Hallo zusammen,
Person X lebt seit etwas über 5 Jahren in einer Mietwohnung. Diese liegt im 1. OG, im EG ist eine identisch große Wohnung welche früher als Geschäftsraum diente, daran angeschlossen eine 450m² große Fertigungshalle. Der Geschäftsbetrieb ist Ende 2015 eingestellt worden, es ist also nur noch die Wohnung von X "aktiv".
Der Vermieter kam nun auf die Idee, in der Nebenkostenabrechnung die Heizkosten pauschal mit "2000 Liter Heizöl" abzurechnen. Es gibt keine Wärmemengenzähler an den Heizkörpern (nur im Keller für die Heizungskreisläufe, deren Eichung ist 8 Jahre abgelaufen...). Er tankt halt etwa im Jahresturnus 4000l und setzt die Wohnung mit 50% an.
Die gesamte Hütte ist ein maroder Altbau; die Fertigungshalle ist einfach verglast und die Fensterrahmen zum großen Teil weggefault. Teilweise ist die Verglasung auch durch Spanplatten ersetzt. Der Heizkreis ist jedoch nach wie vor aktiv, da der Vermieter in dieser Halle frostempfindliche Güter lagert. Das Dach ist im Winter jedenfalls immer schneefrei... :o)
Meiner Meinung nach ist das nicht statthaft, §4 HeizkostenV. Oder?
Wie sollte X sich nun verhalten? Eine Alternativwohnung wird seit über 2 Jahren (als Schwarzschimmel einzog...) gesucht, aber X ist aufgrund persönlicher Umstände (1 Hund, 3 Katzen) scheinbar unvermittelbar...
Nebenkosten - Umlage der Heizkosten "pauschal"
30. Dezember 2017
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Frage vom 30. Dezember 2017 | 11:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten - Umlage der Heizkosten "pauschal"
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (109453 Beiträge, 38313x hilfreich)
ZitatMeiner Meinung nach ist das nicht statthaft :
Stimmt.
Ist halt nur die Frage, wie der Vermieter reagiert wenn man sich wehrt. Ob man als "unvermittelbarer Mieter" das Risiko eingehen möchte ...
#2
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 13:33
Von
Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1438x hilfreich)
Um was für einen Betrag geht es denn und wie groß ist die Wohnung?
Mal so zum Vergleich, die durchschnittlichen Heizkosten betragen 1 - 1,30 €/m² im Monat. Ist die Warmwasseraufbereitung dabei sogar bis 1,50 €.
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#3
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 16:09
Von
Status: Student (2455 Beiträge, 634x hilfreich)
Man könnte den Blick gen § 12 HkVO wenden. Dort wird der Mieter als erstes fündig.
Und jetzt?
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