Hallo,
in meiner Nebenkostenarbrechnung, die ich erst jetzt für die Jahre 2000,2001 und 2002 erhalten habe, erscheint unter anderem der Punkt"Reparatur eines Wasserschadens im Heizungsraum". Mein damaliger Vermieter meinte, ich würde die vom Finanzamt anerkannten umalgefähigen Kosten (unter anderm auch die Fliesenreparatur einer ganz anderen Wohnung) in Frage stellen und müßte dies bezahlen... Ist das korrekt? Solchen Repataturen fallen für mein Verständnis unter das Risiko des Vermieters, oder nicht?
Vielen Dank im voraus
René Wakulat
Nebenkosten - Wasserschaden Heizung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Reparaturen sind nicht umlagefähig. Die Kosten muss Dein vermieter daher tragen.
Für die Jahre 2000, 2001 und 2002 kann er ohnehin keine Nachforderungen der Nebenkosten mehr stellen, da so eine Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrecnungszeitraumes erfolgen müssen.
Danke für die schnelle Antwort. Er hat mir daraufhin geantwortet, daß er die Verspätung nicht zu tragen hätte, da das Finanzamt erst jetzt (Ende 2003) die Bescheide an ihn versandt hat. Muß er mit da nicht nachweisen, daß er auf die Dinglichkeit einer Nebenkostenabrechnung hingewiesen hat, oder kann ich die Abrechnungen tatsächlich ignorieren?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ignorieren!
wenn er weiterhin Forderungen an Dich stellen will, muss er tätig werden. Dadurch entstehen ihm Kosten.
Wie hh sagt, 12 Monate nach Ende des Abrechnungjahres hat die Nebenkostenabrechnung vorzuliegen.
Der VM hat offensichtlich mit seiner
Steuererklärung ans Finanzamt gebummelt.
Er muss da erst einmal das Gegenteil beweisen, nämlich , dass er wirklich alles getan hat, um termingerecht die Abrechnung vorzulegen.
Die Reparaturkosten sind selbstverständlich seine Sache.
Schau auch mal in den Ordner "Nebenkosten ,Gebühr"
Zusatz:
Du schreibst "erst jetzt - Ende 2003"
Wir haben immerhin Mitte 2004
Jetzt muß ich doch nochmal fragen....
er schreibt mir, Punkt 4 der II.BVO §27 betrifft die gesamten Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage und weißt auch auf Punkt 17 hin (allgemeine Instandsetzungen). Aufgeführt (und auch beim Finanzamt als umlagefähige Kosten durch) ist der Wasserschaden in der Abrechnung als "Reparatur eines Wasserschadens im Heizungsraum"... Stimmt das? Muß ich das nun wirklich zahlen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
25 Antworten