Nebenkosten - Müssen, im voraus zu zahlenden Nebenkosten im Mietvertrag einzeln aufgelistet werden?

9. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
schiefernagel
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkosten - Müssen, im voraus zu zahlenden Nebenkosten im Mietvertrag einzeln aufgelistet werden?

Hallo!!

Habe eine Frage:

Müssen, die im voraus zu zahlenden Nebenkosten im Mietvertrag einzeln aufgelistet werdern? Bei mir im Mietvertrag steht nur eine Gesamtsumme, was ich im Monat zu zahlen habe. Wäre super, wenn Ihr mir helfen könnt!

-- Editiert von schiefernagel am 09.03.2006 12:51:34

-- Editiert von schiefernagel am 09.03.2006 12:52:08

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo schiefernagel.

Bei den im Mietvertrag angegebenen Nebenkosten handelt es sich meist nur um eine Nebenkostenvorauszahlung.

In der jährlichen Abrechnung müssen die Kosten plausibel und allgemeinverständlich aufgeschlüsselt werden.

Vielleicht postest Du mal den entsprechenden Passus im Mietvertrag.
Pauschale Nebenkosten gibt es heutzutage normalerweise nur noch bei möblierten Zimmern.

Schöne Grüße

RobertRatlos

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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1088x hilfreich)

AUch müssen bereits im Mietvertrag die einzelnen Nebenkosten aufgeführt sein, die der Vermieter berechnet oder berechnen wird.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo ikarus02.

Müssen ?
Würde das gerne nachlesen.

Hast Du einen Link für mich ?

Schöne Grüße

RobertRatlos

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#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

Abgerechnet werden dürfen nur die Kostenarten, die laut Mietvertrag vom Mieter zusätzlich zur Grundmiete übernommen wurden.

http://www.mieterbund.de/verlag/br_zweite_miete.html

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