Nebenkosten - Nebenkosten für Zeit vor Mietbeginn

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
soundcheck03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten - Nebenkosten für Zeit vor Mietbeginn

Hallo, bin seit 11.11.06 in meiner neuen Wohnung und habe von da an bis zum Beginn meines Mietverhältnisses am 1.1.07 einen neuen Boden auch im Interesse des vermieters verlegt.
Jetzt kam eine Abrechnung für den Zeitraum 11.11.06 bis 30.11.06 mit 135€ Nebenkosten... mit enthalten: Alle Versicherungen des Hauses, Müll, Heizung und Warmwasser obwohl ich die gar nicht an hatte, Allgemeinstrom , usw.. ist das rechtlich erlaubt da ich doch erst am 1.1.07 offiziell da wohne?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wolltest Du alles vollkommen umsonst haben ?

Wurde dergleichen vereinbart ?

Ob der Boden im Interesse des Vermieters ist, wird sich erst bei Deinem Auszug zeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
soundcheck03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, aber die vermieterin wollte den boden auch.
wir haben in der zeit kein wasser gebraucht und keine heizung aufgedreht und zahlen für diese 20 tage dann noch 135 euro...?
Ausserdem sind wir eingestuft worden da keine aktuellen zählerstände vorlagen.. mm. es ist halt nur die frage ob man für diesen zeitraum schon die ganzen kosten mit tragen muss oder erst seit 1.1.07... da wir auch darüber gar nicht informiert worden sind.. wie kann oder soll ich mich jetzt verhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

da keine aktuellen zählerstände vorlagen

Was gibt es denn alles für Zähler ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ab wann beginnt der Mietvertrag? Habt ihr Miete ab dem 11.06. oder ab dem 01.07. bezahlt?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Endu,

jetzt aber mal die Brille aufgesetzt (oder die Motorradbrille abgesetzt).
Schau Dir die Daten nochmal genauer an.

Abgesehen davon geht es hier nicht um Miete, sondern um Nebenkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
soundcheck03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja also es gibt in der Küche 2 Wasseruhren, im Bad
3 und im Keller an der Waschmaschine.. ansonsten in jedem Raum an der Heizung einen Zähler...
Miete habe ich ganz normal ab 1.1.07 also laut Mietvertrag bezahlt...
naja also wie gesagt ich kann mit der Abrechnung nichts anfangen weil ich da
ehrlich nichts verbraucht hab.. Ein Anruf bei der Firma für die Heizung ergab das sie wohl am 1.12.06 ablesen wollten aber hier keiner war(logisch..Einzug 1.1.07) deswegen mussten sie uns einstufen und das nicht zu knapp.. muss ich den zeitraum vor einzug jetzt bezahlen? bzw. muss bei Ein bzw. Auszug der oder die Zählerstände abgelesen werden und wer ist dafür verantwortlich?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Stand die Wohnung lange leer oder was ist mit den Zählerständen des Vormieters ?

Wird Wasser überhaupt nach abgelesenem Verbrauch abgerechnet ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
danny_wo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nochmal zum Verständnis:

das Mietverhältnis hat gem. Mietvertrag am 01.01.07 begonnen. Du hast ab dem 11.11.06 bereits Zutritt zur Wohnung gehabt, um dort den Boden zu verlegen, oder hat der Mietvertrag bereits früher begonnen und du musstest erst ab 01.01.07 Miete zahlen?

Fakt ist ja wohl, wenn das Mietverhältnis erst am 01.01.07 begonnen hat, dass auch erst ab diesem Zeitpunkt Nebenkosten abgerechnet werden dürfen! Insofern kannst du meines Erachtens die Abrechnung vom 11.11.-30.11.06 in die Tonne schmeißen, da diese nicht rechtens ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Starke Worte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
soundcheck03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist eben die Frage ab wann Nebenkosten berechnet werden dürfrn?
Ich glaube da keine Zählerstände vorlagen sind wir im Verbrauch geschätzt worden.
Die Wohnung stand ab dem 06.02.06 bis 11.11.06 wo ich mit dem Boden begonnen hatte leer...
Letzte Zwischenablesung war am 06.02.06 und danach garnicht mehr.. mm.also nach auszug des vormieters

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Leerstand dürfte sich auf die Wasserzähler ja nicht ausgewirkt haben.

Abgesehen davon könnte man ja noch einen Controlcheck machen, in dem man vom Hausverbrauch die abgelesenen Verbräuche der übrigen Wohnungen abzieht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen