Hallo,
wir sind im Mai 2008 aus einem gemieteten Haus ausgezogen, ohne irgendwelche Mietrückstände. Im Dezember 2011, also über 3 Jahre später schickt der Vermieter uns eine Nebenkosten abrechnung mit einer Nachzahlung von 280 €. Muß ich die noch bezahlen?
Danke vorab!
Liebe Grüße
Helge1960
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Nebenkosten Nachzahlung - Muss ich die noch bezahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Nein, diese Forderung ist verjährt.
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Durch den Fristablauf von 12 Monaten, nach § 556 BGB
, ist die Geltendmachung von Forderungen für den Vermieter nicht mehr möglich, es sei denn er hätte die Verzögerung nicht zu vertreten.
Die Verjährung
tritt nach 3 Jahren ein. Hier also mit Ablauf des Jahres 2011.
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Danke für die Antworten,
jetzt kommt der Vermieter aber mit dem Einwand, dass er die Nachzahlung von der Gemeinde jetzt erst bekommen hätte. Wenn das so ist muß ich dann noch zahlen?
Danke für eure tolle Hilfe!!!
Helga1960
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Ja
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Lassen Sie sich die Belege vorlegen.
Ich kenne keine Gemeinde die nach so langer Zeit
Nachforderungen stellt.
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