Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe, ich bin hier richtig und einer von euch kann mir weiterhelfen.
Zum Sachverhalt:
Ich wohne in einem 5-Parteien-Mietshaus, Kabelanschluss steht im Mietvertrag mit anteiliger Verrechnung.
Das Haus wurde in 02/2010 verkauft und der neue Vermieter wohnt seit 06/2010 mit im Haus. Bisher wurden die Kosten durch 5 Parteien geteilt. Mein neuer Vermieter hat sich bei seinem Einzug eine Sat-Schüssel installieren lassen und scheint den Kabelanschluss (auch) nicht zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt nun durch 4 Parteien. Ist das rechtmäßig??? Ich finde das ziemlich unfair, zumal ich meinen Kabelanschluss überhaupt nicht nutzen kann.
(Seit meinem Einzug in 2008 kann ich den Kabelanschluss nicht nutzen, warum auch immer, mein damaliger Vermieter hat durch KabelDeutschland die Leitung testen lassen, es wäre alles in Ordnung. Nun ja, ich kann also kein Kabelfernsehen nutzen, muss es aber trotzdem zahlen. Ist ärgerlich, da komme ich aber wohl nicht drum rum. - Dies nur am Rande)
Es wäre toll, wenn mir jemand Auskunft geben könnte, ob ich die neue Abrechnungsart so hinnehmen muss oder ob mein neuer Vermieter sich an den Kabelkosten beteiligen muss.
Vielen lieben Dank im Voraus.
malaika
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Nebenkosten Kabelanschluss - neue Berechnung
15. März 2011
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Frage vom 15. März 2011 | 13:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Kabelanschluss - neue Berechnung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 15. März 2011 | 14:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Vormieter hatte eine Sat-Schüssel installiert, die ich damals übernommen habe, ergo über Antenne.
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#3
Antwort vom 16. März 2011 | 01:13
Von
Status: Unbeschreiblich (107709 Beiträge, 38057x hilfreich)
Dann müsste der Kabelanschluss logischerweise doch durch 3 geteilt werden - nach Rechenart des Vermieters ...
Hast du ihn darüber denn schon informiert?
Ansonsten gilt:
Du zahlst für einen Kabelanschluss, also hat der Vermieter auch dafür zu sorgen, das du diesen nutzen kannst.
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