Nebenkosten - Warmwasser anteilig zahlen

30. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
lordoflola
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten - Warmwasser anteilig zahlen

hi,ich habe nk abrechnung bekommen und wollte mal fragen wie das ist mit den heizkosten die ich anteilig zahlen soll.
bei uns gibt es 6 mietparteien und es wird mit ölzentral geheitzt.
nun ist es aber so das ja auch das warmwasser mit diesem öl aufbereitet wird und wir die einzigsten sind,die das warmwasser teuer mit strom zahlen da wir nicht am warmasser angeschlossen sind und 3 boiler haben.
wenn ich das zahle,würde ich warmwasser der anderen mitzahlen obwohl ich gar keins habe!?
es gibt auch keinerlei ablesegeräte an den heizungen und es wird alles anteilig umgelegt und die heizkosten werden auf qm berechnet.
muss ich das so hin nehmen?
danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Heizkosten müssen nach Verbrauch umgelegt werden. Das ergibt sich aus § 6 der Heizkostenverordnung. Der Vermieter ist verpflichtet, Heizkostenerfassungsgeräte anzubringen und nach Verbrauch abzurechnen.

Wie dabei die Aufteilung zwischen den eigentlichen Heizkosten und den Kosten für das Warmwasser aufzuteilen ist, ist in § 9 der Heizkostenverordnung festgelegt.

Wenn das Warmwasser eine Temperatur von 60°C hat, dann ergibt sich ein Verbrauch von 12,5l Öl pro Kubikmeter Wasser. Falls die Menge des Warmwassers nicht ermittelt werden kann, können pauschal 18% der Heizkosten für Warmwasser angesetzt werden.

Falls der Vermieter nicht verbrauchsabhängig abrechnet, hast Du das Recht, die auf Dich umgelegten Kosten um 15% zu kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV)

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#2
 Von 
lordoflola
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für diese klare aussage.
nun habe ich eine andere frage ob ich überhaupt nebenkosten zahlen muss,denn so wie ich das im mietvertrag lese zahle ich eine pauschale...folgendes steht unter nebenkosten:
***nebenabgaben,nämlich kosten für sammelheizung-warmwasser-fahrstuhl-treppenreinigung-versicherung,sind neben dem mietzins besonders zu zahlen mit einem festen betrag von 50,- pro monat,werden anteilig in höhe von 100% der tatsächlichen entstehenden gesamtkosten umgelegt.***

bzw habe ich mal gelesen das man nur das zahlen muss was im mietvertrag steht was bei mir ja dann nur heizung wäre,denn fahrstuhl,warmwasser,treppenreinigung habe ich nicht?
laut abrechnung habe ich aber 10 posten die ich zahlen soll?!

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#3
 Von 
lordoflola
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

^^ schieb ^^ immer noch aktuell

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lordoflola
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

*****bzw habe ich mal gelesen das man nur das zahlen muss was im mietvertrag steht was bei mir ja dann nur heizung wäre,denn fahrstuhl,warmwasser,treppenreinigung habe ich nicht?
laut abrechnung habe ich aber 10 posten die ich zahlen soll?!*****

ist das so das man nur das zahlen muss was im vertrag steht?

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