Nebenkosten- Rückzahlung- Frage????

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.03.2012 12:49:07
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 102x hilfreich)
Nebenkosten- Rückzahlung- Frage????

Ich habe folgende Frage:
Am 07.07.2010 bekam ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.10.09- 30.06.10. In dieser sind folgende Posten aufgezählt:
1. Erdgas 47.387 kWh = 2.564,60 € (brutto) [das sind pro Einheit 0,05412]
2. Wasser 306 Kubikmeter = 646,37 (brutto)

Nach Berechnung der Abschlagszahlungen gemäß des Abschlagsplans hat dieser nunmehr ein (Positiv-) Guthaben i.H.v. 209,30 €

Der Mieter (mit eigenem Zähler für die Heizung) hat davon 6.700 kWh und 65 Kubikmeter Wasser verbraucht.
Nunmehr wollen Vermieter und Mieter die Rückzahlung aufteilen.
Da der Vermieter das Warmwasser mit dem Erdgas erhitzt, kann nicht genau ermittelt werden, wieviel Erdgas für Warmwassererwärmung "drauf gegangen" ist,weil es für die Warmwassererwärmung keinen seperaten Erdgaszähler gibt (sondern nur für die Heizung).
Der Vermieter schlägt folgende Rechnung vor:

Für das Erdgas berechnet er dem Mieter Folgendes:
6.700 kWh x 0,05412 = 362,61€

Für das Wasser rechnet er wie folgt:
Warmwasser kostet: 2,95€
Kaltwasser kostet: 1,68 €
Abwasser kostet: 3,00 € (jeweils pro 1000 Liter)
Gesamtkosten pro 1000 Liter somit: 7,63 €

Da der Mieter 65.000 Liter verbraucht hat, sagt der Vermieter zum Mieter:
Deine Wasserkosten betragen 65 x 7,63 € = 495,95 €

Der Mieter zahlt jeden Monat Nebenkosten (nur für Wasser und Erdgas) i.H.v. 130 €. Für den Zeitraum (01.10.09- 30.06.10) hat er also 9 x 130 € = 1170 € gezahlt. Nunmehr rechnen beide die Kosten für Wasser und Erdgas zusammen:
362,61 € + 495,95 € = 858,56 €.
Der Mieter fordert nun eine Rückzahlung i.H.v. 1170 € - 858,56 € = 311,44 €.

Der Vermieter weigert sich den Betrag in dieser Höhe zurück zu erstatten. Zu Recht? Darf sich der Vermieter in dem Fall weigern die Summe i.H.v. 311,44 € zurück zu zahlen?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.03.2012 12:49:07
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
Tut mir Leid, aber mein Taschenrechner braucht neue Batterien.


Danke für Deine großartige Hilfe...

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,

da es hier in erster Linie wohl nur um die reine Mathematik geht und nicht um die Rechtmäßigkeit der Heizkostenabrechnung, wie z.B. Abrechnungsperiode, Verteilungsschlüssel usw. sind die Kosten für das Warmwasser unter Zugrundelegung des § 9 der Heizkostenverordnung entsprechend der Formel

B = 2,5 x V x (tw ./. 10) : Hu

zu errechnen.

Aus dem Beitrag des TE ist ersichtlich, daß ihm alle erforderlichen Daten zur Verfügung stehen.

Zur Unterstützung für den Rechenvorgang:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/Gesetze/hkov.htm

Gruß
Karakorum



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