Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Szenario ist gegeben:
Ich wohne in einem Haus mit drei Parteien, davon 2 als Wohnungseigentümer und ich als Mieter bzw. der Vermieter meiner Wohnung. Die Fläche der Mietwohnung beträgt knapp unter 25% der Gesamtwohnfläche.
Die Verwaltung der Nebenkosten (Heizung, Wasser, Versicherung,etc. - kein Strom) führt eine Wohnungseigentümerin.
In meinen Nebenkosten für dieses (mein erstes) Jahr wurden mir 33% der Gesamtnebenkosten angerechnet. Dazu kommen 150€ Warmwasserkosten, obwohl die Mietwohnung keinen Warmwasseranschluss besitzt. Stattdessen gibt es Warmwasserboiler, die zu Lasten meines Stromanschlusses gehen. Ich zahle also doppelt für mein Warmwasser.
Die Mietwohnung verfügt über einen eigenen Wasserzähler, die Heizungkörper haben eigene Verbrauchszähler. Die Waschmaschine steht in der Wohnung.
Ich war das letzte Jahr sehr sparsam mit dem Verbrauch von Wasser, Heizung und Strom. Trotzdem ist die Abrechnung recht hoch.
Der Vermieter besitzt die Wohnung etwa 2-3 Jahre. Das Haus selbst ist 15-20 Jahre alt.
Die gute Frau, die die Nebenkosten macht, lehnt ab, dieses an eine neutrale Person abzugeben. Außerdem stützt sie sich auf das Gewohnheitsrecht.
Ich sehe aber nicht ein, warum ich das Warmwasser der beiden Eigentumswohnungen mitzahlen soll. Ebensowenig will ich nicht den weitaus höheren Wasserverbrauch, der beiden Eigentumswohnungen mittragen (4-köpfige Familie und ein Rentnerpaar).
Wie sieht es denn rechtlich aus? Muss ich, wegen dem Gewohnheitsrecht, diese Mehrkosten bedingungslos tragen? Ich wohne nun ein Jahr in der Wohnung.
Gruß
Huben
Nebenkosten
12. September 2003
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Frage vom 12. September 2003 | 12:37
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkosten
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#1
Antwort vom 12. September 2003 | 15:10
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 76x hilfreich)
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde, wie die Nebenkosten aufgeteilt werden. Es gibt 2 unterschiedlche Berechnungen, die über die qm und die über die Personenanzahl, wenn eine Ermittelung des tätsächlichen Verbrauchs nicht gegeben ist (z.B. Wasseruhr). Die Drittelung der Nebenkosten bei einem 3-Familienhaus ist so viel ich weiß nicht erlaubt. Falls in der Wohnung kein Warmwasser zur Verfügung gestellt wird, braucht man diese auch nicht zu bezahlen.
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