Bekomme jährlich meine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter im März oder April.
April 2020 habe ich eine Nebenkostenabrechnung erhalten mit dem Abrechnungszeitraum 1.3.2019-31.12.2019. Aber das sind ja nur 9 Monate ..
Bekomme ich dann quasi im April 2021 die Rechnung mit dem Abrechnungszeitraum 1.3.2020-31.12.2020?
Nebenkosten Rechnung
4. März 2021
Thema abonnieren
Frage vom 4. März 2021 | 18:25
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Rechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. März 2021 | 19:59
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
Es gibt den Abrechnungszeitraum von 12 Monaten und den Nutzerzeitraum,
jenachdem, wie viele Monate der M in diesem Abrechnungszeitraum gewohnt hat. Angenommen der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, also 1.1.-31.12 und der M ist erst im März in die Wohnung eingezogen, dann ist sein
Nutzerzeitraum eben nur für 9 Monate zu berechnen.
#2
Antwort vom 4. März 2021 | 20:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatBekomme ich dann quasi im April 2021 die Rechnung mit dem Abrechnungszeitraum 1.3.2020-31.12.2020? :
Die Hellseher sind ein Forum weiter ...
Ich wage aber mal die Prognose, das die neue Rechnung mit dem Abrechnungszeitraum 1.1.2020-31.12.2020 kommen wird.
Und jetzt?
Schon
266.800
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten