Nebenkosten - Leid

12. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
BobinBN
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten - Leid

Hallöchen,
es ist mal wieder so weit - Die NK-Abrechnungen sind raus!
Bei mir steht diesmal eine fette Nachzahlung an ( über 330 Euro)
obwohl ich nicht viel geheizt habe.. (hatte die gerinsgten Einheiten im Haus)
Woran lag es also?
Bei genauerem durchforsten der beigefügten NK, stellte sich heraus, dass Gärtner und Putzfrau ca. 1/3 der gesamten NK ausmachen.
Für einen kleinen Garten und einer Flurtreppe über 1.100 Euro im Jahr!
Kann das so hoch sein? Wie sieht es bei Euch so aus? Ist das normal?
Sind die Heitzkosten auch so gestiegen? Liegt das an der Ökosteuer, oder woran?
Ist für die Wartung eines Gas-Heizkessels ein Betrag von über 500 Euro auch ok? ( dachte immer Gas wäre fast Wartungsfrei, habe früher für meine Therme ca 40 Euro bezahlt - für einmal hinschauen....)
Ein paar Antworten oder Meinugnen wären "ächt" toll.
Vielen Dank schon mal
Gruß
Bob


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Bei der Wartung vom Heizkessel war wohl eine Instandsetzung dabei. Rechnung zeigen lassen.

Gärtner/Putzfrau für 1.100 € jährlich, das sind wöchentlich 21 €. Fürs ganze Grundstück ist das angebracht, vielleicht war auch Schneeräumen mit dabei, eigentlich sogar billig.

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

lasse dir unbedingt, wie Alida sagt, die Kesselwartungsrechnung zeigen. Reparaturen werden gerne als Wartung getarnt und dann auf die Mieter umgelegt. Zulässig ist das nicht - wenn der Kessel einen Defekt hatte, ist einzig und allein der Vermieter zuständig.

Was bei uns passiert ist: wir haben recht hohe Heizkosten, da durch den heißen Sommer das Wasser in den Verdunstungsröhrchen (Brunata) verdunstet ist, obwohl nicht geheizt wurde. Da kann man leider nix machen.

Sind in eurer Gemeinde vielleicht die Wasser- und Kanalgebühren gestiegen, oder die Müllgebühren? Das könnte auch eine Erklärung sein. Jedenfalls erst mal Einspruch einlegen und Akteneinsicht verlangen.

Gruß karamel

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Karamel, ihr hattet keine hohen Heizkosten, sondern einen hohen "Verbrauch".
Ob ich jetzt die Kosten auf 1000 Striche (die echt geheizt wurden) oder auf 2000 Striche (laut Anzeige) verteile, bleibt sich doch ziemlich gleich.

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Alida,

keine Ahnung, diese Aussage stammt von der Verwaltungsgesellschaft, die den Vermieter vertritt. Allerdings wurden die Heizkosten zum Teil verbrauchsabhängig (70%), zum Teil nach Quadratmetern (30%) berechnet. Wir wohnten damals in einem Haus, in dem außer uns nur Seniorenwohnungen (betreutes Wohnen) waren, und die Heizung war auch im Sommer an. Es könnte durchaus sein, dass die älteren Leutchen, die ja häufig verfrorener sind, auch im Sommer abends viel geheizt haben. Wir hatten jedoch flächenmäßig die größte Wohnung, so dass sich das zwangsläufig auch auf uns niederschlägt.

Den Vergleich mit den Strichen habe ich jetzt nicht ganz verstanden - die Verbrauchskosten berechnen sich doch nach den abgelesenen STrichen, oder?

Gruß karamel

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ja, die Verbrauchskosten berechnen sich nach den Strichen. Aber wenn durch die Hitze mehr Wasser verdunstet, dann doch nicht nur in deiner Wohnung.

Beispiel Vorjahr:
Verbrauchskosten 1.000 €, Einheiten 1000 = 1 € pro Einheit
Beispiel dieses Jahr:
Verbrauchskosten 1.000 €, Einheiten 2000 = 0,50 € pro Einheit.

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#6
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

d.h. der tatsächliche Verbrauch des gesamten Wohnobjekts wird nicht aus den Strichen berechnet, sondern nur der anteilige Verbrauch der jeweiligen Partei?

Wieder was gelernt heute! :)

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#7
 Von 
BobinBN
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Meldungen!
Das mit dem Heizkessel und evtl. Rep. werde ich mal nachgehen.
Nur nochmal zum Verständnis:
Wartung müssen die Mieter zahlen
Reperatur der Vermieter ?!
Das mit de Gartenpflege sieht zwar günstig aus, aber den Gärtner habe ich bis jetzt dreimal gesehen - bzw. seine Arbeit.
Die Putzfrau war nur da, als der Vermieter mal da war.....
Also, sind die Heizkosten allgem. gestiegen, kann man das so sagen (?) - die Ablesungen, scheine soweit korrekt zusein (stimmt in etwa mit den anderen Mietern überein).
Ist es sinnvoll sich mal alle Rechnugnn/Quittungen zeigen zulassen?
Müssen alle Kosten nachweisbar sein? (ich Denke so an die Putzfrau.... )
Gruß
Bob

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#8
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hi,

ja, alle Kosten müssen nachweisbar sein. Der Vermieter kann nicht irgendwelche fiktiven Kosten einfach ansetzen.

Ich habe bei der letzten NK-Abrechnung Akteneinsicht verlangt und mich zwei Stunden hingehockt und nachgerechnet (Stein des Anstoßes war, dass wir 8 Praxen bzw. Geschäfte im Haus hatten und trotzdem die gleiche Grundsteuer und Müllgebühren zahlen mussten wie die). Ein sauberer Weg ist auch, Kopien der Belege anzufordern und dabei gleich anzubieten, die Kosten in Höhe von 25 Cent pro Kopie zu übernehmen (empfiehlt mein Mietratgeberbuch).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KPL Hausverwaltungen am Niederrhein
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, mal ganz ehrlich: Ich bin selbst Hausverwalter und kann Aussagen wie 'den Gärtner habe ich erst dreimal gesehen' und dergleichen einfach nicht mehr hören. Jeder Mieter verlangt einen ordentlichen Zustand der Wohnanlage. Und wenn dann die Kosten auf die Parteien verteilt werden, dann geht regelmäßig die Schimpferei los. Soll jeder Gärtner, Hausmeister oder wer sonst für das Objekt tätig ist, bei allen Bewohnern vorsprechen und sich sein Erscheinen noch schriftlich bestätigen lassen? Wer im übrigen tagsüber arbeitet, sieht ohnehin nichts von den dienstbaren Geistern.

Wenn eine Betriebskostenabrechnung z. B. über einen professionellen Verwalter erstellt wird, reduziert sich automatisch auch die Gefahr, dass beispielsweise Reparaturkosten in die Abrechnung einfließen. Denn zum Einen ist der Verwalter zunächst einmal neutral, hat keine eigenen pekunären Interessen und ist zum Anderen daran interessiert, seinen Zeitaufwand möglichst gering zu halten. Und der erhöht sich schlagartig, wenn Mieter berechtigte Reklamationen vorbringen, bis hin zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen usw.

Auch das Thema 'ich habe ja so wenig geheizt' kommt so sicher wie das Amen in der Kirche jedes Jahr aufs Neue. Dabei ist es grundsätzlich sch***egal, wie warm ein Sommer war. Es geht immer um die Aufteilung von tatsächlich entstandenen Heizkosten auf die beteiligten Parteien. Und dabei ist zu bedenken, dass nur maximal 70 % der Heizkosten nach den Verbrauchswerten verteilt werden, der Rest sind Grundkosten, die i. d. R. nach der Fläche umgelegt werden. Und Verdunster zeigen immer mehr Verbrauch an. Aber weil das alle Verdunster tun (nicht nur die von dem, der vermeintlich so wenig heizt), ist auch das piepschnurzegal. Wer aber mehr heizt, wird auch an den Verdunstern höhere Werte haben. Der eigene Anteil (wieder bezogen auf den Verbrauchsanteil von bis zu 70 % der Gesamtkosten) entspricht dann auch in der Tat dem Anteil, der auf die eigenen Heizkörper entfällt. Da hat kein Vermieter ein Interesse, irgend etwas zu 'drehen', weil es ihm ja nichts nutzt. Außerdem wird die Ablesung ja meist von speziellen Messdiensten übernommen. Aufzuteilen sind immer die tatsächlichen Gesamtkosten. Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Aber es hat sich eingebürgert, dass fast jeder Mieter zunächst mal glaubt, über's Ohr gehauen zu werden - angestachelt von sich alljährlich wiederholenden Pressekampagnen mit Warnungen vor falschen Abrechnungen.

Natürlich kann man sich die Einzelbelege ansehen. Das ist auch vor allem dann angeraten, wenn der Vermieter womöglich mit im Haus wohnt, die Abrechnung selbst erstellt hat und/oder Einzelbeträge unrealistisch erscheinen. Oft passiert es tatsächlich, dass Reparaturanteile in Wartungsrechnungen untergebracht werden. Wie gesagt, vermindert sich das Risiko in dem Maße, in dem man dem Ersteller der Abrechnung Fachkunde und Neutralität unterstellen kann.

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"Viele Grüße
Klaus"

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