Guten Tag,
mein Vermieter hat mir mitgeteilt, dass er für die letzten 4 Jahre aufgrund einer von ihm nicht verschuldeten Neufestsetzung Grundsteuer nachzahlen muss und diese auf uns Mieter umlegen wird.
Darf er das? Und wenn ja, darf er dann bereits jetzt die auf mich entfallene Summe in eins anfordern? Das sind immerhin rund 320 €.
Vielen Dank
Olaf
Nebenkosten-Nachforderung wg. rückwirkender Grundsteuererhöhung
26. April 2004
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Frage vom 26. April 2004 | 15:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten-Nachforderung wg. rückwirkender Grundsteuererhöhung
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#1
Antwort vom 26. April 2004 | 18:30
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 14x hilfreich)
Der Vermieter darf das in die Nebenkosten mitreinrechnen so fällt der Betrag nicht aufeinmal an. Aber nur in der Zeit in der Sie in der Wohnung wohnen.
Urteile unter:
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/vvlexikon/g13.html
tomtom
-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."
#2
Antwort vom 27. April 2004 | 10:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo tomtom,
vielen Dank für die Antwort!
Jetzt weiß ich zwar, dass ich das wirklich zahlen muss, aber immerhin nicht auf einmal.
Freundliche Grüße
Olaf
Und jetzt?
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