Nebenkosten Mülltonnentausch nach Auszug

31. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Marvocado87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Mülltonnentausch nach Auszug

Hallo zusammen,

wir sind zum 30.09.2022 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Heute haben wir die Nebenkostenabrechnung erhalten. Hier gibt es eine Position "Mülltonnentausch" mit Rechnung vom 01.11.2022. Also einen Monat nach Auszug. Die neuen Mieter sind zum 01.11. eingezogen und benötigen wohl eine 40 und keine 80 Liter Restmülltonne.

Muss ich den Tausch tatsächlich bezahlen?

Liebe Grüße
Marvocado

-- Editiert von User am 31. März 2023 18:55

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31 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30461 Beiträge, 5442x hilfreich)

Zitat (von Marvocado87 ):
Muss ich den Tausch tatsächlich bezahlen?
Ich meine, nein.
Oder:
Hattest du extra eine 40-Liter-Tonne bestellt, obwohl 80 Liter der Standard sind? Dann könnte der *Rücktausch* evtl. auf deinen Schultern lasten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3302 Beiträge, 517x hilfreich)

Zitat (von Marvocado87 ):
Die neuen Mieter sind zum 01.11. eingezogen und benötigen wohl eine 40 und keine 80 Liter Restmülltonne.

Was der neue Mieter für eine Tonne möchte, kann ihnen egal sein.
Normalerweise obliegt es dem Vermieter die Tonne nach dem Umzug abzumelden und wenn der neue Mieter einen anderen Einsatz benötigt dieses mit der Anmeldung dem Müllunternehmen mitzuteilen.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Worum soll es eigentlich gehen ?
Wird etwa dem ausgezogenen Mieter der Tausch anteilig in Rechnung gestellt ?? Dies kann nichtzu Lasten des ausgezogenen Mieters gehen, aber man müßte die Gebührenordnung der Müllbehörde kennen.
Die Leerung einer 40 Litertonne wird sicher billiger sein, als eine 80 LItertonne, also fallen keine Mehrkosten an.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Worum soll es eigentlich gehen ?


Ich vermute Jahresabrechnung, Turnus 01.01.-31.12. und dann anteilige Berechnung vom 01.01.-31.10. Erfasst wurden die Kosten des gesamten Jahres und dann runtergerechnet.

Und ja, dann gehören die Kosten des Wechsels auch dort rein.

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#5
 Von 
Marvocado87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben vom 01.01. - 30.09. in der Wohnung gewohnt.

Wir haben auf der Nebenkostenabrechnung die Positionen Abfall Grundgebühr anteilig für 9 Monate und 60 Liter Restmüll.

Dann die Position "Abholung Abfallbehälter" für 24,42 Euro und dazu eine Rechnung für den Austausch der Behälter zum 01.11.2022.

Jetzt ist die Frage, ob ich die 24,42 Euro tatsächlich tragen muss?

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13446 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

wie groß war den die Mülltonne bei eurem Einzug?

Stefan

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#7
 Von 
Marvocado87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

40 Liter beim Einzug und der Mieter unten hatte 60 Liter. Nachdem dieser ausgezogen (November 18) ist, haben wir die Tonnen getauscht. 60 bei uns und 40 für die Partei unten, die dann eingezogen ist. Da diese Nachwuchs bekommen haben und uns die 40 Liter gereicht hat, haben wir wieder zurück getauscht (Dezember 19) Als wir dann im Dezember 21 Nachwuchs bekommen haben, ging die 60 Liter wieder an uns.

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Marvocado87 ):
Wir haben vom 01.01. - 30.09. in der Wohnung gewohnt.


Das ist irrelevant, wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.01.-31.12. ist.

Zitat (von Marvocado87 ):
Wir haben auf der Nebenkostenabrechnung die Positionen Abfall Grundgebühr anteilig für 9 Monate und 60 Liter Restmüll.

Dann die Position "Abholung Abfallbehälter" für 24,42 Euro und dazu eine Rechnung für den Austausch der Behälter zum 01.11.2022.


Ist es nicht eher so, dass die gesamten Kosten des Jahrs zusammengerechnet wurden (inkl. des Austausches) und dann runtergerechnet wurde auf die 9 Monate?

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13446 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
40 Liter beim Einzug
Das kann u.U. die Folge haben, dass auch beim Auszug wieder diese Tonne (bzw. eine in identische Größe) vorhanden sein muss.
Der Vermieter hätte diese aber einfordern müssen, einfach selber besorgen geht imho nicht (jedenfalls nicht auf Kosten des Mieters). Was stand denn bezüglich der Mülltonne in dem Übergabeprotokoll?

Zitat:
Das ist irrelevant, wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.01.-31.12. ist.
Ist er aber nicht. Der Vermieter darf und hat auch nur die 9 Monate abgerechnet (davon gehe ich jetzt mal aus, weil "so muss es sein").

Stefan

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39229x hilfreich)

Zitat (von Marvocado87 ):
40 Liter beim Einzug ... ging die 60 Liter wieder an uns.

Somit seid ihr der Verursacher des Tausches und müsst die damit verbundenen Kosten tragen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30461 Beiträge, 5442x hilfreich)

Nach #7 und dem Hin-und Hertauschen der Tonnen:
A) Hat der Vermieter jeweils beim Entsorgungsbetrieb den Tausch der größeren/kleineren Tonnen bestellt?
B) Oder habt als Mieter untereinander die Tonnen getauscht?

Im Fall von A) dürfte die Rechnung und Forderung der Summe wohl korrekt sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13446 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hat der Vermieter jeweils beim Entsorgungsbetrieb den Tausch der größeren/kleineren Tonnen bestellt?
Natürlich nicht, sonst hätte ja auch nur eine Partei tauschen können.

Aber trotzdem hat der Mieter das zurückzugeben was er ursprünglich erhalten hat. Nur - wie schon gesagt - muss der Vermieter das auch verlangen.

Stefan

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39229x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Natürlich nicht

Aha ... die Lottozahlen von heute Abende kennt man auch?



Zitat (von reckoner):
muss der Vermieter das auch verlangen.

Nö, wenn man Ahnung hätte, wüsste man das sich das
Zitat (von reckoner):
hat der Mieter das zurückzugeben was er ursprünglich erhalten hat.

so schon aus dem Gesetz ergibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)



Zitat (von reckoner):
Das ist irrelevant, wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.01.-31.12. ist.
Der Vermieter darf und hat auch nur die 9 Monate abgerechnet (davon gehe ich jetzt mal aus, weil "so muss es sein").


Das ist doch genau das, was ich geschrieben habe!
Zitat (von reckoner):
Das ist irrelevant, wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.01.-31.12. ist.

Ist er aber nicht.


Weißt du woher?

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13446 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Weißt du woher?
Hatte ich doch geschrieben (davon gehe ich jetzt mal aus, weil "so muss es sein.").

Ich weiß nicht warum man hier über so Dinge wie eine falsche Abrechnung diskutieren muss, das ist doch reine Spekulation.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30461 Beiträge, 5442x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
warum man hier über so Dinge wie eine falsche Abrechnung diskutieren muss
Die Frage war, ob der TE diese 24,42 als BK bezahlen muss.
Zitat (von reckoner):
Aber trotzdem hat der Mieter das zurückzugeben was er ursprünglich erhalten hat. Nur - wie schon gesagt - muss der Vermieter das auch verlangen.
NÖ.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13446 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Frage war, ob der TE diese 24,42 als BK bezahlen muss.
Ja, klar. Und ob die Abrechnung diesbezüglich falsch ist. Da jetzt aber zu unterstellen, dass sie insgesamt falsch ist (weil dem Mieter Kosten des Nachmieters berechnet werden) halte ich für Spekulation.

Zitat:
NÖ.
Warum nicht?
Ein Mieter hat grundsätzlich die Mietsache so zurückzugeben wie er sie erhalten hat (mit ein paar Einschränkungen, die hier aber nicht von Belang sind). Falls das nicht der Fall ist so ist dies ein Mangel, auf den der Vermieter hinweisen muss (spätestens im Übergabeprotokoll).
Klär' mich auf, wieso das für eine Mülltonne nicht gelten soll.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39229x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich weiß nicht warum man hier über so Dinge wie eine falsche Abrechnung diskutieren muss

Lesen hilft ... das hier ist ein Diskussionsforum ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30461 Beiträge, 5442x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ein Mieter hat grundsätzlich die Mietsache so zurückzugeben wie er sie erhalten hat
Ja. Ich behaupte jetzt mal ins Blaue hinein: Ein Mieter gibt iaR bei Auszug seine Mülltonne nicht zurück. Das wäre eine Ausnahme.
Und wenn schon: Er hatte bei Einzug die 40-l-Tonne und bei Auszug die 60-l-Tonne.

Einen Mangel an der Mietsache erkenne ich noch nicht. Es wird nach den Kosten für Behältertausch gefragt.
Und deswegen fragte ich den TE, WIE denn dieser (nun kostenpflichtige) Tausch vor sich ging.
Nur das wollte ich vom TE wissen.






Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich weiß nicht warum man hier über so Dinge wie eine falsche Abrechnung diskutieren muss, das ist doch reine Spekulation.


Du spekulierst, ich habe Fragen gestellt.

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#21
 Von 
Marvocado87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben unter den Mietparteien getauscht und den Vermieter aber informiert, da die Tonnen ja unterschiedlich berechnet werden, auf der Nebenkostenabrechnung. Eine an und Abmeldungen bei der Abfallwirtschaft fand vom Vermieter nicht statt.

Auf dem Übergabeprotokoll war die Mülltonne kein Thema.

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#22
 Von 
Marvocado87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wurden nicht über den Tonnentausch informiert. Wir hatten erst Kenntnis davon, als wir gestern die Abrechnung im Briefkasten hatten

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30461 Beiträge, 5442x hilfreich)

Zitat (von Marvocado87):
Wir wurden nicht über den Tonnentausch informiert.
Weil ihr ja schon Ende Sept. ausgezogen seid und nichts im Ü-Protokoll stand.
Zitat (von Marvocado87 ):
da die Tonnen ja unterschiedlich berechnet werden, auf der Nebenkostenabrechnung.
Ja, richtig. Haben die NK dann zu den (untereinander getauschten) Tonnen-Größen /Kosten gepasst?

Ich kann nur die Bereitstellung der 80-l-Tonne ab 1.11.22 als vom Vermieter bestellt erkennen.
Ihr hattet nie eine 80-l-Tonne und habt nur 40 bzw. 60 untereinander getauscht.

Ich meine, euer Nachmieter wollte die 80 l-Tonne und müsste den Tausch bezahlen.
Oder anders: Ich meine, du brauchst die 24,42€ nicht zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Ich meine die Gemeinden schreiben je nach Familengröße ein Mindestvolumen der Mülltonne vor.

Vielleicht kann die Gemeinde hier aber auf Antrag Ausnahmen zulassen, welche dann eine Gebührenänderung bewirken. Meine Frage wäre somit ob der Größenrücktausch auf Grund des MIeterwechsels zwingend notwendig war oder ob dazu ein Antrag gestellt werden mußte.
Nur wenn die bisherige Mietpartei einen Antrag wegen einer besonderen Größe gestellt hatte und ein Rücktausch wieder zurück in die normale Größe erforderlich wurde, kann ich mir eine Zahlungspflicht des bisherigen MIeters vorstellen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3302 Beiträge, 517x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich meine die Gemeinden schreiben je nach Familengröße ein Mindestvolumen der Mülltonne vor.

Bei uns zumindest nicht. Bei Nachbars benötigt eine Familie mit einem Kind, nur eine 40 l Tonne, gleiche Konstellation andere Nachbarfamilie eine 80 l Tonne.
Zitat (von Spezi-2):
Meine Frage wäre somit ob der Größenrücktausch auf Grund des MIeterwechsels zwingend notwendig war oder ob dazu ein Antrag gestellt werden mußte.

Antrag? Anruf genügt und die Behälter werden ausgetauscht, die Tonnen bleiben immer die gleichen da sie Nummern tragen, außer bei 120l und mehr gibt es größere.
Mit dem Austausch erfolgt eine neue Rechnung.
Die Frage, wer hätte die Tonnen abmelden müssen? In der Regel macht das der Vermieter, bei Unterschrift des Mietvertrages frage ich immer welche Tonnengröße gewünscht wird.
Einmal pro Mieter und Jahr, kann ein kostenloser Austausch erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Antrag? Anruf genügt und die Behälter werden ausgetauscht, die Tonnen bleiben immer die gleichen da sie Nummern tragen, außer bei 120l und mehr gibt es größere.
Mit dem Austausch erfolgt eine neue Rechnung.
Die Frage, wer hätte die Tonnen abmelden müssen? In der Regel macht das der Vermieter, bei Unterschrift des Mietvertrages frage ich immer welche Tonnengröße gewünscht wird.
Einmal pro Mieter und Jahr, kann ein kostenloser Austausch erfolgen.

Bringt etwas Licht aber keine ausreichende Klarheit.
So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, gab es zu Beginn des Mietverhältnises #7 eine 40 Liter Mülltonne.
Wieso 40 Liter ??
Die diese wurde
Zitat:
dann im Dezember 21 Nachwuchs bekommen haben, ging die 60 Liter wieder an uns.
wieder ein 60 Liter Tonne.
Auf welche Weise und von wem ist dieser Wechsel erfolgt und zu welchen Bedingungen ?
Ich denke die Müllbehörde wird für die Mülltonne nicht nur Leerungsgebühren erheben odern auch Gebühren für einen Wechsel der Größe.
Also kommt des darauf an auf welcher tariflichten Grundlage die Lieferung und der Wechsel der Größe erfolgte.

Angenommen, jeder Mieter erhält (sozusagen als Grundausstattung) erstmal eine 40 Liter Mülltonne, kann diese aber auf eigenem Antrag gegen eine größere Tonne für die Zeit des Wohnens im Ort tauschen.
Bei einem Wohnungswechsel erfolgt dann wieder der aber kostenpflichtige Rücktausch.
Dann wäre die Kosten für den "Mülltonnentausch" vom tauschenden Mieter zu tragen.

Was steht dazu denn in den Regelungen/Bestimmungen der Behörde welche die Kosten für den "Mülltonnentausch"
erhoben hat ??

-- Editiert von User am 3. April 2023 15:58

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Auf welche Weise und von wem ist dieser Wechsel erfolgt und zu welchen Bedingungen ?
Ich denke die Müllbehörde wird für die Mülltonne nicht nur Leerungsgebühren erheben odern auch Gebühren für einen Wechsel der Größe.
Also kommt des darauf an auf welcher tariflichten Grundlage die Lieferung und der Wechsel der Größe erfolgte.


Die Mieter haben die Tonnen munter untereinander getauscht und den Vermieter darüber informiert wegen der Nebenkostenabrechnung.
Der Versorger war in den bisherigen "Tauschunternehmungen" nicht involviert.
Siehe #21

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(797 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Bei uns zumindest nicht.


Bei uns gibt es auch ein Mindestvolumen, und zwar pro Person und Woche.

Für die Ermittlung dieses Mindestvolumens spielt es aber auch noch eine Rolle, ob man alles in der Restmülltonne entsorgt oder ob man trennt...

Zitat (von Loni12):
Antrag? Anruf genügt und die Behälter werden ausgetauscht, die Tonnen bleiben immer die gleichen da sie Nummern tragen, außer bei 120l und mehr gibt es größere.


Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, hier darüber zu diskutieren, denn anscheinend gibt es keine allgemein gültige Handhabung. Bei uns muss z.B. auch ein Antrag gestellt -und vom Grundstückseigentümer oder der Hausverwaltung unterschrieben- werden, telefonisch geht da gar nix...

-- Editiert von User am 3. April 2023 16:30

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Viel Geschreibsel hier ... ich fasse zusammen:

1. Mieter mietet Wohnung und nutzt dafür exklusiv einer 40 l Tonne
2. Mieter tauscht die Tonnen hin und her mit anderen Partei
3. Mieter zieht aus und hinterlässt 60 l Tonne
4. Neue Mieter bestehen auf 40 l Tonne (vermutlich auch so im Mietvertrag vermerkt)
5. Vermieter muss neue 40 l Tonne bestellen bzw. durch den Versorger austauschen lassen

Jetzt stellt sich nur die Frage: Hätte der Vermieter anders vorgehen müssen? Ein Fordern der "alten" Tonne von den bisherigen Mietern wäre ja erfolglos gewesen.

Daher, denke ich, ist der Tonnentausch durch den alten Mieter zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30461 Beiträge, 5442x hilfreich)

Oh, ich kann nicht lesen... :sweat:

Zitat (von Marvocado87 ):
Die neuen Mieter sind zum 01.11. eingezogen und benötigen wohl eine 40 und keine 80 Liter Restmülltonne.
Wer hat denn überhaupt während der Tauscherei und eurer Zeit dort eine 80-l-Tonne gehabt? Ansonsten wird sich der alte Vermieter nochmals bei dir melden, wenn du diese Summe nicht zahlst... und wird es dir erklären.

Vermutlich liegt @bostonxl richtig mit der Zusammenfassung...

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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