Nebenkosten-Nachzahlung nach 1 Jahr verjährt ?

25. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
taurus
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 16x hilfreich)
Nebenkosten-Nachzahlung nach 1 Jahr verjährt ?

Moin,

irgendwo habe ich gehört, dass Nebenkosten-Nachforderungen nach 1 Jahr verjähren, stimmt das?

D.h. wenn ich für die Nebenkosten von 2002 erst 2004 die Nachzahlungsforderung erhalte, muss ich die nicht mehr zahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Vor der Mietrechtsreform, die am 1.9.2001 in Kraft trat, galt folgende Regelung: Bei Sozialwohnungen muss die Nebenkostenabrechnung kraft Gesetz innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode vorgelegt werden. Danach kann der Vermieter keinen Cent mehr verlangen, auch wenn für den Mieter eigentlich noch eine Nachzahlung fällig gewesen wäre. Zwar gab es dieses gesetzliche Limit bei freifinanzierten Wohnungen nicht, doch gingen die Gerichte davon aus, dass es auch dort möglich sein muss, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten zu erstellen. Ein Vermieter konnte danach seinen Anspruch auf die Nachzahlung verwirken.
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Seit der Mietrechtsreform gilt für Abrechnungszeiträume, die nach dem 1.9.2001 enden ebenfalls, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, kann er keine Nachzahlung geltend machen.
Dabei soll es nach der neuen gesetzlichen Regelung nur dann Ausnahmen geben, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat, bzw. nicht verschuldet hat.

Wurde die Nebenkostenabrechnung pünktlich vorgelegt und gibt es inhaltlich keine Beanstandungen, muss der Mieter die ggf. fällige Nachzahlung innerhalb angemessener Frist leisten. Gleiches gilt für den Vermieter, falls aufgrund zu hoher Vorauszahlungen eine Rückerstattung ansteht. Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen verjähren ebenso wie Rückforderungen grundsätzlich in drei Jahren, nachdem die Abrechnung vorgelegt wurde.

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo wir haben das selbe Problem bzw. es steht uns bevor bei uns ist es so die vermieter kommen irgendwann sie wohnen weiter weg ohne Ankündigung und dann sagen sie ob ich schnell zeit habe wegen der Abrechnung aber bis jetzt hatte ich keine und nun werden wir irgendwann wieder darauf hingewiesen und sollen auch noch Nebenkosten von 2002 zahlen von 2003 haben wir sie auch noch nciht bezahlt und ich habe erst dieser tage wieder gelesen in Bild der frau von dieser Woche glaub ich daß man die nebenkosten zahlen kann aber nciht muß also was tun wir? Wie macht Ihr es meld Dich mal Gruß Regina (strubel)

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