Hallo,
VM A hat bei Einzug Juli 05 den Durchflußmengenzähler der Heizung abgelesen, jedoch diese Daten nicht an den zuständigen Messdienst weitergegeben. Bei der Jahresabrechnung wird jetzt der gesamte Verbrauch ( seit Jan 05 bis Dez 05 ) mit der Formel 1000 Gradtage/Jahr abzüglich 417/1000 Nutztage( Gradtage= Wohntage = ab Juli 05 bis Dez 05) ergibt den zu berechneten Verbrauch. Allerdings wurde die Heizung erst Okt 05 eingeschaltet, dann 14.10.05 Zählerwechsel hier Verbrauch 2160 kwh ( 14.10.05 bis 14.12.05). Berechneter Gesamtverbrauch in Rechnung gestellt 12452 kwh.
Frage: Ist das OK, wenn so abgerechnet wird, obwohl der Verbrauch keineswegs dem tatsächlichem Verbrauch entspricht?
Nebenkosten - Heizung
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Wenn eine Zwischenablesung stattgefunden hat, dann muss der Wert bei der Berechnung der Heizkosten auch berücksichtigt werden.
Hallo Drachen2
Du hast doch hoffentlich bei Wohnungsübergabe/Einzug im Juli 05 eine Kopie der Ablesung bekommen? Mit dieser Kopie könntest du den genauen Zählerstand gegenüber dem Vermieter/Verwalter nachweisen und auf eine korrigierte Abrechnung bestehen. Die bei dir angewandte Berechnungsmethode ist nur für den Fall, dass der tatsächliche Verbrauch nicht nachgewiesen werden kann.
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Hallo Frischling,
wie gesagt, wurde im Beisein von einem Zeugen und uns vom damaligen VM die Zählerstände abgelesen, jedoch nicht an den Messdienst weitergegeben, da der VM gewechselt hat, ist es schwer jetzt den damaligen Zählerstand nachzuweisen, die Daten sind seltsamerweise verschwunden!
Gruß Drachen2
Gibt es kein Übergabeprotokoll, in dem diese Daten stehen?
Warum habt Ihr Euch die Zählerstände nicht für Eure eigenen Unterlagen notiert?
Dennoch würde ich versuchen, den Zählerstand vom alten Vermieter in Erfahrung zu bringen und den neuen vermieter aufzufordern, diese zu berücksichtigen.
Und jetzt?
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