Nebenkosten Nachforderung für 2002

30. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael_BV
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Nachforderung für 2002

Hallo,

folgende Situation: Die NK-Abrechnung für 2002 haben wir Ende 2003 bekommen, alles soweit i.O. Der Vermieter hat auch den Differenzbetrag zu unsren Gunsten noch 2003 überwiesen.
Jetzt fordert der Vermieter noch die Grundsteuer für 2002 nach (!). Ist zwar ein Neubau (gewesen), aber die Nebenkostenabrechnung sollte doch endgültig sein?!

Mir ist auch so, als hätte ich *irgendwo* gelesen, daß nach Stellung der NK-Abrechnung durch den Vermieter dieser nur 3 Monate Zeit hat, evtl. Beträge nachzufordern ...

Kann mir jemand fundiert weiterhelfen?
Vielen Dank, Michael

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Die Nebenkostenabrechnung muß spätestens 12 Monate nach Abschluß des Abrechnungszeitraums (was wohl meist das Kalenderjahr ist) erfolgen. Danach kein Nachzahlungsanspruch mehr.

Siehe Link rechts: "Wege zur Betriebskostenabrechnung".

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#2
 Von 
Michael_BV
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich verstehe das so, daß die Frist von einem Jahr nach dem Abrechnungszeitraum (also 2002) nicht nur für die (erste) NK-Abrechnung gilt, sondern für ALLE Forderungen aus dem Jahr. Eine erste "provisorische" Abrechnung verlängert also nicht die Frist, Forderungen geltend zu machen.

Somit hätten die Nachforderungen bis spätestens 31.12.2003 bei mir eingehen müssen.

Allerdings war der Eigentümer der Wohnung bis vor kurzem aufgrund von Streitigkeiten mit dem Bauträger nicht im Grundbuch eingetragen. Dies ist wohl rückwirkend für 2002 passiert ... geht das??

Hat der Vermieter diese Verspätung nun zu vertreten?
Gruß, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BineOOO
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Maßgeblich für die Erhebung der Grundsteuer sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, Nach meinen Erfahrungen wird die Grundsteuer dem neuen Eigentümer gegenüber erstmals zu Beginn des Jahres, das dem Jahr der Eigentumsumschreibung folgt, erhoben. Wie Du schreibst, ist Dein Vermieter erst seit kurzem im Grundbuch eingetgragen. Daß ihm nunmehr rückwirkend für 2002 die Grundsteuer nachbelastet worden sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Klingt für mich nicht ganz sauber.

Gruß

-----------------
" (mein Beitrag stellt keine Beratung dar, sondern basiert auf persönlichen Erfahrungen als Vermieter"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, dann kann er die Nebenkostenabrechnung auch noch später erstellen.

Wenn der Vermieter den Grundsteuerbescheid 2002 erst jetzt erhalten hat, dann hat er die Verspätung nicht zu vertreten. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass die eigentliche Ursache der Streit mit dem Bauträger war.

Die Frist von 12 Monaten gilt daher in diesem fall nicht.

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