Nehmen wie einmal an Vermieter V setzt zum Jahreswechsel einen Hausmeisterservice ab 01.01.2007 ein ohne vorher mit den Mietern des Mehrfamilienhauses in Rücksprache gegangen zu sein.
In den Mietverträgen steht das jeder Mieter für die Reinigung des Treppenhauses mitverantwortlich ist.
Mieter M ist uneinsichtig und beschwert sich bei Vermieter V über die Einsetzung eines Hausmeister Service da seiner Meinung nach dies nicht notwendig ist. Des weiteren verlangt der Mieter eine genaue Aufschlüsselung der kosten.
Vermieter V reagiert auf diesen Brief nicht. Auch als dieser nach 6 Monaten wiederhold zugesandt wurde.
Die Nebenkosten Abrechnungen von 2007 und 2008 würden dann demzufolge nicht von Mieter M bezahlt werden.
Vermieter V mahnt ende 2009 die Nebenkosten Abrechnung von 2007 an und ende 2010 die Abrechnung von 2008
Wie würde Mieter M nun vorgehen um eine für in bestmögliche Lösung zu erzwingen.
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Nebenkosten Mahnung
21. Dezember 2010
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Frage vom 21. Dezember 2010 | 20:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Mahnung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 21. Dezember 2010 | 20:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
In diesem Beispiel gibt es keine unstrittigen Posten. Diese wurden durch die Vorauszahlung gedeckt. Es handelt sich nur um die umstrittenen Ausmeister Kosten.
Es wurde schriftlich um Kopien der Belege gebeten.
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#3
Antwort vom 21. Dezember 2010 | 21:01
Von
Status: Schüler (478 Beiträge, 135x hilfreich)
quote:
Nehmen wie einmal an Vermieter V setzt zum Jahreswechsel einen Hausmeisterservice ab 01.01.2007 ein ohne vorher mit den Mietern des Mehrfamilienhauses in Rücksprache gegangen zu sein.
Muss VM auch gar nicht absprechen, auch wenn M das gern so hätte.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 21. Dezember 2010 | 21:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
der Fehlbetrag ergibt sich ausschließlich aus den nicht gezahlten Hausmeisterkosten. Der Vermieter ist in einem anderen Bundesland.
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#6
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 02:06
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
quote:
Nehmen wie einmal an Vermieter V setzt zum Jahreswechsel einen Hausmeisterservice ab 01.01.2007 ein ohne vorher mit den Mietern des Mehrfamilienhauses in Rücksprache gegangen zu sein.
Warum sollte er? Eine derartige Pflicht gibt es nicht.
quote:
Mieter M ist uneinsichtig und beschwert sich bei Vermieter V über die Einsetzung eines Hausmeister Service da seiner Meinung nach dies nicht notwendig ist.
Wie sind denn die Argumente von Mieter M diesbezüglich?
Wie sind denn die Argumente von Vermieter V diesbezüglich?
Was macht der Hausmeister-Service?
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