Hallo!
Habe auf der Rechnung vom Kaminkehrer einen Punkt:
Prüfung und Bescheinigung Abgasanlage vor Inbetriebnahme der neu angeschlossenen Feuerstätte
Die Heizung wurde neu eingebaut bevor wir in die Wohnung eingezogen sind.
Jetzt sollen wir die Kosten dafür übernehmen.
Das Kehren und Messen muss ich natürlich zahlen. Aber doch nicht die Abnahme der neuen Heizung.
Vielen Dank
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Nebenkosten: Prüfung und Bescheinigung Abgasanlage
12. August 2010
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Frage vom 12. August 2010 | 11:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten: Prüfung und Bescheinigung Abgasanlage
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#1
Antwort vom 12. August 2010 | 13:39
Von
Status: Schüler (457 Beiträge, 101x hilfreich)
Hi,
@ladengel
quote:<hr size=1 noshade>Prüfung und Bescheinigung Abgasanlage vor Inbetriebnahme der neu angeschlossenen Feuerstätte <hr size=1 noshade>
hierzu gibt es eine klare Aussage des AG Schöneberg, Urteil vom 21.2.08 - 109 C 257/07 -
quote:<hr size=1 noshade>An Schornsteinfegerkosten ist nur die allgemeine Kehrgebühr von 126,67 Euro im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlagefähig. Soweit die Kläger in der Abrechnung eine Abnahmegebühr von 135,64 Euro für die neue Heizungsanlage einstellen, ist dies nicht zulässig. Bei einer Abnahmegebühr für eine neue Heizanlage handelt es sich in der Regel um nicht umlagefähige einmalige Kosten und nicht um Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum laufend entstehen (Anlage 3 zu § 27 II. BV). <hr size=1 noshade>
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
#2
Antwort vom 12. August 2010 | 14:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen dank.... hat mir sehr geholfen.....
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