Mieters gehen, der sie durch seinen Auszug verursacht.

AG Hamburg, Urteil vom 5.8.1997, AZ. 12 C 22/97 "

und das Gegenteil:

"Die Kosten der bei Mieterwechsel vorgeschriebenen Zwischenablesung sind nach einer ordnungsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich vom Vermieter zu tragen und können dem ausziehenden Nutzer nicht über die Heizkostenabrechnung auferlegt werden.

AG Augsburg, Urteil vom 11.5.1995, Az. 3 C 693/95
WM, Heft 2/S. 98, 1996"

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#2
 Von 
Nopouc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

schieb hoch...

Bei mir wurde eine Nachablesung durchgeführt, und man hat dafür 68,07€ berechnet.
Mir erscheint dieser Betrag doch ein wenig zu hoch.

Gibt es da einen aktuellen Richtwert?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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