Hallöchen,
heute erreichte uns eine Nebenkostenabrechnung, der in über die Abrechnung für 2006 hinaus auch für die Einzugsmonate Okt.-Dez. 2005 berechnet werden. Okt.-Dez. wurden bisher noch nicht in Rechnung gestellt? Sind diese nun noch zahlbar?
Danke,
küfi
Nebenkosten Okt.-Dez. 2005 jetzt noch zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Über alle Nebenkosten einschließlich Heizung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet werden. Geschieht das nicht, darf der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Ausbahme: Er hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten.
Quelle: http://www.arag.de/de/rechtimalltag/meinrecht/miete/
-- Editiert von kleinerjurist am 22.02.2007 14:55:06
Und wenn der Abrechnungszeitraum von Oktober 2005 bis September 2006 ging, dann ist die NK-Abrechnung rechtzeitig gekommen und muss auch bezahlt werden. Das gilt auch für den Anteil aus 2005.
Es ist nirgendwo vorgeschrieben, dass der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss.
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Wer bestimmt denn Abrechnungszeitraum, wenn im Mietvertrag nichts explizit steht?
Der Vermieter
Angenommen jemand zieht aus einer Wohnung aus. Ist das Auszugsdatum das Ende des Abrechnungszeitraums?
Bsp:
Normalerweise ist der Abrechnungszeitraum vom 1.7-30.6
Ein Mieter zieht frisgerecht zum 15.11 aus. Die Wasseruhren und Heizung wird Ordnungsgemäß abgelesen. Bedeutet dass dann der Abrechnungszeitraum bis zum 15.11 ging und nicht bis zum 30.6 im nächsten Jahr?
Danke
Frage Abrechnungszeitraum,
wie sieht es mit dem Abrechnungszeitraum nach Auszug aus, ist da ein Jahr nach Auszug anzusetzen ?
Nein, auch nach einem Auszug ist ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes anzusetzen.
Das kann im Extremfall dazu führen, dass eine Abrechnung, die 23 Monate nach Auszug kommt, noch rechtzeitig ist. Das kann dann sein, wenn der Auszug im ersten Monat des Abechnungszeitraumes erfolgt ist.
Der Abrechnungszeitraum wird nicht durch die Vornahme einer Zwischenablesung geändert. Der Abrechnungszeitraum ist immer für alle Wohnungen eines Mietshauses identisch.
@hu77
Der Abrechnungszeitraum in Deinem Beispiel endet also trotz Auszug und Ablesung am 15.11. erst am 30.06. des Folgejahres. Die Frist von 12 Monaten für die Erstellung der Abrechnung beginnt dann auch erst am 30.06.
Ganz Klasse, und wie erfährt man wie ein Vermieter abrechnet ? Oder gibt es da ein eine Möglichkeit eine Vermieter verbindlich dazu zu bewegen dies Abrechnung zu erstellen ?
Hi,
also mein Anwalt sagte mir das der Vermieter 12 Monate nach Auszug Zeit hat. Also bis zum 30.11.2006.
Gruß
Die Antwort Deines Anwaltes ist definitiv falsch. Das geht auch klar aus dem entsprechenden Gesetzestext hervor.
Kannst du mir mal sagen in welchen Gesetzte das drinne steht?
Danke
Das ist in § 556 Abs. 3 BGB
festgelegt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
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