Nebenkosten-Mietminderung- Anwalt

8. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
EvP
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten-Mietminderung- Anwalt

Ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Problem hören.

Zum 31.10.2005 sind wir aus der alten Wohnung ausgezogen.
Sowohl der Vermieter als auch der Nachmieter bestätigten uns mündlich, dass eine Renovierung unsrerseits nicht durchgeführt werden muss, da die Renovierung von Ihnen selbst ausgeführt werden sollte.
Sechs Wochen später erfolgte ein Schreiben des Vermieters, dass die Wohnung erhebliche Mängel aufweise, obwohl die Wohnung bei Übergabe ohne Mängel abgenommen wurde, die er für den Nachmieter beheben musste und die Kosten uns auferlegen wolle.

Durch meine „Hitzköpfigkeit“ schrieb ich dem Vermieter zurück, dass er mir zur Behebung der Mängel das Recht hätte einräumen müssen, die Mängel zu beseitigen.
Das ist ja auch ok, dann hab ich ihm aber noch geschrieben, dass ich eine Mietminderung (nachträglich??) verlange für ein in seinem Beisein entstandenes Loch in der Wand im Bad, bei dem ein Wasserrohr geflickt wurde.
Dieses Loch in Größe von 4 Fliesen (ca. 30x40cm) war mehr als 1 Jahr und man hatte Blick auf die dahinter liegende Außenwand, keine Isolierung, mehr Heizkosten.
Die Firma, die das Loch in seinem Beisein, als auch im Beisein seiner Versicherung machte, erkärte dem Vermieter, dass dieses in ca 2 Wochen nach Trocknung der Wand zugemacht werden könne.
Dies ist aber trotz mehrfachen Nachfragens nie passiert. Leider auch nicht schriftlich, da das Verhältnis eigentlich als „gut“ zu bezeichnen war.

Die Mietkosten wurden alle regelmäßig und pünktlich während der Mietzeit bezahlt.
Einzig die Nebenkostenabrechnung sind von uns noch nicht beglichen worden.
Und gestern kam dann ohne Vorankündigung ein Schreiben vom Anwalt. Dass wir eine Woche Zeit haben, die Nebenkosten zu bezahlen, genauso wie die Anwaltsgebühren.

Ferner schrieb er noch,
„dass wir keine Rückforderungsansprüche hätten und dass „unsere Mandantschaft“ entgegenkommenderweise auf die von Ihnen eingegangene Renovierungsverpflichtung, die nicht unerheblich für die ganze Wohnung war, verzichtet hat“
Hört sich ja bald so an, als wäre die Wohnung verwahrlost gewesen!!??

Nun unsere Fragen:
ist in dem Fall vielleicht doch eine nachträgliche Mietminderung möglich, da ja der Vermieter bei Eintritt des Mangels selbst vor Ort war?

Kann er gleich ohne Ankündigung eine Anwalt (welche Kosten wir zu tragen haben) einschalten um die Nebenkosten zu verlangen?
Die Nebenkosten belaufen sich auf ca. 480€ und bestehen aus den Jahren 2000 - 2004
Es kam nie eine Mahnung, lediglich mit Schreiben der neuen Abrechnung wurde auf die noch offen stehenden Beträge hingewiesen.

Leider haben wir keinen Rechtschutz, sonst würden wir das wohl an einen Anwalt weitergeben, deshalb würden wir uns auf Hilfe freuen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Mietminderung nachträglich??? Das wäre ja noch schöner!

Ein Mängel muss dem Vermieter mit einer Frist zum beheben gemeldet werden, erst dann kann man mit einer Mitminderung kommen, sollte er das nicht tun. Du willst jetzt doch nur aus Trotz mindern, obwohl Du da garnicht mehr wohnst. Bitte vergiss die Sache.

Bezüglich der Nebenkosten, suche Dir eine Beratungsstelle die überprüft, ob die Kosten gerechtfertigt sind. Sind sie es, müsst Ihr zahlen.

Habt Ihr ein Übergabeprotokoll, welches auch der Vermieter unterschrieben hat, wo steht, dass Ihr die Wohnung ordnungsgemäß übergeben habt, so kann er nicht im nachhinein Mängel angeben. Oft machen das Vermieter, um die Kaution einzubehalten, welche in einigen Fällen nie angelegt wurde und somit nicht mehr da ist.

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#2
 Von 
EvP
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ist denn die Vorgehensweise rechtens, dass er gleich ohne Angündigung zum Anwalt gehen kann und die Kosten uns "aufgebrummt" werden.

Ab und an liest man was von Verjährung oder ähnlich lautend, trifft das auch hier zu?

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Rechtsverfolgungskosten (wie Anwaltskosten) können dann verlangt werden, wenn sich die Gegenseite im Verzug befindet.

Das setzt nicht unbedingt eine Mahnung voraus. Es muß aber dem Schuldner eine Rechnung oder Forderungsaufstellung zugegangen sein, und es muß eine angemessene konkret benannte Zahlungsfrist genannt worden sein. In Verzug gerät man mit deren Ablauf, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung.

Das wäre natürlich noch alles faktisch zu überprüfen (wann nachweisbar zugegangen usw.). Ebenso, ob die NK-Abrechnungen formal korrekt und rechtzeitig zugegangen sind.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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