Nebenkosten Okt.-Dez. 2005 jetzt noch zahlen?

22. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
küfi
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 10x hilfreich)
Nebenkosten Okt.-Dez. 2005 jetzt noch zahlen?

Hallöchen,

heute erreichte uns eine Nebenkostenabrechnung, der in über die Abrechnung für 2006 hinaus auch für die Einzugsmonate Okt.-Dez. 2005 berechnet werden. Okt.-Dez. wurden bisher noch nicht in Rechnung gestellt? Sind diese nun noch zahlbar?

Danke,
küfi

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Über alle Nebenkosten einschließlich Heizung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet werden. Geschieht das nicht, darf der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Ausbahme: Er hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten.

Quelle: http://www.arag.de/de/rechtimalltag/meinrecht/miete/

-- Editiert von kleinerjurist am 22.02.2007 14:55:06

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Und wenn der Abrechnungszeitraum von Oktober 2005 bis September 2006 ging, dann ist die NK-Abrechnung rechtzeitig gekommen und muss auch bezahlt werden. Das gilt auch für den Anteil aus 2005.

Es ist nirgendwo vorgeschrieben, dass der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss.

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#3
 Von 
leiderunwissend
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer bestimmt denn Abrechnungszeitraum, wenn im Mietvertrag nichts explizit steht?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Der Vermieter

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#5
 Von 
hu77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen jemand zieht aus einer Wohnung aus. Ist das Auszugsdatum das Ende des Abrechnungszeitraums?
Bsp:

Normalerweise ist der Abrechnungszeitraum vom 1.7-30.6

Ein Mieter zieht frisgerecht zum 15.11 aus. Die Wasseruhren und Heizung wird Ordnungsgemäß abgelesen. Bedeutet dass dann der Abrechnungszeitraum bis zum 15.11 ging und nicht bis zum 30.6 im nächsten Jahr?

Danke

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#6
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Frage Abrechnungszeitraum,

wie sieht es mit dem Abrechnungszeitraum nach Auszug aus, ist da ein Jahr nach Auszug anzusetzen ?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Nein, auch nach einem Auszug ist ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes anzusetzen.

Das kann im Extremfall dazu führen, dass eine Abrechnung, die 23 Monate nach Auszug kommt, noch rechtzeitig ist. Das kann dann sein, wenn der Auszug im ersten Monat des Abechnungszeitraumes erfolgt ist.

Der Abrechnungszeitraum wird nicht durch die Vornahme einer Zwischenablesung geändert. Der Abrechnungszeitraum ist immer für alle Wohnungen eines Mietshauses identisch.

@hu77
Der Abrechnungszeitraum in Deinem Beispiel endet also trotz Auszug und Ablesung am 15.11. erst am 30.06. des Folgejahres. Die Frist von 12 Monaten für die Erstellung der Abrechnung beginnt dann auch erst am 30.06.

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#8
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Ganz Klasse, und wie erfährt man wie ein Vermieter abrechnet ? Oder gibt es da ein eine Möglichkeit eine Vermieter verbindlich dazu zu bewegen dies Abrechnung zu erstellen ?

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#9
 Von 
hu77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

also mein Anwalt sagte mir das der Vermieter 12 Monate nach Auszug Zeit hat. Also bis zum 30.11.2006.

Gruß

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Antwort Deines Anwaltes ist definitiv falsch. Das geht auch klar aus dem entsprechenden Gesetzestext hervor.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hu77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Kannst du mir mal sagen in welchen Gesetzte das drinne steht?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Das ist in § 556 Abs. 3 BGB festgelegt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

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